Wien - Am 7. Juni wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon einmal in einem Streit um Gagen im AUA-Konzern befinden. Die EU-Richter in Luxemburg werden am Donnerstag, 7. Juni, ihr Urteil bekanntgeben, ob mehr als 20 Flugbegleiter der AUA-Tochter Tyrolean bei den Vordienstzeiten benachteiligt wurden. Einem Bericht der "Salzburger Nachrichten" zufolge hat das Oberlandesgericht Innsbruck als zweite Instanz im Vorjahr den EuGH um Auslegung ersucht, ob eine nach dem Unionsrecht verbotene Altersdiskriminierung vorliegt.

Das Landesgericht Innsbruck hatte dem Betriebsrat recht gegeben, der für die betroffenen Flugbegleiter wegen zu niedriger Einstufung geklagt hatte. Tyrolean hat berufen.

Nicht allzu hoher Streitwert 

Es geht in der EuGH-Causa zwar nicht um die Pilotengehälter, aber mit der Anrechnung der Vordienstzeiten von Flugbegleitern im Kern um dasselbe Thema, heißt es im Bericht. Der Streitwert liege laut AUA bei einem hohen fünfstelligen Eurobetrag.

Die Kläger werfen Tyrolean vor, bei den Flugbegleitern sei die Berufserfahrung nicht berücksichtigt worden, die diese bei der AUA und bei Lauda Air, also im selben Konzern, erworben hätten. "Das kann natürlich nicht sein", wird Tyrolean-Betriebsrätin Alexandra Patzal zitiert. AUA-Sprecher Braun hingegen argumentiert für Tyrolean die Arbeitgeberhaltung, dass Vordienstzeiten nicht anzurechnen seien, weil es sich um neue Dienstverhältnisse handle. Beim Ausscheiden seien alle Ansprüche abgegolten worden.

Hin und Her

Hintergrund des Streits: Die Verträge der Betroffenen waren nach einem Ausbildungskurs bei der AUA nicht verlängert worden. Nachdem sie bei Tyrolean zu niedrigeren Gehältern aufgenommen worden waren, habe die AUA wieder Personal gebraucht. Bis auf zwei Personen waren dem Bericht zufolge alle wieder zur AUA gewechselt. Bei Anrechnung der Vordienstzeiten würden die Flugbegleiter früher jene Stufe erreichen, bei der sie nach drei Jahren in eine bessere Entlohnungsgruppe kommen. (APA, 31.5.2012)