St. Pölten - Der achtjährige Bub, dem Freitag früh in einer St. Pöltner Volksschule von seinem Vater in den Kopf geschossen wurde, schwebt weiterhin in höchster Lebensgefahr. Nach der Lagebesprechung und weiteren Untersuchungen am Samstagvormittag hieß es seitens der Landeskliniken-Holding gegenüber der APA, der Zustand des Kindes sei "sehr, sehr dramatisch und sehr, sehr kritisch". Der Bub befand sich nach einer Notoperation am Freitag auf der Intensivstation des Landesklinikums St. Pölten.

Flucht nach der Tat

Die schreckliche Tat war Freitag gegen 8.30 Uhr passiert. Ein 37-jähriger hatte seinen Sohn und dessen siebenjährige Schwester unter einem Vorwand aus deren Klasse geholt und dem Buben in der Schulgarderobe in den Kopf geschossen. Das Mädchen blieb unverletzt, dürfte bei der aber Tat anwesend gewesen sein, sagte Klaus Preining vom LKA Niederösterreich am Samstag. Aus den wenigen Aussagen, die man von der Kleinen habe, sei aber zu schließen, dass diese den Schuss entweder nicht wirklich wahrgenommen oder aber sofort verdrängt habe. Sie werde eher nicht noch einmal befragt.

Nach der Tat flüchtete der 37-Jährige. Er wurde rund eine Stunde später von der Polizei tot in seinem verunfallten Wagen auf einem Feldweg im Stadtteil Ratzersdorf gefunden. Der Mann hatte sich mit seiner Pistole während der Fahrt in den Kopf geschossen, das Auto überschlug sich daraufhin.

Waffe des Vaters war illegal

Die Pistole (Kaliber 9 mm) des 37-jährigen Vaters war laut Polizei nicht legal. Die Waffe sei weder registriert gewesen noch habe der Mann Berechtigungen für den Besitz oder das Mitführen von Waffen gehabt, sagte Klaus Preining.

Auslöser für die Tat dürften familiäre Probleme gewesen sein - erst Anfang der Woche wurde über den Mann wegen häuslicher Gewalt von der Polizei ein Betretungsverbot für die Wohnung der Familie verhängt. Preining erklärte, dass es nach der kürzlich eingereichten Scheidung Anfang dieser Woche eine Anzeige der Frau wegen Körperverletzung (in erster Linie gegen sie) und gefährlicher Drohung gegeben habe. Diese sei vom Stadtpolizeikommando auch umfangreich abgehandelt worden. Beide Elternteile und die Kinder seien befragt worden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entschied man sich aber gegen eine U-Haft und sprach das Betretungsverbot gegen den 37-Jährigen aus. Von der Waffe habe man zu diesem Zeitpunkt nicht wissen können.

Die Erhebungen der Ermittler würden nur weitergeführt, um ein "rundes Bild" zu bekommen. Allzu sehr in die Tiefe wolle man dabei aber nicht gehen, weil es durch den Tod des Täters ja keine rechtlichen Konsequenzen mehr geben könne, so Preining. (APA, 26.5.2012)