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Ab geht's zum Zoll. Dort sollte man möglichst alles deklarieren. Sonst drohen hohe Geldbußen.

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Wien - So richtig bekannt wurde die Regelung durch Karl-Heinz Grasser. Der Exfinanzminister gab vor den Justizbehörden an, ab 2005 rund 500.000 Euro seiner Schwiegermutter in bar von der Schweiz nach Wien zur Meinl Bank gebracht zu haben. Rechtlich waren solche Bargeldtransporte bis Mitte 2007 kein Problem. Erst seit damals gibt es eine Meldepflicht für Beträge über 10.000 Euro. Gelder, die nicht beim Zoll deklariert werden, können beschlagnahmt werden. Darüber hinaus sind Geldstrafen vorgesehen. Anfangs lagen sie bei maximal 10.000 Euro, wenig später wurden sie auf 50.000 Euro erhöht.

Nun plant das Finanzministerium die nächste Verschärfung. Laut STANDARD-Informationen ist eine Verdoppelung der Strafen vorgesehen. Wer künftig größere Geldbeträge einführt, ohne sie bei den Behörden zu melden, kann bei vorsätzlichem Begehen zu einer Geldbuße von 100.000 Euro verdonnert werden, bei fahrlässigem Begehen wird die Strafe von 5000 auf 10.000 Euro angehoben.

Vorgesehen sind auch weitere Verschärfungen im Kampf gegen Steuersünder. Steuerdaten werden künftig nämlich keine rein nationale Angelegenheit mehr sein. Im Ministerium wird gerade an der Umsetzung einer EU-Richtlinie gearbeitet, die ab dem 1. Jänner 2015 zum automatischen Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten führen wird.

Konkret heißt das: Steuerdaten eines Österreichers, der in Spanien arbeitet und wohnt, hierzulande aber auch ein Einkommen hat, werden an die spanische Finanz gemeldet.

Umgekehrt bekommen die heimischen Behörden die Finanzdaten jener EU-Bürger, die in Österreich wohnen, aber auch Einkünfte im Ausland haben.

Jährliche Meldung

Der automatische Informationsaustausch muss zumindest einmal pro Jahr erfolgen. Erfasst sind Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit, aus Vermietung und Verpachtung, Pensionsbezüge, Aufsichtsratsvergütungen sowie Zuflüsse aus Lebensversicherungen. Vor allem bei der Besteuerung von Pensionen gab es in der Vergangenheit wiederholt Probleme. Teilpensionen aus dem Ausland wurden häufig an der Steuer vorbei bezogen.

Vom automatischen Austausch sind allerdings nur Daten über Steuerzeiträume nach dem 1. Jänner 2014 erfasst. Rückwirkend wird die Regelung also nicht eingeführt. Bis 2015 können die Behörden Informationen weiterhin nur auf Ersuchen eines anderen Landes bekanntgeben. Die Finanz muss somit schon einen Hinweis haben, dass nicht alles korrekt versteuert wurde.

Zinseinkünfte wurden auf Drängen Österreichs vom automatischen Austausch ausgenommen. Hier leistet Österreich noch immer vehementen Widerstand auf EU-Ebene. Finanzministerin Maria Fekter möchte am Bankgeheimnis festhalten, was bereits wiederholt für Kritik der EU-Kommission gesorgt hat.

Nicht erfasst ist von der Richtlinie auch die Umsatzsteuer. Wie berichtet, ist der Schaden aus aufgeklärten Fällen von Umsatzsteuerbetrug im Vorjahr auf 106 Millionen Euro geklettert - doppelt so viel wie 2010.

Der tatsächliche Schaden dürfte noch wesentlich höher sein. Laut dem Wirtschaftsmagazin "Trend" schnitt Österreich bei einer aktuellen Stichprobenkontrolle des Europäischen Rechnungshofes schlecht ab. Während in allen anderen der sieben kontrollierten Länder die vermutete Betrugsquote der untersuchten Warenströme unter 15 Prozent lag, erreichte der Wert für Österreich 33 Prozent. Das macht rein rechnerisch einen Einnahmenausfall für den heimischen Fiskus von bis 600 Millionen Euro aus. (Günther Oswald, DER STANDARD, 29.5.2012)