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Linz - Die Urteile, die vergangene Woche in einem Linzer Geschworenenprozess gegen vier Männer im Alter von 16 bis 19 Jahren wegen Wiederbetätigung und teilweise auch wegen gefährlicher Drohung ausgesprochen worden waren, sind nun alle rechtskräftig. Das teilte das zuständige Landesgericht Donnerstagnachmittag auf Anfrage der APA mit. Die Beschuldigten hatten bedingte Strafen von drei bis 13 Monaten erhalten.
Schüsse vor Gebetshaus
Dem Quartett wurden das Rufen von NS-Parolen und das Abfeuern von Schüssen vor einem muslimischen Gebetshaus in Freistadt im Mai 2010 vorgeworfen. Es fuhr dort an mehreren Tagen in wechselnder Zusammensetzung in einem Pkw vorbei. Am 18. Mai gaben schließlich zwei der Angeklagten Schüsse aus einem Gewehr und einer Schreckschusspistole ab, die sie zuvor bei einem Einbruch erbeutet hatten. Dabei riefen sie obendrein "Heil Hitler" und "Sieg Heil" und zeigten den Hitler-Gruß. Dazu ertönte aus dem Autoradio laute einschlägige rechtsgerichtete Musik. Der Gewehrschütze war zum Tatzeitpunkt erst 14 Jahre alt. Verletzt wurde niemand, obwohl sich mehrere Personen vor dem Gebäude befanden.
Alle vier traten vor dem Gericht weitgehend geständig auf und stellten ihre Taten als "Blödsinn" dar, den sie jetzt bereuen würden. Staatsanwalt Rainer Schopper sagte in seinem Plädoyer, dass man in diesem Fall vor einer Stätte der Religionsausübung nationalsozialistisches Gedankengut mit Gewalt kombiniert und Menschen in Angst und Schrecken versetzt habe.
Die Verteidiger erklärten, ihre Mandanten hätten die Schüsse nicht gezielt auf das Gebäude und schon gar nicht auf Menschen abgegeben. Etwaige Nazi-Parolen seien nicht im Sinne des Verbotsgesetzes Ausdruck einer Gesinnung oder propagandistisch gemeint gewesen. Die Angeklagten waren schon früher u.a. wegen Eigentumsdelikten und Körperverletzung zu bedingten Strafen verurteilt worden. (APA, 31.5.2012)
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häfn! und wenns nur ein paar tage sind, das dass ein nogo ist sollte klar sein, und wenn nicht sollte es klar gemacht werden.
weiters ein 100 jähriges führerscheinverbot, jemand der sich so überhaupt nicht im griff hat darf kein auto lenken!
gibt's für die angemessenheit auch argumente oder hat man ihnen das auf der bude beim bier einfach so erklärt? immerhin liegt die mindeststrafe für wiederbetätigung ja bei 10 jahren. auch wenn für jugendliche nur die halbe strafe verhängt werden kann, der schmalztopf ist da originalverpackt geblieben. und gezielte schüsse mit dem gewehr sind auch schon als mordversuch abgeurteilt worden.
also, ich erwarte gespannt ihre argumente???
Zunächst einmal das Alter der Täter - das JGG ist anzuwenden. Davon abgesehen ist der Gewehrschütze gerade mal so strafbar. Der war 14. Eines der Prinzipien unseres Strafrechts ist jenes der Resozialisierung. Daher wird auch vor allem bei Jugendlichen, die vorher noch nicht einschlägig auffällig waren, von unbedingten Haftstrafen abgesehen. Halte ich für sinnvoll. Außerdem waren sie geständig, haben Reue gezeigt und sich davon distanziert. Alles im StGB aufgezählte Milderungsgründe. Davon abgesehen gibt es bereits ausreichend Judikatur zum vergleichen. Dahingehend bewegt sich das Urteil im Mittelfeld
Ihre äußerst subtile Anspielung auf die "Bude" lasse ich unkommentiert, da Sie sich damit bereits selbst disqualifizieren.
es ist ja nicht so dass ich ihnen nicht zustimmen würde, hätte es da um eine rauferei gehandelt. auch bei einbruchsserien. selbst bei einem nicht eskalierten raubüberfall würde ich das akzeptieren, der typische richter schon nicht mehr.
aber mit einer langwaffe zur moschee gehen und sie auch benutzen, meinen sie wirklich, das bedarf keiner unbedingten strafe?
Ich persönlich glaube, dass das "Geschmacksache" ist. Wären die Täter älter (zB der Haupttäter 18) wäre ich stark dafür. Bei einem 14-jährigen nicht. Es stellt sich natürlich auch immer die Frage, welches Bild die Angeklagten vor Gericht hinterlassen haben. Das können wir leider nicht beurteilen.
Das "Problem" ist halt, dass die Delikte nach dem VerbotsG wie jedes andere Delikt zu behandeln sind. Dass das was die gemacht haben abartig ist, ist unstrittig. Es will sich halt jeder Richter irgendwie davor hüten, die Zukunft der Täter mit einer kurzen (mehr wär net drin gewesen) unbedingten Strafe in irgendeiner Weise negativ zu beeinflussen. Deswegen verhängen viele Richter auch nur lange unbedingte Strafen.
ich glaube, einem jugendlichen wird dadurch kein guter dienst erwiesen. bei typischen eigentumsdelikten lernt er beim ersten und zweiten mal dass eh nichts passiert. beim dritten mal fährt er dann so richtig ein, mit den auflebenden bedingten kommt ordentlich was zusammen.
besser wäre es, schon beim zweiten mal ein paar wochen probezusitzen. gerne auch in den sommerferien. bei ernsten delikten wie dem vorliegenden sollte es das schon beim ersten vergehen geben.
Der Kofi2k ist in den Foren nicht nur Fürsprecher der unbescholtenen Rechtsextremen (WKR-Burschenschafter),
sondern auch Fürsprecher von gewalttätigen, schuldig befundenen Rechtsextremen.
Sie haben nicht zufällig einen pathologischen Hang zur Strache-FPÖ -
Kofinger?
Meine Güte, sie lernens aber auch nie
1) Wo bin ich ein Fürsprecher von irgendwelchen Nazis, FPÖ oder sonst was? Zeigens mir bitte ein Posting, wo ich mich FÜR die FPÖ oder FÜR die Burschenschaftler oder FÜR andere Rechtsextremisten bin
2) Bin ich nach diversen Praktika am Gericht der Meinung, dass die Strafe tat- und schuldangemessen ist. Dabei orientiere ich mich vor allem an anderen, ähnlich gearteten Fällen.
3) Zeugt es nicht von großer Intelligenz ihrerseits ständig irgendwelchen Leuten im Forum rechtes Gedankengut zu unterstellen.
Ich empfehle Ihnen einmal die Lektüre der Mob-Ergüsse auf Straches Facebook-Seite. Dort werden solche Forderungen, die Sie anderen mal einfach so unterstellen, nämlich tatsächlich getätigt.
Aber Achtung: selektive Wahrnehmung bitte zuerst deaktivieren!
Sie haben schon richtig gelesen, wegen ein bißchen Wiederbetätigung und Herumballern kann's doch keine echte Strafe geben. Und die Eigentumsdelikte und Körperverletzung? Alte Geschichten, darüber reden wir nicht mehr. SAber immerhin muß man unserer Justiz zugute halten, daß sie keine Belobigungen ausgesprochen hat.
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