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Enorme Prämien- und Leistungsunterschiede bei den einzelnen Anbietern von Haushaltsversicherungen hat ein Test der Arbeiterkammer (AK) in Kooperation mit der Plattform versichern24.at gezeigt. "Die jährliche Prämie für eine 90 Quadratmeter große Wohnung mit durchschnittlicher Ausstattung in Wien ohne Selbstbehalt mit Glasbruch beträgt demnach zwischen 145 Euro (Wiener Städtische) und 280 Euro (Ergo Direkt). "Den günstigsten Tarif mit Selbstbehalt inklusive Glasbruch bietet die Oberösterreichische mit einer Prämie von 89 Euro an", berichtet AK-Konsumentenschützerin Michaela Kollmann in einer Aussendung.
15 Versicherungen wurden im Jänner und Februar getestet, dabei förderte die AK große Unterschiede auch bei den Versicherungssummen zutage - "zum Teil mit einer Differenz von mehr als 40.000 Euro". Auch die Vertragslaufzeiten seien sehr verschieden. "Das heißt aber nicht, dass eine niedrigere Versicherungssumme und/oder eine lange Laufzeit in jedem Fall eine geringere Prämie bedeutet", so Kollmann. "Jedenfalls sollen Kunden den Unterversicherungsverzicht vereinbaren, damit im Schadensfall ausreichend entschädigt wird."
Jährliche Zahlung am günstigsten
Im Vergleich zur AK-Erhebung aus dem Jahr 2007 sind bis auf zwei Ausnahmen (Wiener Städtische 39 Prozent günstiger und Zürich Connect 65 Prozent teurer) die Prämien und zugleich die Versicherungssummen im Schnitt um rund sieben Prozent gestiegen.
"Prüfen Sie, was die Versicherung alles enthalten soll" rät die AK-Expertin potenziellen Kunden (siehe auch unten). Üblicherweise können Konsumenten selbst wählen, ob sie die Versicherungsprämie jährlich, viertel-, halbjährlich oder monatlich zahlen. Am günstigsten stellte sich die jährliche Zahlungsweise heraus - dabei wird die Prämie jährlich im Voraus bezahlt. Die Verrechnung einer "Zahlscheingebühr" im Fall der Erlagschein-Zahlung ist umstritten - die AK führt gerade ein Gerichtsverfahren. Eine rechtskräftige Entscheidung gibt es allerdings noch nicht.
Unzulässige Rabattklauseln
Für Verträge, die auf längere Zeit abgeschlossen werden, gewähren die Versicherer Laufzeitrabatte von zehn bis 30 Prozent der Jahresprämie. Kunden können den Vertrag nach drei Jahren kündigen. "Allerdings kann der Versicherer vereinbaren, dass dann dieser Laufzeitrabatt zurückgezahlt werden muss. Dauerrabattklauseln, bei denen der zurückverlangte Rabatt mit längerer Vertragszeit steigt, sind unzulässig."
Wer sich für einen Selbstbehalt entscheidet, bekommt nicht jeden Kleinschaden vom Versicherer retour, sondern muss die Kosten im Schadensfall bis zur Höhe des Selbstbehaltes selber tragen. "Das spart Kosten für die Versicherung und bringt eine Prämienersparnis von zehn bis 50 Prozent", so Kollmann.
Hier die Tipps der AK Konsumentenschützer:
(red, derStandard.at, 5.6.2012)
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die AK täte jedoch viel besser daran, die gesetzlich verpflichtende Gebäudeversicherung gem § 21 MRG in allen möglichen Sparten (Feuer, Leitungswasserschaden, Sturm- und Glasbruch) zu vergleichen.
Das wirklich Frappierende eines solchen Vergleichs würde zutage fördern, dass in Wohnungen der Stadt Wien ein Durchschnittsversicerungwert von 35cent pro m2 anfällt.
Im privaten Altbau dieser bei über dem 15fachen liegt. In manchen Häusern sogar bei über dem 30fachen.
Bei gesetzlich vorgeschriebener Versicherungspflicht gem § 21 MRG !!
Das sollte die AK einmal unter die Lupe nehmen!
Hingehen und von jeder Versicherung ein Angebot holen, wäre wohl zuviel Aufwand!
->Somit relativ unvollständige Auswertung.
Quelle:
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d1... juni12.pdf
26 Versicherungsgesellschaften wurden angefragt.
15 davon haben teilgenommen (Siehe Tabelle).
8 Gesellschaften haben eine Teilnahme an dem Vergleich abgelehnt: Allianz, Basler, Generali, Merkur, Niederösterreichische, Raiffeisen, Uniqa und die Victoria Volksbanken Versicherung.
Folgende Begründungen wurden angegeben: Die Generali Versicherung überarbeitet im Moment ihre Produktpalette. Die Allianz, Basler, Merkur, Niederösterreichische, Raiffeisen, Uniqa und Victoria Versicherung haben keinen konkreten Grund angegeben...
Also, ich kann hier nur eines sagen, die Wüstenrot kann ich NICHT empfehlen. 1. viel zu teuer, bei schlechter Leistung, 2. falsche Auskünfte und dadurch bleibt man auf Kosten sitzen, die bei richtiger Auskunft nicht entstanden wären, 3. bei Schaden zahlt sie nicht, obwohl im Vertrag inkludiert, aber wegen EUR 100 streitet man dann irgendwann nicht mehr. 4. Wenn man die Versicherung auflöst und eine jährliche Vorauszahlung gemacht hat, erhält man das Geld nicht am 1. zurück, sondern erst wesentlich später, obwohl die Prämien ziehen sie sich immer sehr pünktlich ein! Dadurch verdient sich die Wüstenrot ein ganz schönes Körberlgeld!
Mich hat sie jedenfalls für immer als Kundin verloren, weil ich nur enttäuscht wurde!
es ist wie bei allen Versicherern, bis zum Abschluss eines Vertrages und ohne erfolgte Schäden während eines Vertrages bauchpinseln sie einem, tritt der Schadensfall ein, dann versuchen jene alles, um die Schadenshöhe geringer/gar und verzögert zu zahlen.
Als Kunde steht man dann einem riesigen Rechtsapparat der Versicherung gegenüber, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und klagen müsste....
Ein Wahnsinn ist das.
ich habe mit der rechtsschutzversicherung meiner neuen versicherung, geld von meiner alten versicherung zurückbekommen. ich hatte zwar die selben argumente vorgebracht, das geld kam aber erst nach urgieren der neuen versicherung. da es nicht um viel ging, hätte ich wohl darauf verzichtet - aber genau darauf legen sie es wohl an.
am besten immer versicherung wechseln wenn man einen schadensfall hat, damit man seine rechte auch durchsetzen kann ;)
@Triticum
Clever gemacht, aber eigentlich entsetzlich, dass man zu solchen Schritten als Konsument gezwungen ist.
Ich glaube heutzutage ist man ohne Rechtsschutzversicherung fast hilflos den Ränkespielen solcher Unternehmen bzw. Mächtigeren ausgeliefert...
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