Nach Bluttat in Schule: Ruf nach erweitertem Betretungsverbot

Gudrun Springer, 28. Mai 2012, 18:22
  • Kinder vor dem Garderobeneingang der Volksschule in St. Pölten-Wagram, wo ein 37-Jähriger seinen Sohn erschossen hat.
    foto: apa/herbert pfarrhofer

    Kinder vor dem Garderobeneingang der Volksschule in St. Pölten-Wagram, wo ein 37-Jähriger seinen Sohn erschossen hat.

SPÖ und Grüne wollen sich "Gesetzeslücken" widmen, die schon lange geschlossen hätten werden sollen

St. Pölten / Wien - Der achtjährige Berk, dem sein Vater am Freitag in der St. Pöltner Volksschule Wagram in den Kopf geschossen hatte, ist am Sonntag seinen schweren Verletzungen erlegen. Das teilte die niederösterreichische Landeskliniken-Holding mit. Im Laufe des Wochenendes war bekannt geworden, dass der 37-jährige Vater, der am Freitag unter einem Vorwand seine Kinder aus der Klasse in die Garderobe geholt hatte, die Tatwaffe illegal besessen hatte. Seine sechsjährige Tochter soll die Tat mitangesehen haben, körperlich aber unversehrt sein. Mit der Pistole nahm sich der Mann dann selbst das Leben.

Familiäre Probleme als Motiv für Tat

Die Toten sollen nach Angaben des Islamischen Zentrums St. Pölten am Hauptfriedhof der Landeshauptstadt begraben werden, sobald die Leichen freigegeben werden. Motiv für die Tat dürften familiäre Probleme gewesen sein: Die Mutter der Kinder hatte vor kurzem die Scheidung eingereicht. Erst vergangenen Dienstag hatte sie nach Angaben von Landeskriminalamtssprecher Klaus Preining ihren Mann wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung angezeigt.

Die Anzeige sei vom Stadtpolizeikommando umfangreich abgehandelt worden, berichtete die Austria Presse Agentur. Beide Elternteile und die Kinder seien befragt worden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft habe man sich aber gegen eine U-Haft entschieden und ein Betretungsverbot ausgesprochen.

Schutz in Schule und Kindergarten

Dieses wollen Vertreter von SPÖ und Grünen nun ausweiten. Es gebe "Gesetzeslücken", die schon lange hätten geschlossen werden sollen, hieß es am Montag. Künftig solle ein Betretungsverbot in ein automatisches Kontaktverbot "außerhalb der eigenen vier Wände und vor allem für die Schule und den Kindergarten" münden, forderte die grüne Kinder- und Jugendsprecherin Tanja Windbüchler-Souschill.

Das völlige Kontaktverbot könne derzeit nur bei Gericht erwirkt werden, erläuterte SPÖ-Abgeordneter Anton Heinzl. Die Grünen kündigten an, im Parlament einen Antrag zur Novellierung des Gesetzes einzubringen.

"Zu wenig Schutz für Kinder"

Rechtliche Lücken ortet hier auch Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser: "Es gibt in Österreich zu wenig Schutz für Kinder", sagte sie im Standard-Gespräch. Sie warnt aber, dass es nie eine Garantie dafür geben kann, dass nichts passiert. Derzeit obliegt es meist dem Gewalt erleidenden Elternteil selbst, die Schule über ein etwaiges Betretungsverbot zu informieren. Das sei etwas, das mit "sehr viel Scham behaftet ist".

Experten wie Marlies Leitner, der Leiterin des Gewaltschutzzentrums NÖ, zufolge werden Kinder häufig aktiv in Konflikte der Eltern hineingezogen. Was am Freitag in St. Pölten passiert sei, sei ein Extremfall, aber kein Einzelfall in dem Sinne, dass "Kinder oft instrumentalisiert werden". (Gudrun Springer, DER STANDARD, 29.5.2012)

Info:

Frauenhelpline: 0800/222 555

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ein trauriger Anlass

um zu sehen wie schnell Kulturbereicherung zur Gesetzeslücke mutiert ...

