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Wien - Mit der massiven Kritik am heimischen Sachwalterschaftssystem hat der Monitoringausschuss im Sozialministerium eine Welle von Forderungen nach einer grundlegenden Neuregelung losgetreten. Alle Parlamentsparteien sowie Vertreter von Behinderten- und Pensionistenorganisationen sind für eine Reform. Letztere plädieren analog zur Jugendwohlfahrt für eine Art Alterswohlfahrt. Den Grünen ist eine bundesweite Regelung wichtig.
Der unabhängige Monitoringausschuss - zuständig für die Überwachung der Einhaltung der UN-Konvention "Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" - bezeichnet das geltende Gesetz als "nicht menschenrechtskonform". Die Bestimmung des Willens durch eine dritte Person stehe in einem unauflöslichen Spannungsverhältnis zum Menschenrecht auf Selbstbestimmung. Die meisten beeinträchtigten Menschen seien sehr wohl in der Lage, Entscheidungen zu treffen.
Kaum Zeit für Fürsorgepflicht
Derzeit sind fast 90.000 Menschen besachwaltet, doppelt so viele wie vor zwanzig Jahren, als das Entmündigungs- vom Sachwalterschaftsverfahren abgelöst wurde. 57.500 davon werden in allen Belangen von Sachwaltern vertreten, 25.000 benötigen für mehrere Bereiche fremde Hilfe, der Rest nur in Einzelfällen wie bei größeren Anschaffungen.
Das Angebot an seriösen Sachwaltern kann mit dem Bedarf längst nicht mehr Schritt halten. Die wenigen vom Justizministerium anerkannten Sachwaltervereine sind völlig überlastet. Im Ministerium heißt es, dass es an Geld fehle, um qualifizierte Fachkräfte auszubilden. Auch die Bezirksgerichte haben massive Probleme, Angehörige als Sachwalter zu finden. Knapp 15.000 Fälle sind deswegen Notaren und Rechtsanwälten zugeteilt.
Manche Rechtsvertreter haben bis zu 25 Schützlinge und kaum Zeit, der Fürsorgepflicht, die über die Buchhaltung hinausgeht, nachzukommen. Manchmal scheint es nur ums Geld zu gehen. Sachwalter erhalten Aufwandsersatz (Telefon, Fahrtkosten) sowie Entschädigung. Letztere ist mit fünf Prozent der Nettoeinkünfte der Schützlinge festgelegt (Pflegegeld und Beihilfen dürfen nicht mitgerechnet werden). Wenn sich Sachwalter besonders umfangreich um Betroffene bemühen, kann das Gericht eine Entschädigung von bis zu zehn Prozent der Nettoeinkünfte zusprechen. Wenn das Vermögen 10.000 Euro übersteigt, können Sachwalter zusätzlich zwei Prozent des darüber hinausgehenden Vermögens als Entschädigung kassieren. (simo, DER STANDARD, 6.6.2012)
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ich könnte mir vorstellen die arbeit als sachwalter immerhin ich mache seit 2007 statt zugeteillte sachwalter auf eigene kosten.
ich habe praxis bis zum freispruch.
wenn das stimmt mit prozente und aufwand bezahlung brauche ich nicht mit meine alter 47 weiter
auf arbeitssuche gehen.
… manche Notare oder Rechtsanwälte haben auch wesentlich mehr „Schützlinge“, was für die Lukrativität spricht, SW zu übernehmen!!! Die eigentliche Arbeit wird meistens von SachbearbeiternInnen erledigt, persönliche Kontakte sind – wie beschrieben – wirklich äußerst rar. Bei Wünschen, Anliegen oder Beschwerden können sich die betreffenden Personen oder ihre BetreuerInnen zu den Kanzleiöffnungszeiten melden. In dringenden Fällen außerhalb der Kanzleiöffnungszeiten, hat man dann meistens Pech gehabt… Möchte man sich über die unzureichende Arbeit der SW beschweren, kann man sich an den zuständigen Pflegschaftsrichter wenden… auch dieser Weg ist mühsam, kann sich aber lohnen.
sobald eine Besachwalterung angeregt wurde, was im Prinzip jeder kann. Das kann/soll vom zuständigen Richter angeordnet werden und ist eine Abklärung vor dem Gerichtstermin, ob eine Besachwalterung tatsächlich unbedingt erforderlich ist. Die Betroffenen sollten das einfordern, da kann manche Willkür verhindert werden.
Was der Vorpster meint ist ein sogenannter Clearingbericht der vor der Erstanhörung von der Clearingstelle erstellt wird.
Da wird vorher mit den Angehörigen und wenn notwendig mit den Ärzten gesprochen. Der Betroffene wird besucht und geschaut ob und in welchen Bereichen ein SW nötig ist. Dann versucht man unter den Angehörigen jemanden findet der dazu fähig und auch bereit ist.
