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Der Begriff "Mischehen" impliziert, dass Menschen in "Rassen" eingeteilt werden können und ist somit höchst kritisierenswert. Trotzdem wird er in einem aktuellen österreichischen Asylgerichtshofbescheid verwendet.
Vor dem Polizeianhaltezentrum Hernals, der letzten Station für Drittstaatsangehörige, die von den Behörden für unerwünscht erklärt und daher aus Österreich abgeschoben werden sollen, wurde am Donnerstag zu wiederholtem Mal demonstriert. Aktueller Anlass: Yayas Fall. Der 25-jährige Mann aus Gambia soll nach einer Asylablehnung nach Gambia zurück, obwohl er dort, wie er betont, als Oppositioneller gefährdet ist. Und obwohl er hier mit einer Österreicherin eine zweieinhalbjährige Tochter hat. Für kommenden Dienstag wurde er zur Fremdenpolizei zitiert.
Denn dass Yaya hier ein Kind hat, für das er als Vater eine wichtige Rolle spielt, gilt für die Behörden nicht als "berücksichtigenswertes Familienlieben". Also nicht als Umstand, der gegen eine Abschiebung sprechen würde. Sollten Yaya, die Frau und die Tochter zusammenbleiben wollen, so könnten Frau und Kind ihm ja nach Gambia folgen, argumentiert der Asylgerichtshof (AGH), das höchste Asylgericht: Eine Ansicht, die dieser nicht nur in diesem Fall vertritt, sondern in vielen anderen vergleichbaren auch.
So etwa in einem Bescheid, der diese Woche der Flüchtlingshelferin Karin Klaric vom Freunde-Schützen-Haus unterkam. Er enthielt eine akribische Auflistung aller "Österreicher in Gambia". Sinn und Zweck der Aufzählung: Es sollte belegt werden, dass es für ÖsterreicherInnen durchaus möglich ist, in dem westafrikanischen Land zu leben (was wohl niemand verneinen würde, vor allem, wenn es auf freiwilliger Basis geschieht).
Frage der Diktion
Die Details - welcher Österreicher, welche Österreicherin in Gambia wo, wie und mit wie viel Kindern anzutreffen ist - sind wenig interessant. Umso mehr hingegen die in der Länderfeststellung des Innenministeriums gewählte Diktion: "Derzeit leben 21 Österreicher in Gambia", heißt es da, "Kinder aus Mischehen inbegriffen".
"Mischehen"? Das Wort ließ Klaric stutzen. Denn von welcher "Mischung" war hier die Rede? Von "gemischter" Staatsangehörigkeit? Wohl kaum, denn eine solche kann allerhöchstens "doppelt" sein. Außerdem wären in einer solchen Staatsbürgerschaftslogik dann auch - sagen wir - österreichisch-deutsche oder österreichisch-kanadische Verbindungen als "Mischehen" zu bezeichnen - und das ist nicht der Fall.
Auch war in besagten Länderbericht kein Hinweis darauf zu finden, dass es hier um "Mischehen" unterschiedlicher religiöser Zugehörigkeiten gehen könnte: Ein Zusammenhang, in dem der Begriff von verschiedenen Konfessionen immer noch gebraucht wird. Oft, um solche Verbindungen in Frage zu stellen oder abzulehnen, aber das ist eine andere Geschichte.
Frage der Hautfarbe?
Blieb als Erklärung der behördlichen "Mischehen"-Auflistung in diesem Fall also nur eins. Es musste sich um die Hautfarben-Frage handeln: Um schwarze GambierInnen, die weiße ÖsterreicherInnen ehelichen und zusammen Kinder haben. Das jedoch hat einen rassistischen Beiklang: Es setzt voraus, dass Schwarze und Weiße aufgrund ihres verschiedenen Aussehens und sonstiger angeborener angeblicher "Verschiedenheiten" Angehörige zweier verschiedener Gruppen seien, die, wenn sie heiraten, sich "mischen".
Eine solche Sicht der Dinge ist schon lange nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Einteilung der Menschheit in "Rasse"-Kategorien, die in der Geschichte schon viel Unheil angerichtet hat, gilt nicht mehr - es sei denn für Rassisten. 1995 hat die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) dem anthropologischen Begriff "Rasse" eine Absage erteilt - und die Wissenschaft geht inzwischen von einer vielfältigen Menschheit mit Übergängen zwischen den geografischen Populationen aus.
Umso kritisierenswerter sei die Verwendung des Begriff "Mischehe" in einem Asylgerichtshofbescheid, meint Klaric: "Ich kenne nur binationale Ehen", sagt sie. Angela Magenheimer, Obfrau der Initiative "Ehe ohne Grenzen", die sich seit der Fremdenrechtsnovelle 2005 für die Anliegen binationaler Paare einsetzt, teilt diese Ansicht. Besagter Bescheid sei jedoch kein Einzelfall, ergänzt sie. In Behördenschreiben an binationale Paare komme dieses Wort des Öfteren vor. (Irene Brickner, derStandard.at, 26.5.2012)
Für Brickners Blog auf derStandard.at wurde die Journalistin 2010 in der Kategorie Online ausgezeichnet
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in wahrheit geht's hier darum, dass österreich seine kinder abschiebt - das kann's ja wohl nicht sein, egal woher der zweite teil der familie kommt.
aber im speziellen fall - würde ich mir fast wünschen, das büro dieses asylgerichtshof ein jahr lang auf weltreise in die entlegensten länder dieser erde zu schicken. lesen kann man dort noch immer nicht.
vielleicht ein hilfeschrei des roten kreuzes gefällig?
http://allafrica.com/stories/2... 41519.html
in gambia herrscht lebensmittelknappheit und hungerkatastrophe.
aber, wie gesagt, es geht darum, dass ein österreichisches kind anspruch auf beide seiner eltern hat - und man könnte sich ja auch mit den menschen freuen, wenn ihre beziehung klappt.
