Wien - Sechs Jahre nach der Affäre um die Folterung des Gambiers Bakary J. durch Wiener Polizisten hat sich das Innenministerium offiziell bei dem Opfer entschuldigt. Das berichtet die Wochenzeitung "Falter" in ihrer neuen Ausgabe. Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck hat Bakary J. am vergangenen Mittwoch im Palmenhaus im Wiener Burggarten getroffen, wie dieser bestätigte.

"Ich weiß, es ist spät, aber ich darf Ihnen heute im Namen des Innenministeriums sagen, dass wir aufrichtig bedauern, was die Polizisten Ihnen angetan haben. Diese Tat ist durch nichts zu rechtfertigen oder zu entschuldigen", sagte Grundböck laut der Zeitung. Zwei Stunden lang sollen die beiden über die Vorfälle vom 6. April 2006 gesprochen haben.

Zudem wurde Bakary J. eine Entschädigung für das erlittene Leid in Aussicht gestellt. Die Details der Ansprüche werden ein nächster Schritt sein, so Grundböck. Die Summe werde von den mittlerweile entlassenen Beamten im Regress zurückgefordert.

Scheinhinrichtung in Wien

"Dieser Fall ist sehr einzigartig. Das war Folter, eine Scheinhinrichtung mitten in Wien", sagte Grundböck über die Tat der damaligen WEGA-Beamten. Im Sinne der Aufarbeitung gebe es polizeiintern derzeit im Rahmen des Projektes "Polizei macht Menschenrechte" Diskussionen darüber, psychisch und physisch besonders fordernde Funktionen im Exekutivdienst zeitlich zu befristen. "Das wird derzeit diskutiert", so Grundböck.

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch. Die vier WEGA-Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt.

Sie durften zunächst weiter Polizeidienst verrichten, allerdings nur im Innendienst. Zwei der Beschuldigten wurden später wegen psychischer Probleme frühpensioniert. Dienstrechtlich landete der Fall vor der im Bundeskanzleramt angesiedelten Disziplinaroberkommission, die eine Entlassung als nicht gerechtfertigt ansah. Nach einer Rüge des Verwaltungsgerichtshofs wurden schließlich im April 2012 drei involvierte Polizisten entlassen. Der vierte Beamte hatte im Vorfeld eine Geldstrafe akzeptiert. (APA, 29.5.2012)