Den Bericht bekommt dann das BG. Das hat den Vorteil, dass man auf einen Blick die wichtigsten Daten des Betroffenen und der Angehörigen hat und das man eine unabhängige Einschätzung der Situation hat.
das ist nicht die Erstanhörung. Das clearing findet außerhalb des Gerichts statt, es ist Aufgabe der örtlichen Sachwalterschaft, die nach einem langen Gespräch im vertrauten Umfeld dem Gericht eine schriftliche Einschätzung der Lebenssituation und eine Prognose bezüglich der familiären Betreubarkeit bzw. der Notwendigkeit einer Besachwalterung abgeben muss. Erst dann kommt die Erstanhörung, bei der das Gericht auch die Einschätzung der Sachwalterschaft einbezieht. Leider ist diese Möglichkeit noch sehr wenig bekannt.
Hört sich ja alles toll an, Recht auf Selbstbestimmung - wer kann denn da dagegen sein?
Wenn der Psychotiker dann selbstbestimmt sein ganzes Geld in einem Impulkauf ausgibt und nach ein paar Tagen vor sich hinvegetiert sieht das ganze nicht mehr so schön aus.
Ein Sachwalter muss auch jetzt schon die Wünsche der betreuten Personen berücksichtigen, sofern die Entscheidungen also nicht unrealisierbar oder problematisch sind muss er diese auch berücksichtigen.
der Begriff: "psychische Krankheit" und "geschäftuntüchtig", ist nicht zu eng zu fassen
Wir erleben gerade heute, wie Demokratien - ganze Staaten - außerstande kommen ihre Finanzen zu bedienen.
Es ist deswegen dringend vonnöten bei internationalen Gerichtshöfen Staatsbesachwaltungen von ganzen Staaten und Verfahren dafür vorzusehen
Gegen Entscheidungen der bestellten Sachwalter gibt es letzlich keinen Einspruchsrecht mehr
Recht auf Anhörung allerdings schon ..
Solche Verfahren anregen können zum Beispiel Oppositionsparteien, oder auch nur: einzelne Oppositionelle, sowie fremdländische Regierungen und NGOs, die durch den Kurs der gewählten Regierung - eben auch der Mehrheit im Land, die wirtschaftliuche Zukunft des betreffenden Landes ernsthaft in Gefahr sehen. Genauer zu beschreibende Experten - Fachleute aus dem Finanz- Geschäfts- und Sozialbereich sind mit ihren Befunden für das Treffen von Entscheidungen maßgeblich; dabei könnenm auch nur Teilbereiche der betreffenden Länder vor dem sicheren Ruin bewahrt werden
Ich wünsche Uns allen die gesicherte Zukunft; das Meistern der Arbeitslosigkeit, etc ..
klar? also einfach: die Diktatur ..
na im Ernst: Besachwalterung ist persönliche Vernichtung; na gut nicht physisch - aber geschäftlich/rechtlich
retten was da ist an persönlicher Fähigkeit, wird mit dem Schnitt: besachwaltet, beendet
Ich glaube etliche Sachwalter haben Geschäfte zu annulieren die ihre Schützlinge unerlaubt begehen nicht (alleine) aus Krankheitsgrund - denn aus psychologischen Grund: total unzuständig sind Sie auch destruktiv
zurecht
psychologisch ausführen kann Ich noch; das war jetzt aber schon wieder der dritte Beitrag in Folge ..
mit Gruß
Georg
im psychischen Bereich - Psychiatrie - ist Fortschritt beim Besachwalterungsrecht mit Fortschritt bei den psychiatrischen Behandlungen - UBG-Basis - in Einklag zu bringen
vordringlich dabei ist das sichere vermeiden Können von physisch effektiver Behandlung bei entsprechendem Verhalten trotz eingeschränkter Lebensfähigkeit
die Behandlung ist wo es geht - auf wörtliche Aufarbeitung: Auseinandersetzung mit Ideen - Lebensbegleitung und Beratung, Lösung von Blokaden mit Geduld etc umzustellen
das Hereinholen in die Wirklichkeit/Reaität hat vor allem mit persönlicher Zuwendung zu geschehen
Ich kann da wieder einiges sagen - Ich bin aber nur Kommentator ..
von Anfang an hat der Arzt achtzugeben, dass in der manifesten psychische Beeinträchtigung der Patient weiter nach seinen Wünschen auch bezüglich einer angedachten Behandlung gefragt wird
dabei hat Er gefragt zu werden was Er wiklich will, was Ihm lieber - ob es geht ? - und das hat im Bereich des Möglichen auch von Arztseite einmal zu sein
freiwilliges Kommen hat als solches respektiert zu bleiben; Angst: wenn Ich hingehe, dann muss Ich vielleicht dort bleiben und werde gar zwangebehandelt ...
Personen - die mit Beschluss des Gemeindearztes in eine stationäre psychiatrische Behandlungsanstalt überstellt werden, können dort nicht ganz einfach: "normal" behandelt werden
Einweisungen - das ist: Gefangen Setzen und wo Hinbrigen ist eine handfeste Erfahrung; auch wenn alles Normale an dieser Person weiter auch so wirkt ist der erreichte Umstand für die Person abnormal;
eine einfache Entlassung kann da sehr destruktive bis katatastrofale Folgen haben; das heißt: es ist nicht leicht, wenn es einmal so weit ist
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