"Mischehe" wie man auch immer zu dieser Bezeichnung stehen mag impliziert es doch die Veranlassung einer vorhergehenden Hochzeit. Im Falll Yayas wird jedoch lediglich darauf hingewiesen das er eine 2 1/2 jährige Tochter mit einer Österreicherin hat die auch durch ein 10-15 minütiges erstes Kennenlernen entstanden sein könnte ...
wenn sie auf drogendealer abzielen: es wird keiner gezwungen drogen zu nehmen, so wie keiner gezwungen wird sie zu verkaufen. und trotzdem haben kinder das recht auf ihre eltern, und die eltern sollten die möglichkeit bekommen sich zu kümmern. das heißt, auch für die eu, eine arbeitserlaubnis. und wenn sich derjenige selbst und das kind erhalten kann und es auch macht - wo ist das problem?
Danke für Ihre unaufgeregte Frage. Meine ehrliche Antwort, auch wenn die Frage nicht an mich gerichtet war:
Natürlich.
Es ist ein Menschenrecht sowie auch ein Eu-Recht, das dem EU-Kind nicht vorenthalten werden darf.
Ich denke,wenn man mal vernünftig und menschlich darüber nachdenkt, kann man zu keinem anderen Schluss kommen als die Frage mit "natürlich zu beantworten. Dass der Vater mal verurteilt wurde, kann in diesem Fall einfach nur irrelevant sein.
Sollte ein Staat sich anders entscheiden und Österreich tut das nach wie vor, ich persönlich kenne einige Familien, die durch das österr. Fremdenrecht zerrissen wurde, in denen die Kleinkinder von der Entziehung ihres Vaters traumatisiert sind...Klagen gegen die Republik werden kommen...
Der Papa kennt weder den Geburtstag seines Kindes, noch lebt er mit beiden, Kind und Mutter, zusammen.
Soviel zur großen Liebe zur Familie.
Es wurde hier x-mal im ris verlinkt.
da tun sich ein paar (österreichische) herren , die ich kenn, genauso schwer. das ist für mich kein grund. zudem, wie gundel schon schrieb, außereuropäisch,zb. im land meines mannes, werden oftmals keine geburtstage gefeiert, geschweige denn "aufgeschrieben". der fremdenbehördenbeamte war erstaunt daß meine schwi-mu ein "richtiges" datum als geburtsdatum hat, viele aus afrikanischen ländern haben grad das jahr ordentlich, der tag ist oftmals der 1.1., damit halt was drin steht
Die österreichischen Herren wollen sich mit ihrem Kind auch kein Aufenthaltsrecht erkaufen...
Immer wieder schwingt die laute Minderheit die Moralflagge.
Wo bleibt die Moral wenn das Kind nur dann interessant wird, wenn es als Druckmittel für ein Verbleiben dient? Wo bleibt sie, wenn eine Beziehung nur deshalb gebunden wurde, um das Verbleiben durchzusetzen?
Wo anders gibt es das vielleicht nicht?
Nun dann gratuliere ich zu der brillanten Integration, das Kind wird sich sicher freuen, wenn der ach so tolle Papa nicht einmal seinen Geburtstag kennt...
Aber egal, erneut missbraucht jemand sein Kind um in Österreich zu bleiben, interessiert aber die laute Minderheit nicht, wie so oft....
ach gott wie wenn das das wichtigste wär ob der papa jetzt das geburtsdatum kennt oder nicht. solange er sonst da ist - da kann man als mutter schon mal nachhelfen und rechtzeitig dran erinnern wenn einem das wichtig ist und der kontakt/die beziehung zum kind sonst passt.
es ist nicht richtig daß ein kind als druckmittel dient. aber auf der anderen seite: das kind will vielleicht seinen papa hier haben weil sich der kümmert. ist die meinung und das recht des kindes nichts wert?
auch wenn das aus europaeischer bzw oesterr. sicht auf den ersten blick absurd erscheinen mag: geburtstage werden in vielen laendern ausserhalb europas und der usa als nicht bedeutsam betrachtet. es gibt zwar mittlerweile fast ueberall sowas wie geburtsurkunden, aber die werden oft erst einige zeit nach der geburt erstellt und dann mit einem beliebigen Datum, meist dem der Urkundenaustellung. Wenn die Menschen erst anlaesslich der Ausreise nach Europa offizielle Papiere brauchen, wird auch erst 20 jahre spaeter erst eine Geb.urkunde erstellt, die ist dann meistens auf den 1.1. des vermuteten Geburtsjahres ausgestellt. (Ich hatte einige DeutschschuelerInnen, bei denen das der Fall war.)
Kulturelle Unterschiede halt.
Stellen Sie sich vor:
Sie sind ein Mann, haben 2 Kinder, ihre Partnerin trennt sich von Ihnen, sie hat das Sorgerecht, wie es in Oesterreich bei unverheirateten gang und gaebe ist.
die Frau lernt einen neuen Mann aus Gambia kennen und will dorthin ziehen, weil sie es so toll findet. Sie wird aber nie wieder nach Oesterreich zurueckkommen, weil sie sich den Flug aufgrund des niedrigen Einkommens, das ihre Expartnerin in gambia erwartet, nicht leisten kann.
Werden Sie die Frau bitten, sich das nochmal zu ueberlegen,weil sie gerne haetten, das die Famile nicht zerrissen wird, Sie also ihre Kinder weiter sehen wollen oder werden sie sagen: Ok, da wird keine Famiele zerissen, alles in Butter :-)
???
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