Kein Pass bei Sozialhilfebezug

Hintergrund | 31. Mai 2012, 18:50

Wer auf Mindestsicherung angewiesen ist, darf nicht eingebürgert werden

Mit dem seit Jänner 2006 geltenden Staatsbürgerschaftsgesetz, das 2010 erneut novelliert wurde, wurde der davor bestehende Ermessensspielraum beim vorzuweisenden Einkommen gestrichen. Das Einkommen muss so hoch wie die Ausgleichszulage sein, plus Miete und Alimentzahlungen.

In Betracht gezogen werden laut Paragraf 10 nur Einkünfte, die aus "Erwerb, Einkommen, gesetzlichen Unterhaltsansprüchen oder Versicherungsleistungen" stammen. Sozialhilfebezug ist ein Einbürgerungsausschließungsgrund. (bri, DER STANDARD, 1.6.2012)

wenn eine mehrheit dies so will
muß es durchgesetzt werden
demokratische spielregeln sind immer dann unangenehm wenn sie nicht die eigene meinung widerspiegel

ich verstehe aber nicht weshalb der anspruch der sozialhilfe nicht vorab an den "pass" gekoppelt ist
jene staaten deren bürgerInnen in ö. finanzieller unterstützung sollten die dem ö. staat abgelten-
dann können wir weiterhin großzügig sein

nun dann aber auch keine transferzahlungen an eu-bürger
also ausgleichzulagen,mietzuschüsse, sozialhilfe, kinderbeihilfe,elternkarenz...
sofern diese menschen nicht ausreichend lange in system auch eingezahlt haben

klingt ????
wäre aber die logische konsequenz der gleichbehandlung

thx

Danke, gute Argumentationshilfe.

Alle Menschen sind gleich ...

... zumindest so lange sie genug Geld haben.

nein , solange der rest der bürger genug geld hat, um alle zu erhalten...

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