Schon vor etwa 40 Jahren sang Edita Gruberová im "Maschinist Hopkins" von Max Brand !

http://www.discogs.com/Max-Brand... se/2379434

Obwohl diese Oper eine Vorlage für Fritz Langs Jahrhundertfilm "Metropolis" war, ist sie in Österreich szenisch nocht nicht ernsthaft uraufgeführt.

http://www.operinwien.at/werkverz/... d/ahop.htm

http://www.universaledition.com/Maschinis... /werk/3571

Das Bezirksgericht Tulln verhängt ein EINJÄHRIGES Betretungsverbot des Hauptwohnsitzes nach ungeprüften Behauptungen eines 84-jährigen Schlaganfallpatienten !

Der Beschluss enthält auch einen Absatz, der mit "NUR ZUR ABRUNDUNG" beginnt.

Also eine derartige..

gesetzes Novelle schützt meiner Meinung nach nicht vor künftigen Ereignissen dieser Art - vielmehr öffnet eine solche alleinerziehenden oder Scheidungswilligen Frauen eine weitere Möglichkeit die Kinder dem leiblichen Vater noch einfacher zu entfremden..

Genau, weil ein Betretungsverbot auch gaaaaaanz ohne Gründe ausgesprochen wird. Da braucht Frau schon mindestens blaue Flecken und ähnlich schlimmes. Die Väterrechtler hier leben etwas abseits der Realität.

Die wissen das ganz genau, sind aber davon betroffen und echauffieren sich aus diesem Grunde so intensiv.

Erfahrung aus der Praxis: Es genügt oft wenn unter Tränen eine (Mord-) Drohung behauptet wird. V.a. wenn der Mann nicht ganz nüchtern wirkt/ist. Sind aber ziemlich sicher eh nur wenige Fälle (wenn auch im Steigen begriffen).

Für die meisten Frauen ist ein gewalttätiger bzw. unkontrollierter Mann der wegen e. fälligen Trennung auszuckt wesentlich gefährlicher. Und ich verstehe die Angst, da ich einmal erlebt habe, wie ein Mann zugeschlagen hat. Deswegen finde ich, dass speziell wie in dem St. Pöltner Fall lieber einmal zu viel etwas gemacht wird als zu wenig.

Mir ist auch wurscht wenn ich wöchentlich e. Alkkontrolle im Auto habe, als man macht nichts gegen Säufer die noch e. Auto lenken. Es müsste also auch im Interesse der Männer, denen es wirklich um die Kinder geht sein, da lieber mal ohne Grund weggewiesen zu werden, als dass etwas passiert.

Ich stimme Ihnen tw schon zu, aber:

Ihr Vergleich funktioniert nur wenn man z.B. den Arbeitgeber von jeder stattgefundenen Alkoholkontrolle informieren würde...

Ich musste übrigens erst diesen Monat - das erste Mal in meinem Leben - "blasen". Warum? Weil ich an einem Feiertag um 5:15 Uhr morgens (am Weg zur Arbeit!) unterwegs war - und somit in den Augen der Beamten gerade von der Disco heimfahren will.

Für eine Be-/Ver- urteilung genügt den Menschen der "Anschein" - Fakten sind immer erst zweitrangig. Und deshalb halte ich diese übereilte "Runduminformationspflicht" für so gefährlich. Durch dieses "besser einmal zu viel" ist schon derartig viel zerstört worden - richtigerweise müsste es heissen "mit Augenmaß".

Wäre mir auch wurscht, da ich so u. so nichts trinke, wenn ich mit dem Auto unterwegs bin. Kann der AG ruhig wissen ;-).

Bleiben wir realistisch: Welcher AG wäre NICHT misstrauisch wenn er wöchentlich erfährt dass ein Angestellter schon wieder angehalten wurde und schon wieder einen Alko-Test machen musste? Diese Anhaltungen geschehen doch ganz sicher nicht immer völlig grundlos...

