Konfuses FP-Abstimmungsverhalten: Die Ablehnung im Bundesrat bedeutet nicht, dass sich der Nationalrat erneut mit der Materie befassen muss. Dafür wäre ein mit Mehrheit beschlossener Einspruch nötig gewesen

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Wien - Das Budgetbegleitgesetz - und damit auch die Pensionsreform - hat am Montagabend im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Allerdings mit einem kleinen Schönheitsfehler: Da die FPÖ einen Einspruch gegen das Gesetzeskonvolut nicht explizit abgelehnt hat, kann es nun frühestens acht Wochen nach dem Beschluss im Nationalrat (dieser erfolgte am 11. Juni) in Kraft treten. - Also Anfang August. Zumindest auf die Pensionsreform hat dies aber vermutlich keine Auswirkung, da diese erst 2004 wirksam wird.

Kein Beharrungsbeschluss notwendig

Ein Beharrungsbeschluss des Nationalrats ist damit nicht mehr nötig. Denn die Freiheitlichen haben - und das ist bisher wohl selten vorgekommen - nicht nur gegen den so genannten "Ausschussbericht" gestimmt, der empfohlen hatte, keinen Einspruch gegen das Budgetbegleitgesetz einzulegen. Sie haben auch den Antrag der SPÖ abgelehnt, einen Einspruch einzulegen und das Gesetz damit zurück in den Nationalrat zu schicken. Mitarbeiter der Nationalratsklubs konnten sich am Montag nicht daran erinnern, dass es ein entsprechendes Abstimmungsverhalten jemals gegeben hätte.

Marathonsitzung

Der Beschluss ist erst nach einer mehr als zwölfstündigen Marathonsitzung am späten Montagabend zu Stande gekommen. Am Rande der Sitzung hatten ÖVP und FPÖ teils hektische Verhandlungen über einen Entschließungsantrag zur Pensionsreform geführt, von dem die FP-Mandatare ihre Zustimmung abhängig gemacht hatten. Eingebunden waren neben den Klubobleuten auch Bundeskanzler und Vizekanzler. Kurz vor der Abstimmung kam es noch zu einer Besprechung der FP-Bundesräte mit der freiheitlichen Sozialstaatssekretärin Ursula Haubner. Auch sie konnte die Mandatare aber offenbar nicht dazu bewegen, klar für den Ausschussbericht zu votieren.

SPÖ will vor VfGH

Aus Sicht der Koalition ist das Abstimmungsergebnis im Bundesrat - weder klar dafür, noch klar dagegen - so zu werten, als hätte sich die Länderkammer "verschwiegen", also überhaupt keine Stellungnahme abgegeben. Tatsächlich kam ja auch kein Beschluss zu Stande. Die SPÖ sieht die Situation anders und will vom Verfassungsgerichtshof klären lassen, ob das Budgetbegleitgesetz trotzdem an den Nationalrat zurück gehen müsste.

Keine Forderung nach Solidarbeitrag und Volksabstimmung

Der gemeinsame Entschließungsantrag der Koalitionsparteien zur Harmonisierung der Pensionssysteme wurde von ÖVP und FPÖ (bei einigen freiheitlichen Gegenstimmen) beschlossen. Die zuletzt von den FP-Bundesräten erhobenen Forderungen nach einem Solidarbeitrag für Bezieher hoher Pensionen und einer Volksabstimmung, sollten die Sozialpartner der Harmonisierung nicht zustimmen, finden sich darin nicht. Allerdings wird die Regierung gebeten, "die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und deren Vorstellungen und Ideen zu berücksichtigen".

Begriff umschrieben

Zudem schlägt der Bundesrat vor, "die notwendigen verfassungsrechtlich vorgesehenen Mittel zur Umsetzung der Harmonisierung der Pensionssysteme heranzuziehen". VP-Fraktionschef Ludwig Bieringer konkretisierte beim Einbringen des Antrages mündlich, was mit den "verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln" gemeint ist: 15a-Vereinbarungen (Staatverträge des Bundes mit den Ländern), Volksbegehren, Volksabstimmungen und Petitionen. Das Wort "Volksabstimmung" direkt im Entschließungsantrag zu erwähnen, hatte die ÖVP aber abgelehnt.

Ferner begrüßt der Entschließungsantrag die bereits begonnenen Gespräche mit den Sozialpartnern und ersucht die Regierung, die Harmonisierung "unverzüglich in Angriff zu nehmen". Ein Gesetzesentwurf soll dem Parlament demnach bis spätestens 31. Dezember 2003 vorgelegt werden. (APA)