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Zehn Proben gaben Anlass zu einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung.

Foto: APA/Herbert Pfarrhofer

Klagenfurt - Geschnittene und vom Hersteller original verpackte Wurst aus Klagenfurter Supermärkten hat die Arbeiterkammer Kärnten testen lassen. 39 Produkte wurden mikrobiologisch untersucht sowie auf Geruch und Geschmack getestet. Fazit: 29 Produkte waren in einwandfreiem Zustand bzw. noch nicht zu beanstanden. Zehn Wurstproben, also mehr als ein Viertel, waren aber entweder wertgemindert oder gar für den menschlichen Verzehr ungeeignet (zwei Proben).

Hält verpackte Wurst was sie verspricht? Dieser Frage ist die AK nachgegangen und hat geschnittene, abgepackte Wurst testen lassen. Insgesamt 39 Produkte aus den Supermärkten Billa, Eurospar, Hofer, Interspar, Lidl, Merkur und Penny wurden bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum gemäß den Lagerungsbedingungen aufbewahrt und noch am selben Tag untersucht. Die Ware wurde von der Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten auf Geruch und Geschmack getestet und mikrobiologisch unter die Lupe genommen.

"Bei der bakteriologischen Untersuchung wurde die Wurst unter anderem auf die Gesamtkeimzahl und Milchsäurebakterien getestet, da diese Aufschluss auf zu lang anberaumte Mindesthaltbarkeit, zu hohe Lagertemperatur oder auf Unterbrechung der Kühlkette geben", präzisiert die Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, Susanne Kalensky. Indikatoren, die auf Hygienemängel bei der Herstellung (aufschneiden oder verpacken) schließen lassen, wurden ebenfalls erhoben. Die Detailergebnisse:

Mindesthaltbarkeit zu lange anberaumt

24 Proben (61,6 Prozent) waren in Ordnung. Fünf weitere Produktproben (12,8 Prozent) lagen hinsichtlich verschiedener mikrobiologischer Parameter über den Richtwerten. "Da die Überschreitung jedoch nicht besonders hoch ausfiel, waren die Produkte noch nicht zu beanstanden", erklärt Kalensky die Detailergebnisse.

"Insgesamt zehn Proben, also 25,6 Prozent, gaben aber Anlass zu einer lebensmittelrechtlichen Beanstandung aufgrund einer zu lang anberaumten Mindesthaltbarkeit bzw. eines beginnenden Verderbs", betont Kalensky. Acht Proben (20,5 Prozent) wurden am Tag des Ablaufes der Mindesthaltbarkeit als wertgemindert beurteilt, da sie stark bis sehr stark erhöhte Gehalte an Keimen und Milchsäurebakterien aufwiesen. In einem der Produkte wurde zusätzlich ein erhöhter Bakteriengehalt, der auf mangelnde Hygiene bei der Herstellung hinweist, nachgewiesen. Geruch und Geschmack waren bei allen Produkten jedoch in Ordnung.

Als für den menschlichen Verzehr ungeeignet wurden zwei Produkte (5,1 Prozent) bewertet, da zu den stark erhöhten Gehalten von Keimen und Milchsäurebakterien auch noch leichte Mängel bezüglich Geruch und Geschmack hinzukamen.

Schneller Verzehr empfohlen

"Die Ergebnisse der Laboruntersuchung zeigen, dass gegen Ende der Mindesthaltbarkeit manche Produkte einfach nicht mehr einwandfrei sind", fasst Kalensky zusammen. Lebensmittelhersteller wie auch große Handelsketten, die die Produkte vertreiben, seien laut AK daher gefordert, strengere Kontrollen hinsichtlich der Lagerung und der Kühlkette durchzuführen. "Teilweise müssen auch die Mindesthaltbarkeitsfristen verkürzt werden", betont die Konsumentenschützerin.

Konsumenten sollten beim Kauf von abgepackter Wurst folgendes beachten: Etiketten genau lesen und im Geschäft möglichst frische Ware kaufen. Die Unterbrechung der Kühlkette kann zum Verderb der Produkte führen. Daher Wurst nach dem Kauf zu Hause bei der auf der Verpackung empfohlenen Temperatur lagern. Generell sollten Wurstwaren schnell verzehrt werden. Aussehen und Geruch der Ware vor dem Verzehr überprüfen. (red, 1.6.2012)

Die Ergebnisse der Studie auf kaernten.arbeiterkammer.at