Wenn es normal ist, dass es solche Alk-Kontrollen gibt, dann gibt es kein Misstrauen.

Wegweisungen passieren nicht wegen ein paar scharfer Worte - da muss schon einiges passieren, dass man das überhaupt durchsetzen kann.

In Ihrem Vergleich müssen Alk-Kontrollen natürlich genauso unüblich sein wie Wegweisungen - sonst haben wir ja keine vergleichbare Basis.

Laut einem anderen Poster hier passieren Wegweisungen auch auf alleinige Aussage der Frau (plus ein paar blaue Flecken zum herzeigen) und ohne den Mann dazu zu befragen. Möglicherweise genügen auch schon Worte ohne Taten (Stichwort: Gewaltandrohung). Es muss also nicht wirklich viel/etwas passiert sein.

Laut mehreren anderen postern ist das mitnichten so! Abgesehen davon wissen sowohl ich als auch Sie, wer dieser andere poster ist, nämlich jemand mit gaaaanz vielen Namen, der seine Meinung gerne verzehnfacht unters Volk bringen will, da er zu Recht annimmt, er würde nicht ernstgenommen.
UND: Nein, das stimmt nicht.

Was stimmt nicht?

Das kann man mit der regelmaessigen Wegweisung eines regelmaessig Gewalttaetigen Natuerlich nicht vergleichen.

Der Vergleich kam von Lectrice - und ich finde dass er durchaus passend ist (sie müssen nur nochmals nachlesen worum es genau ging in meiner Diskussion mit Lectrice).

Genau, so wie hier. Diese Übertreibungen auch immer! Bis der Ex tatsaechlich tötet...
Meistens hatten saemtliche Opfer vorher VERGEBLICH von den Morddrohungen berichtet, die Polizei hat ihnen nicht geholfen.
Soviel zu Ihrer Gschicht.

Sie wissen es natürlich aus

'ERSTER' Hand

Haben Sie Beweise, oder wie immer nur vage Vermutungen - die Antwort kenne ich bereits nicht mal vage Vermutungen ...

Lesen Sie keine zeitungen?! Dieser Fall hier z.b., der Fall in D, wo die Kettensäge zum Einsatz kam, die vor den Kindern niedergemetztelte Frau in A...

Ich kann diese Anwort auch 1000 posten, wieso

wurde Sie nachträglich gelöscht!

Wo ist das Problem? Keine Objektivität zulässig?

<Originaltext>

schauen Sie lieber mal in die Zeitung anstatt hier Sondermüll abzulassen:

Ach ja, bitte anbei ein paar Links zum Lesen (hoffe das können Sie)

http://www.spiegel.de/panorama/... 35960.html

http://www.bild.de/home/tele... .bild.html

http://www.heute.at/news/welt... 661,718101

http://www.spiegel.de/panorama/... 35711.html

das waren jetzt mal schnell 4 Gewalttaten verübt von und mit Frauen!

!!! LESEN SIE SELBST !!!

Dann bekommen Sie die gleiche Antwort wie vorher:

ja...und? Hat hier jemand behauptet, Frauen würden keine Gewalttaten begehen? Natürlich tun sie es, zu einem sehr geringen Prozentsatz (nämlich zwischen1-25%) und sie werden auch weggewiesen. Was genau wollten Sie aussagen? Und nichtsdestotrotz: Gewalttaten werden überwiegend von Männern begangen, das sage ich Ihnen als Mann.

Auch hier holen Frauen auf, ob Sie es glauben oder nicht

Sie und Mann ;-) genau und ich bin der Papst...

Herrlich.

anderes Beispiel aus der Praxis

-)Betrunker Gast(weiblich), will Eigentumswohung nicht verlassen,
-)Ein Anruf(weiblich) bei der Polizei behebt das Problem nämlich folgendermaßen: Sie als Mann werden Ihrer eigenen Wohnung verwiesen, und der betrunkene Gast(den Sie eigentlich loswerden wollten) kann weiterhin ungestört bleiben und weitertrinken.

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