Keine Angst vor den Bürgern

Kommentar | Michael Völker, 31. Mai 2012, 18:53

Mündige Menschen sollen in der Politik auch konkret mitentscheiden können

Die ÖVP ist in der Bredouille. Sie will die direkte Demokratie ausbauen. Die SPÖ hat das passende Thema dazu: Sie will über die Abschaffung der Wehrpflicht abstimmen lassen. Sehr mutig ist das von der SPÖ übrigens nicht, sie weiß von einer Mehrheit für ein Berufsheer, würde mit einer solchen Volksabstimmung also ein geringes Risiko eingehen.

Der ÖVP kommt das Thema nicht sehr gelegen, sie würde sehenden Auges in eine Niederlage marschieren. Das lohnt kaum den Aufwand einer Kampagne, außerdem geriete man mit der Volksabstimmung bereits in den Wahlkampf für die Wahl 2013. Diese Zwischendurch-Mobilisierung würde der SPÖ in die Hände spielen.

Mit Bundesheer beginnen

Davon abgesehen: Die Wehrpflicht oder eben deren Abschaffung eignet sich bestens für eine Volksabstimmung. Wenn man schon die direkte Demokratie ausbauen und das Volk stärker in Entscheidungsprozesse einbinden will, könnte man mit dem Bundesheer beginnen. Die Argumente für und wider liegen auf dem Tisch, man müsste sie noch vertiefen und breiter diskutieren, aber die Positionen sind bekannt. SPÖ und Grüne sind für ein Berufsheer, ÖVP und FPÖ sind für die Beibehaltung der Wehrpflicht.

Ein Volksentscheid in die eine oder andere Richtung würde die Sicherheit des Landes nicht gefährden. Es ist eine pragmatische, wenn auch zutiefst ideologische Entscheidung, siehe Allianzen. Praktische Beispiele gibt es quer durch Europa, so oder so. Daher: Soll das Volk entscheiden. Die Politik würde sich nicht vor ihrer Verantwortung drücken, wie viele fürchten, sie würde Verantwortung zeigen, wenn sie nach einem reiflichen Entscheidungsfindungsprozess das Volk einbindet.

So dumm, wie manche meinen, ist das Volk nicht. Man kann ihm Entscheidungen zumuten. Der ewige Verweis auf die soundsoviel Prozent FPÖ-Wähler ist demokratiefeindlich. Ja, auch FPÖ-Wähler dürfen eine Meinung haben und sie ausdrücken - wenn sie nicht gegen das NS-Verbotsgesetz verstößt.

Auch das ängstliche Schielen auf den Boulevard, auf die sogenannten Krawallblätter, kann kein Argument gegen Demokratie sein. Die Republik lebt mit "Krone", "Österreich" und "Heute", auch das ist Demokratie, und es gibt nicht nur diese eine Öffentlichkeit. Es gibt auch STANDARD, "Salzburger Nachrichten" und "Presse", und es gibt den ORF, öffentlich-rechtlich - mit allen Vorteilen und Gefahren, die damit auch verbunden sind.

Tabu-Themen

So wie sich die Wehrpflicht oder früher die Atomkraft und der EU-Beitritt für eine Volksbefragung eignen, und damit war verdammt viel Verantwortung verbunden, gibt es Themen, die das nicht tun: die Einführung der Todesstrafe etwa, die Errichtung von Moscheen, die Rechte von Ausländern, ganz generell von Minderheiten. Alles, was gegen Grundsätze der Verfassung gerichtet ist, was mit internationalem Recht kollidiert oder mit der Demokratie nicht in Einklang zu bringen ist, all das müsste selbstverständlich vom Votum des Volkes ausgeschlossen bleiben. Da bleibt dann ohnedies nicht mehr so viel übrig.

Vor dem Volk braucht man keine Angst zu haben - immerhin darf es auch wählen. Die Bürger zwischendurch zu konkreten Entscheidungen zu befragen wäre da nur konsequent - und sollte der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Das Ergebnis wäre zu akzeptieren. Austauschen kann man das Volk nicht. Das geht bekanntlich nur bei Regierungen. (Michael Völker, DER STANDARD, 1.6.2012)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 124
1 2 3

Herr Völker! Die Parteien besetzen ihre Posten und Pöstchen mit Leuten aus ihrer Zunft - aber wir sollen wählen - was bitte? Ja, wenn einer ein Volksbegehren einleiten würde: gegen den Proporz, da wären gleich sehr, sehr viele Unterschriften beisammen. Aber so ein VB wird niemand in Angriff nehmen.

