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Wien - Dass Prostituierte in Österreich ihr Honorar nicht einklagen können, ist nach Ansicht des Obersten Gerichtshofes (OGH) nicht länger zulässig.
Im Urteil vom 18. April (Geschäftszahl 3Ob45/12g) wird auf den Fall eines zahlungssäumigen Freiers in einem Villacher Bordell Bezug genommen: Dieser muss nicht nur eine Getränkerechnung von 3000 Euro zahlen, sondern wurde vom OGH dazu verurteilt, auch die offenen "Dienstleistungen" zu begleichen. Das Berufungsgericht hatte dies zuvor wegen der geltenden Sittenwidrigkeit abgewiesen.
Der Hintergrund: 1989 entschied der OGH gegen zwei Prostituierte, die von einem Freier mit ungedeckten Schecks betrogen wurden. Im Zusammenhang mit Prostitution würde häufig "Leichtsinn, Triebhaftigkeit und Trunkenheit" ausgenutzt. Deswegen seien Vereinbarungen nichtig.
Jetzt begründet der OGH, dass "nicht alles, was als potenzielle Gefahr für familienrechtliche Institutionen oder als unmoralisch empfunden wird, deshalb schon sittenwidrig ist." Eine Übereinkunft zwischen einer Prostituierten und ihrem Kunden sei nicht generell sittenwidrig. Wurde die sexuelle Handlung gegen vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen oder geduldet, kann das Geld künftig eingefordert werden. Diese Entscheidung betrifft auch das Verhältnis zwischen Bordellbetreiber und Kunden.
"Flattrate-Puffs" in Deutschland
"Endlich", begrüßt Christian Knappik, Sprecher der Plattform Sexworker.at, das OGH-Urteil. Die Politik könne sich nun nicht mehr auf die Sittenwidrigkeit ausreden. "Wenn Prostitution ein anerkanntes Gewerbe ist, gibt es keinen Grund mehr, Verbesserungen nicht umzusetzen." Wichtig sei für ihn, dass sich diese Ansicht auch in anderen Gesetzen wiederfindet. In Deutschland, wo die Sittenwidrigkeit 2001 gekippt wurde, entwickelten sich zahlreiche "Flatrate-Puffs" - das gelte es laut Knappik zu vermeiden. "Wir wollen kein Angestelltenverhältnis, Sexarbeit darf weder delegierbar noch weisungsgebunden sein."
Das sieht auch der OGH so: Vereinbarter Sex kann nicht gerichtlich eingeklagt werden. Dass die sexuelle Autonomie im Urteil klar formuliert ist, zeuge von einer ernsthaften Auseinandersetzung, meint Eva van Rahden von der Prostituiertenberatungsstelle Sophie. Die Entscheidung sei insgesamt ein sehr positiver Schritt.
Auch Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ), die schon lange für den Fall der Sittenwidrigkeit plädiert, begrüßt das Urteil: "Alles, was in die Richtung geht, bestärkt meinen Kurs."
Im konkreten Fall des Villacher Freiers muss das Landesgericht Klagenfurt nun die Höhe für die unbezahlten "Mädchendienstleistungen" festlegen, die er in Anspruch genommen hat. Am Samstag findet übrigens der "internationale Hurentag" statt. (Julia Herrnböck, DER STANDARD, 2./3.6.2012)
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werden ein Freudenfest abziehen. Entweder es ist etwas in der Gesetzgebung faul oder in der Gerichtsbarkeit. Oder in beiden.
Es ist wieder einmal typisch: anstatt das Gewerbe dort anzupacken, wo es schamlos missbraucht wird, missbraucht man wieder einmal die ohnedies schon missbrauchten Frauen, um den Abzockern und Kriminellen das Leben leichter zu machen. Land der Idioten, armes Österreich!
Der Sprecherder Plattform bestaetigt den Widerspruch :kein Angestellten-, Arbeitsverhaeltnis,darf nicht delegierbar noch weisungsgebunden sein" also doch ein Geschaeft und sonst nichts. Vor allem fuer die Betreiber von Bordellen und aehnlichen.Ich lehne den Begriff "Sexarbeit" ab,oder wollen sich diese Abzocker mit Arbeiterinnen in einer Fabrik oder am Feld fuer wenig Lohn schuften auf eine Stufe stellen? Die Arbeiterpartei hat wohl vergessen woher sie kommt.Wenn die Prost.freischaffende Gewerbliche sind wozu dann die Verknuepfung mit den Bordellbetreibern die Kunden abzocken. Da sind die doch"weisungsgebunden".Tatsache ist es gibt nur wenig bewusst Autonome und meiner Meinung nach haben sich wieder die Geschaeftemacher das Thema gekapert.
