Inland
Werben, aber sauber
Leitlinien des Rechnungshofs für die Politik
Wien - Der Rechnungshof hat Vorschläge für eine generelle Regelung für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung der Regierung angestellt, um "Rechtfertigungsdruck" zu verhindern:Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit, Informations-und Werbemaßnahmen aus Haushaltsmitteln ist zulässig, wenn sie der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit entspricht; formale, inhaltliche Kriterien und Bezug zur politischen Arbeit hat.
Unmittelbarer Bezug auf vergangene, gegenwärtige, aktuell zukünftige Tätigkeit. Regierung oder Ministerium tritt bei allen Formen der Öffentlichkeitsarbeit deutlich als Regierung oder Ministerium in Erscheinung. Öffentlichkeitsarbeit darf auch in der engeren Vorwahlzeit fortgesetzt, aber nicht auf parteipolitische Wahlwerbung ausgerichtet werden.
Grenze zwischen zulässiger und unzulässiger Finanzierung ist erreicht, wenn Sachinhalt eindeutig hinter werbende Form zurücktritt: Maßnahmen werden angreifbar.
Eindruck einer werbenden Einflussnahme zugunsten einer Partei ist zu vermeiden.
Umfragen zur Erforschung von Meinungen und Informationsgrad der Bevölkerung über politische Arbeit. (APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe vom 23.6.2003)