Wenn bürger nicht mündig sind

warum dürfen sie dann wählen? weil die wahl einer partei ist sicher viel komplexer als über eine einzige sache zu entscheiden.

Zur Debatte um Mündigkeit des Bürgers:

Gerade das Beispiel Schweiz zeigt uns eindrücklich, daß es mit der Mündigkeit und verantwortlichem Selbstdenken nicht weit her ist.

Abgesehen davon, daß bei Volksabstimmungen die Beteiligung in den meisten Fällen weit unter 40% liegt, lassen sich die Schweizer laufend durch Medienkampagnen oder durch ultrarechte Politiker in ihrer Entscheidung beeinflussen.

Um seriös mitentscheiden zu können, muss man...

- genug objektive Informationen bekommen
- genug Zeit haben um sich ernsthaft mit der Materie zu beschäftigen
- alle möglichen Auswirkungen der eigenen Entscheidung abwägen

...deshalb gibt es ja auch innerhalb der Parteien Aufgabenteilung, z.B. der sogenannte Wehrsprecher der Partei xxx usw. weil nicht jeder sich über jedes Thema optimal informieren kann. Auch diese xxx-Sprecher werden das Optimum nicht erreichen. Zusätzlich können sie für Informationen auf ein zahlreiches Instrumentarium zurückgreifen, z.B. Statistisches Zentralamt. Trotzdem werden sie von vielen Medien wegen (angeblich) falscher Entscheidungen kritisiert.

Ein Handwerker, der sein Handwerk versteht, würde sich bedanken, stellte man ihn mit Laien auf die gleiche Stufe

die wehrpflicht wäre schon 1970 abgeschafft worden, wenn nicht gewisse machenschaften das betr. volksbegehren verhindert hätten.

es ging damals zwar um die ersatzlose abschaffung des bundeshheres, aber abschaffung der wehrpflicht wäre der logische kompromiss gewesen.

mehr als 50 jahre danach beginnt die SPÖ mit dem nachdenken, und auch das nur, weil die meisten NATO-länder bereits auf berufsheere umgestellt haben und die österreichische geheim-assoziation an die NATO inzwischen noch viel weiter fortgeschritten ist.

die geplante volksabstimmung soll kompromisslos für die ersatzlose abschaffung des bundesheeres eingerichtet werden, dann kann in 50 jahren mit einem aufholprozess österreichs in der friedenspolitik gerechnet werden, für den es durch seine neutralität prädestiniert ist.

Leider ist in Österreich zu erwarten, dass sich die Mehrheit nicht mit Weitblick für ein besseres Ganzes, sondern für den persönlichen (vermeintlichen) Vorteil entscheiden wird.

Volksabstimmungen über Parkpickerl, Verkehrsberuhigung und Steuern würden vermutlich langfristig nachteilige Ergebnisse liefern.

Dabei kommt es aber nur auf die richtige Fragestellung an. Z.B. Fragen wie "Wollen Sie lieber höhere Steuern, oder dass eine Leistung im selben Ausmaß nicht mehr stattfindet?" oder "Wollen Sie ein Berufsheer, das aber auch mehr kostet und durch höhere Steuern finanziert werden muss?"

Aber wem vertraut man an die Fragestellung ohne Suggestion zu formulieren?

nein danke

Medienmonopole?

http://www.zeit.de/2010/35/A... ch/seite-2

Nicht gut, die Krone, Österreich und Heute sind alleine schon schlimm genug.

...Alles, was gegen Grundsätze der Verfassung gerichtet ist, was mit internationalem Recht kollidiert oder mit der Demokratie nicht in Einklang zu bringen ist, all das müsste selbstverständlich vom Votum des Volkes ausgeschlossen bleiben...

.
Teil 4:

Wenn nun die Parteien offensichtlich nicht bereit sind, die nötigen gesetzlichen Bestimmungen zu beschliessen, so bietet sich - auch - diese Thematik für Volksbegehren und darauf folgende Volksabstimmungen an.

Ein mühseliger Weg.

Ein rascheres Ergebnis wäre zu erreichen, wenn Sich die im Parlament vertreten Parteien endlich zu einem überfälligen Beschluß über Ausführunsggesetze zum oa CCPR aufraffen könnten.

Dazu müßte allerdings die betroffenen Bevölkerung mobilisiert werden.

Wir werden genau dies versuchen.

http://so-for-humanity.com2000.at

...Alles, was gegen Grundsätze der Verfassung gerichtet ist, was mit internationalem Recht kollidiert oder mit der Demokratie nicht in Einklang zu bringen ist, all das müsste selbstverständlich vom Votum des Volkes ausgeschlossen bleiben...

