Behindertenvertreterinnen fordern die schrittweise Abschaffung der Sachwalterschaft und "ein Ende der Entmündigung" von behinderten und psychisch kranken Menschen in Österreich, berichtet das Ö1-Morgenjournal. Die Zahl der Sachwalterschaften ist in fünf Jahren von 40.000 auf fast 60.000 gestiegen.

 

Früher wurden behinderte oder psychisch kranke Menschen entmündigt. De facto habe sich daran wenig geändert, sagt Bernadette Feuerstein, die Vorsitzende des Behinderten-Dachverbands "Selbstbestimmt Leben". Es würde jetzt nur besachwaltet heißen, aber das gleiche passieren.  Die Betroffenen "werden entmündigt und es wird ihnen ihr freier Wille genommen."

Modell: Unterstützte Entscheidungsfindung

Marianne Schulze, Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses zur Einhaltung der Behindertenrechtskonvention, sagt, dass die Sachwalterschaft in ihrer jetzigen Form nicht der Menschenrechtskonvention entspreche. Schulze bevorzugt das Modell der "unterstützten Entscheidungsfindung", das es in Kanada und Schweden gibt. Es sieht vor, dass etwa bei Entscheidungen über das Vermögen eines Menschen mit Behinderung, über seinen Wohnort oder die Betreuungsform mehrere Personen den Willen des Betroffenen ergründen. Auch in Österreich soll der Sachwalter durch einen Kreis von Vertrauenspersonen ersetzt werden, fordert Schulze. Diese Vertrauenspersonen, die die Person mit Behinderungen oder psychischen Beeinträchtigungen aus ihrem Alltag heraus kennen, können diese in ihrer Selbstbestimmung unterstützen, wünscht sich Schulze.

Auch Menschen mit schweren Behinderungen und Sprachbehinderungen können ihren Willen kundtun, sagt die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses zur Einhaltung der Behindertenrechtskonvention. Für manche Betroffene könne schon jetzt das Modell "unterstützte Entscheidungsfindung" umgesetzt werden. Mittelfristiges Ziel müsse sein, dass behinderte Kinder, keinen Sachwalter mehr bekommen, wenn sie erwachsen werden.

Der zuständige Justiz-Sektionschef Georg Kathrein sieht keine Eile für eine Gesetzesänderung. Seiner Meinung nach entspricht das Modell der Behindertenrechtkonvention. Er hält eine Änderung beim Sachwalterrecht erst in der nächsten Legislaturperiode für realistisch. (red, derStandard.at, 4.6.2012)