Viele Frauen kämpfen mit Problemen rund um repressive Migrationsbestimmungen und Menschenhandel, ungeregelte und ausbeuterische Arbeitsverhältnisse und soziale Notlagen. Wie ihre Rechte gestärkt und selbstbestimmtes Arbeiten und Organisation möglich werden können, wollen wir in dieser Veranstaltung diskutieren:
http://www.linkswende.org/5876/Disk... d-the-city
Die Mädels verkaufen keineswegs nur ihren Unterleib, sondern vor allem ihre Leber.
In den Tischmädchenlokalen besteht ihr Job darin, den Gast zum Runden zahlen zu animieren.
Es ist einfach widerwärtig wie sie dort ihre Gesundheit ruinieren damit ein Zuhälter verdient.
Viele Leute glauben, Prostitution würde aus Tantraritualen usw. bestehen aber die Wahrheit über diese Branche ist anders.
Ich habe damit etwas überzeichnet den naiven Zugang vieler Leute angesprochen.
Prostitution als Geld für Sex auf freiwilliger Basis zwischen nüchternen Erwachsenen ist eher die Ausnahme.
Im 2. Bezirk schafft es die Polizei seit Jahren nicht, ein Minderjährigenbordell zu schließen. Zuhälter kennen alle Kniffe. Und jetzt helfen ihnen auch noch Winkeladvokaten?
Dass es Geld kostet, wenn eine Prostituierende mit einem Kunden Getränke konsumiert, ist ja wohl allgemein bekannt.
Ich beneide die Frauen jedenfalls nicht, die sich mit Leuten wie Ihnen hinsetzen und volllabern lassen müssen (vom Sex will ich jetzt gar nicht reden).
Ich beneide auch Bauarbeiter nicht um ihren Job und bin gleichzeitig froh, dass jemand solche schwere Arbeiten macht.
Was bitte meinen Sie übrigens mit "gesellschaftliches Legitimation"? Alles, was nicht verboten ist, ist legitim, und Prostitution ist nicht verboten.
Wenn Sie von Ethik und Moral sprechen gibt es weitaus schlimmeres, was gesellschaftlich toleriert wird. Schauen Sie sich mal einen Schlachthausfilm an, da sehen Sie etwas, gegen das Sie protestieren können!
ist anwidernd. Da schauen Sie mal bloß nach, welche und wieviele Schutzmaßnahmen es für Bauarbeiter gibt und worauf illegale Bauarbeiter verzichten müssen, weshalb die Behörden immer wieder Jagd auf sie machen und öffentliche Auftraggeber die Verwendung Illegaler mit Auftragsentzug ahnden. Genau das ist es, was die Prostituierten zunächst einmal bekommen müssten, bevor man ihren "Arbeitgebern" die Einbringlichkeit ihrer Forderungen erleichtert. Arbeitgeber haben auch Pflichten, und "Selbständige" haben mächtige Kammern, die sie vor illegaler Schmutzkonkurrenz schützen. Also bitte beim Vergleichen objektiv bleiben!
Ich werde mich nicht auf Dein Niveau begeben.
Ich lehne Prostitution und die damit verbundenen Geschäftspraktiken ab, genauso wie ich alle sonstigen Nepper ablehne.
Und das die Macher dieses menschenverachtenden Geschäfts immer mehr gesellschaftlichen Einfluss gewinnen kann ich nicht gut finden.
Ein Schandurteil das dem Mißbrauch Tür und Tor öffnet.
Die gesellschaftspolitische Dimension muss bedacht werden, wenn eine Branche mit unsauberen Methoden auch noch mit der Justiz als Drohmittel arbeiten kann.
Wer Betrunkene reinlockt und dazu überredet Champagner zu spendieren betreibt kein schützenswertes Geschäft.
Für Sex ist sowieso Vorauskassa Usus.
Eine geprellte Zeche gerichtlich einzuklagen war schon immer möglich, auch für Animierlokale.
Wenn einer so deppert ist und eine Lokalrunde Schampus (sprich Billigstsekt) im Puff schmeisst soll er auch selbstverständlich dafür bezahlen.
Ich kenne keinen Wirt der so arbeitet:
Betrunkener auf der Strasse abgepasst, mit "freier Eintritt" reingelockt.
Leichtbekleidete setzt sich auf Schoß, "Danke für die Champagnerrunde."
Auf dem Schoß sitzen wird als "Betreuung" mit 400 Euro extra verrechnet.
So läuft dieses Geschäft.
Ja und?
Man kann davon ausgehen, dass jeder mündige Mensch weiß, was in so einem Etablissement angeboten wird und dass es Geld kostet.
Haben Sie selbst mal in betrunkenem Zustand in einer Bar zuviel Geld ausgegeben und es dann bereut, oder was ist Ihr Problem?
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