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Schiedsrichter im Fußball (im Bild Pierluigi Collina bei einem EURO- Workshop) sind nicht die einzigen, von denen Unpartei- lichkeit gefordert wird. Oft werden Streitfälle von juristischen Schieds- richtern entschieden.
Sport ist anders: Wegen der internationalen Stellung des Sports und der Besonderheiten des Sportrechts werden Sportstreitigkeiten meist unter Ausschluss ordentlicher Gerichte zunächst vor nationalen Ausschüssen verhandelt. Diese sind eine Art Kreuzung zwischen weisungsgebundener Behörde und unabhängigem Gericht. Als unabhängige gerichtliche Instanz wurde 1986 der Schiedsgerichtshof für Sport (Court of Arbitration for Sport - CAS) eingerichtet. Bis 2010 wurden dort 2256 Verfahren eingebracht und 1421 Urteile gefällt, die meisten mit Fußballbezug. Auch bei der Fußball-Europameisterschaft könnte der CAS aktiv werden.
Für CAS-Verfahren werden internationale Schiedsgerichte bestellt, die den sogenannten CAS-Code anwenden. Diese Schiedsregeln für Sport wurden zum 1. 1. 2012 zuletzt novelliert.
Die Schiedsrichter stehen auf der CAS-Schiedsrichterliste zur Auswahl und werden in der Regel von den Parteien ernannt, in manchen Fällen vom Präsidenten der jeweiligen CAS-Division. Bis zur Novelle war das Vorschlagsrecht für Schiedsrichter in einem bestimmten Verhältnis u. a. den Olympischen Komitees, der Internationalen Sportföderation und Athletenverbänden vorbehalten. Nun wird das Vorschlagsrecht flexibler gehandhabt, was eine bessere Auswahl ermöglichen soll.
Bestellt werden vor allem Sportanwälte mit Erfahrung in Schiedsverfahren, Da Schiedsverfahren weltweit verstanden werden müssen, sind sie prozessual auch weniger förmlich und flexibler als Verfahren vor ordentlichen Gerichten. Die Schiedsrichter müssen Verfahren so gestalten, dass sie nicht aus dem Ruder laufen.
Bei internationalen Streitfällen ist es wichtig, dass die Schiedsrichter nicht dem Herkunftsland der Parteien angehören. So wird der Fall des ehemaligen Fifa-Vorstandsmitglieds Mohammed Bin Hammam aus Katar, den die Fifa wegen Korruption sperrte, von zwei britischen Anwälten als Schiedsrichtern und einem spanischen Vorsitzenden entschieden.
Das Problem von Anwälten, die einmal als Parteienvertreter und ein andermal als Schiedsrichter agieren, wurde Anfang 2011 vom CAS entschärft. Seither dürfen Spezialisten, die auf der Schiedsrichterliste stehen, nicht als Parteienvertreter agieren.
Die Zuständigkeit des CAS wird von den meisten Verbänden in deren Statuten - etwa Art. 62 der Fifa-Statuten - anerkannt und durch die Mitgliedschaft beim Verband, die Teilnahme an Wettkämpfen oder durch andere Verträge vereinbart. Der CAS entscheidet nicht über die Verletzung von Spielregeln während der Spiele.
Die EM in Polen und der Ukraine läuft rechtlich auf Basis der Uefa-Statuten 2010 und einem eigenen Reglement für die Europameisterschaften ab. Das 70-seitige Dokument regelt u. a. die Ausstattung der Stadien und Spieler, Qualifikations- und Finalrunden - Knock-out-System, Nachspielzeiten, Spieltage, Spielertausch etc. -, Public-Viewing-Einrichtungen, Art und Anzahl der Tickets, die medizinische Versorgung, Sponsorenwahl sowie die Aufteilung der Marketing- und Medienrechte zwischen Uefa und dem Fußballverband des Gastlandes.
Direkt zum CAS
Während die Uefa in ihren Statuten den Vereinen vorschreibt, dass über nationale Streitigkeiten zumindest in letzter Instanz ein unabhängiges nationales Schiedsgericht entscheidet, gibt es für Streitigkeiten auf europäischer Ebene, etwa zwischen Uefa und den Verbänden oder auch während der EM, zwei Möglichkeiten: Entweder fallen sie in die Kompetenz von Uefa-Organen wie dem Control and Disciplinary Body, dem Appeals Body oder dem Disciplinary Inspector; oder wenn nicht, werden sie direkt an den CAS verwiesen.
Der Control and Disciplinary Body entscheidet z. B. über Proteste von Verbänden oder Klubs über den Ausgang von Spielen. Dagegen kann binnen 24 Stunden protestiert werden, wenn etwa Spieler ohne Berechtigung daran teilgenommen haben, der Schiedsrichter am Feld Regeln entscheidend verletzt hat oder andere Vorgänge den Spielausgang beeinflusst haben. Vor allem Fälle, die nicht direkt mit einem Spielverlauf zusammenhängen, werden meist an den CAS verwiesen. Dieser könnte etwa mit Auseinandersetzungen wegen EURO-Werbeverträgen konfrontiert werden.
Im Sport ist Schnelligkeit auch in der Streitentscheidung entscheidend, kann es doch z. B. um die Zulassung eines Athleten zu einem Wettbewerb gehen, der bereits am nächsten Tag stattfindet. Für die Olympischen Spiele sendet der CAS "ad hoc Divisions", die nach den olympischen Schiedsregeln vorgehen, nach London. Deren Schiedsrichter können binnen 24 Stunden nach Klagserhalt und Beantwortung, falls notwendig nach einer kurzen Anhörung, sogleich an Ort und Stelle entscheiden. In diesem Sommer ist noch mit einigen weitreichenden Entscheidungen im Sportrecht zu rechnen.(Barbara Helene Steindl, DER STANDARD, 30.5.2012)
Barbara Helene Steindl, LL.M (Columbia), vertritt und berät in Sportrechtsfällen und ist als ad hoc clerk des CAS tätig.
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