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vergrößern 600x400Wahlplakate in Algier ...
vergrößern 600x399... und Wähler mit Propaganda der FLN.
Es sollten die ersten transparenten Wahlen in Algerien werden, seit Ende der 1980er Jahre das Einparteiensystem zusammenbrach. Und jetzt das: "Die Parlamentswahlen entbehren jeder Legitimität", heißt das Urteil der unabhängigem Wahlkommission CNISEL, die am vergangenen Samstag ihren Bericht vorstellte. Die Kommission geht auf eine der zaghaften Reformen zurück, mit denen der algerische Präsident Abdelaziz Bouteflika auf den arabischen Frühling reagierte. Der 30-seitige Abschlussbericht der CNISEL wurde von 35 der 44 Kommissionsmitglieder unterzeichnet. Der Rest blieb entweder der Sitzung fern, oder verweigerte die Unterschrift. Alle Mitglieder vertreten politische Parteien.
"Die Wahlen vom 10. Mai 2012 sind vom Anfang des Wahlprozesses bis zu seinem Ende von zahlreichen Gesetzesüberschreitungen geprägt, die die Glaubwürdigkeit und Transparenz trüben", lautet das Urteil des CNISEL-Vorsitzenden Mohamed Sedikki. Er zeigt sich "verblüfft" angesichts des haushohen Sieges der FLN, der auch Staatschef Bouteflika angehört. Die ehemaligen Einheitspartei erreichte 208 der 462 Abgeordnetensitze. Mehrere Parteien, darunter das islamistische "Bündnis für ein grünes Algerien" und die oppositionelle, sozialistische FFS hatten bei der CNISEL Klagen wegen Wahlbetrug eingereicht. Die CNISEL beschwert sich in ihrem Bericht, dass ihre Beobachter an mehreren Orten "gezwungen wurden, das Wahllokal zu verlassen".
Reformen geplant
Um für künftige Wahlen besser gewappnet zu sein, schlägt die CNISEL mehrere Reformen vor. Unter anderem verlangt sie einen einheitlichen Stimmzettel, auf dem alle Parteien aufgeführt sind, und die Wählenden ihre Option ankreuzen müssen. Außerdem verlangt die CNISEL die Einrichtung einer echten Wahlbehörde, die aus Parteienvertretern und Richtern besteht. Diese Kommission müsse das recht haben, "im Falle von Rechtsverstößen die Wahlen zu annullieren".
Der CNISEL-Bericht liegt jetzt bei Staatschef Bouteflika. Niemand zweifelt daran, dass er das Wahlergebnis dennoch für gut heißen wird. Das neue Parlament ist bereits zusammengetreten. Eine neue Regierung wurde allerdings noch nicht gebildet. Sie einzuberufen, ist Sache des Staatschefs. Dieser kann auch die alte Regierung im Amt belassen. (Reiner Wandler, derStandard.at, 5.6.2012)
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