Wien - Es wäre, nach dem EU-Beitritt 1995, der erst zweite Fall in der Geschichte der Zweiten Republik: Ein Automatismus, der Volksbegehren ab einer bestimmten Zustimmungsquote automatisch in Volksabstimmungen münden lässt, würde eine grundlegende Änderung der Verfassung bedeuten. Dies habe eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes klargestellt, sagen Rechtsexperten wie Theo Öhlinger und Heinz Mayer. Wenn Gesetzgebung am Parlament vorbei passiere, ergänzt Letzterer, widerspreche dies eben dem Prinzip der repräsentativen Demokratie.

Will der Gesetzgeber einen solchen Mechanismus einführen, muss er demnach unbedingt eine Volksabstimmung durchführen. Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) wünscht sich dieses Plebiszit noch vor den nächsten Wahlen. Kanzler Werner Faymann (SPÖ) gibt sich nicht abgeneigt und " gesprächsbereit". Erst will er aber ausdiskutieren, über welche Themen abgestimmt werden könnte und über welche nicht: "Dann kann man auch über den Fahrplan reden." (jo, DER STANDARD, 30.5.2012)