.
Teil 3:

Das ist 34 Jahre lang nicht geschehen. Menschenrechte sind daher in Österreich nicht durchsetzbar.

Ein absolut untragbarer Zustand.

Seit vielen Jahren wurden die Regierungen und die Parteien darauf aufmerksam gemacht. Geschehen ist nichts - absolut nichts.

SFH-4413 Zweite UN-Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gegen die Republik Österreich vom 31.10.2011
Österreich hat es seit 1978 (=33 Jahre!) unterlassen zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ein Durchführungsgesetz zu erlassen, damit VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses für Österreich verbindlich sind

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 4&aid=5191

http://so-for-humanity.com2000.at

...Alles, was gegen Grundsätze der Verfassung gerichtet ist, was mit internationalem Recht kollidiert oder mit der Demokratie nicht in Einklang zu bringen ist, all das müsste selbstverständlich vom Votum des Volkes ausgeschlossen bleiben...

.
Teil 2:

SFH-2625 Bundesrecht: Gesamte Rechtsvorschrift für Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Fassung vom 15.07.2010
Langtitel INTERNATIONALER PAKT ÜBER BÜRGERLICHE UND POLITISCHE RECHTE StF: BGBl. Nr. 591/1978

http://so-for-humanity.com2000.at/index.php... 478&page=1

http://so-for-humanity.com2000.at

...Alles, was gegen Grundsätze der Verfassung gerichtet ist, was mit internationalem Recht kollidiert oder mit der Demokratie nicht in Einklang zu bringen ist, all das müsste selbstverständlich vom Votum des Volkes ausgeschlossen bleiben...

.
Teil 1:

Richtig.

Zur Kollision mit " Internationalem Recht ":

Es gibt bedauerlicherweise ein spezielles Problem, das jede Bürgerin und jeden Bürger betrifft.

Die Nichteinhaltung internationaler Veträge durch die Republik Österreich.

Das österreichische Parlament hat 1978 ( als vor 34 Jahren ) den " Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ( CCPR ) ratifiziert, aber einen " Erfüllungsvorbehalt" beschlossen. Demnach sollten noch " Ausführungsgesetze " beschlossen werden , um diesen internationalen Vertrag in die österreichsiche Rechtsordnung einzugliedern.

http://so-for-humanity.com2000.at

Wenn jemand mitreden kann, dann beteiligt er sich auch ...

und wieviele der 5 mio wahlberechtigten sind "muendige buerge"? 300.000 oder doch eine halbe million?

Definieren Sie mündiger Bürger?

Vielleicht werden die Leute auch mündiger, wenn man sie mündiger werden lässt ...

Ich möchte

eine Behandlung durch einen Arzt erhalten und nicht durch Volksabstimmung entscheiden lassen.

vielleicht auch nicht

Die Gefahr beim Volksentscheid liegt darin, dass...

...die gefährlichsten Probleme jene sind, für die es eine scheinbar ganz einfache Lösung gibt, die aber falsch ist!

Vielleicht werden den Leuten solchen Sachen auch klar, wenn sie mitreden können - sie müssen dann darüber nachdenken ...

Endlich mal ein inhaltlich interessanter Artikel aus der Standard-Redaktion, der sich nicht bloß mit polemischen Plattitüden a la Rau aufhält.

Grundsätzlich dürfen Referenden übergeordneten Vorschriften natürlich nicht derogieren. Es kann aber kein Tabu sein, auch explizit über diese Materien abzustimmen, um so zB einen Austritt aus diversen int. Verträgen zu erwirken.

Überhaupt müsste von vonrherein jeder int. Vertrag einer Volksabstimmung unterzogen werden, genauso wie sämtliche Änderungen der Verfassung.
Diese Regelungen sind zu wichtig, um sie korrupten Politikern alleine zu überlassen.

"Überhaupt müsste von vonrherein jeder int. Vertrag einer Volksabstimmung unterzogen werden, genauso wie sämtliche Änderungen der Verfassung. "

Ich würde es ein bisschen anders formulieren:

"Prinzipiell müsste es möglich sein, jeden int. Vertrag und jede Änderung der Verfassung einer Volksabstimmung zu unterziehen."

Irgendwie klingt ein absolutes Muss für mich etwas nach Overkill, nicht?

Na, das passt schon so, wie ich es geschrieben habe.
Will der Wähler das Heft nicht völlig aus der Hand geben, dann haben Volksabstimmungen in diesen Fragen obligatorisch zu sein.

3 Millionen Kroneleser und gefühlte 80% der Medienlandschaft in schwarzer Hand?

Keine Gute Idee!

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 124
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.