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Die Privatstiftung Getrud Meschars investierte in eine Immobilie - obwohl die Erfüllung des Stiftungszwecks liquide Mittel erfordern würde.
Wem nutzt die Gertrud-Meschar-Privatstiftung - jene Privatstiftung, in welcher der dritte Nationalratspräsident Martin Graf (FPÖ) Vorstandsmitglied ist? Fest steht: Der 90-jährigen Frau nutzt sie nicht. Gertrud Meschar hatte 2005 jede Menge Bargeld und Wertpapiere und keine Schulden. Heute hat sie eine Stiftung mit Bankschulden und einem Vermögen, auf das sie nicht zugreifen kann.
Auch Martin Graf scheint keinen ersichtlichen Nutzen aus der Stiftung zu ziehen. Seine Tätigkeit als Stiftungsvorstand übt er ehrenamtlich aus.
Glaubt man jedoch den Angaben von Gertrud Meschar, soll Graf sie zu einem Vertragsabschluss überredet haben, den sie heute zutiefst bereut. Im vergangenen Oktober hat sie den Antrag auf eine Ablöse des derzeitigen Stiftungsvorstands bestehend aus Martin Graf, Michael Witt und Alfred Wansch gestellt. Sie wirft den drei Männern vor, ihre Pflichten verletzt zu haben. Ob dem so ist, wird nun in einem Gerichtsverfahren geklärt.
Liegenschaft statt Bargeld
Laut dem Wiener Wirtschaftsanwalt Alexander Hofmann gibt es keinen Zweifel, dass Graf und die beiden übrigen Vorstände abzuberufen sind: Das Gesetz sieht eine Abberufung vor, wenn die Vorstände ihre Pflichten grob verletzt haben. Eine solche Pflichtverletzung liege vor, da Graf, Witt und Wantsch den Stiftungszweck nicht erfüllt hätten, der ja darin liege, Getrud Meschar finanziell zu versorgen. Stattdessen habe der Vorstand in eine Immobilie investiert - also mit anderen Worten aus liquiden Mitteln ein illiquides Vermögen gemacht. Wenn Graf sich damit rechtfertige, dass Meschars Geld im Objekt Billrothstraße gut investiert sei, dann sei das "irrelevant", so Hofmann: "Eine 90-Jährige hat nichts davon, wenn die Liegenschaft in 20 Jahren ihren Wert gesteigert hat - sie braucht das Geld jetzt."
Doch davon könne keine Rede sein, sagt Hofmann: Die Stiftung leiste nicht jene Versorgung, die von Meschar angestrebt worden war. Im Jahr 2008 seien Meschar insgesamt 5.000 Euro netto ausbezahlt worden, im Jahr 2009 6.000 Euro. Martin Graf hatte sich zwar damit gerechtfertigt, dass Meschar sämtliche Auslagen für Arztbehandlungen oder laufende Anschaffungen von der Stiftung ersetzt würden.
Doch laut Hofmann wäre die Stiftung wegen der ausständigen Darlehensrückzahlung von 156.000 Euro derzeit nicht einmal in der Lage, eine etwaige stationäre Pflege zu bezahlen. "Und dass man in diesem Alter schnell einmal zum Pflegefall werden kann, ist nichts Ungewöhnliches", meint Hofmann. Abgesehen davon, dass Stiftungskonstruktionen wegen der hohen Errichtungs- und Verwaltungskosten normalerweise für höhere Beträge gedacht sind. In Meschars Fall, so glaubt Hofmann, "wären ein Testament und eine Vorsorgevollmacht die bessere Lösung gewesen".
Schadensersatz möglich
Sollte der Stiftungsvorstand abberufen werden, könnte der nachfolgende Vorstand Schadensersatzforderungen an Martin Graf und die übrigen beiden Vorstände erheben. Dafür müsste geklärt werden, ob nicht nur Meschar, sondern auch der Stiftung selbst Schaden entstanden ist.
Bleibt die Frage, wer von der Stiftung profitiert. Tatsache ist, dass Martin Grafs Bruder Michael Graf, der Pächter des Lokals in der Billrothstraße 19, mit seinen Mietzahlungen im Rückstand war. Michael Graf könnte daher ein indirekter Nutznießer der Stiftung sein könnte: Offene Forderungen des Vermieters könnten weniger aggressiv eingetrieben werden, wenn es sich beim Mieter um den eigenen Bruder handelt.
Schwammige Formulierung
Aber auch die Frage, wer LetztbegünstigteR der Stiftung sein wird, lässt vieles offen. Laut Stiftungsurkunde soll das Vermögen nach dem Ableben Meschars nämlich nicht nur für die Finanzierung der Grabpflege, sondern auch für die "Unterstützung der Wissenschaft und Forschung im Allgemeinen, insbesondere auf dem Gebiet der Augenheilkunde", genutzt werden. Eine derart pauschale Zweckwidmung bietet dem Vorstand eine breite Palette an Auswahlmöglichkeiten, wie das Stiftungsvermögen genutzt werden kann.
Indessen hat das Handelsgericht einen neuen Stiftungsprüfer bestellt, weil die Funktionsperiode des urspünglichen Prüfers Kurt Wurmitzer abgelaufen ist. Das bestätigte Gerichtssprecher Alexander Schmidt gegenüber derStandard.at. Schon allein der Prüferwechsel könnte helfen, Licht in die Causa zu bringen: Denn von einer unabhängigen Prüfung der Stiftungsgebarung konnte bisher kaum die Rede sein.
Wurmitzer ist geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftsprüfungsfirma Interrevision. Er leitet die Agenden des Unternehmens gemeinsam mit Peter Zacke und Dieter Derntl. Derntl ist laut Martin Graf der Steuerberater der Stiftung und somit für die Erstellung der Abschlüsse verantwortlich. Wurmitzer sollte also seinen eigenen Co-Geschäftsführer prüfen. Wer der neue Prüfer ist, darf Schmidt nicht sagen. Er wird vom Gericht bestellt, wobei Gertrud Meschar ein Vorschlagsrecht zukommt, und er könnte auch für die Prüfung der bereits von Wurmitzer abgesegneten Abschlüsse verantwortlich sein. Kurt Wurmitzer war für derStandard.at am Freitag nicht erreichbar. (Maria Sterkl, derStandard.at, 25.5.2012)
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Die Stiftungsurkunde: http://www.meineabgeordneten.at/files/sti... iftung.pdf
wird sich schon mit der Stiftungsurkunde abgesichert haben, um keine Probleme zu bekommen.
Wenn die nur schwammig genug formuliert ist, wird er keine rechtlichen Probleme bekommen.
Aber die Prüfung der Stiftung durch eine Kanzlei aus der auch einer der Vorstände kommt ist klassische Unvereinbarkeit.
Da findet sich vermutlich der einzige echte rechtlich haltbare Ansatzpunkt.
Der Rest ist wieder nur eine der üblichen Volten der Ideologen um dem jeweiligen politischen Mitbewerb ans Bein pinkeln zu können.
Da die Frau keine Kinder - und offenbar auch keine Freunde und Verwandten, denen sie etwas gönnt - hat, erbt auf alle Fälle ein Schleicher. Irgendeinder ist davon halt der Schnellste, sei es die schwarzangestellte Pflegerin, der Tierschutzverein, die Kirche oder noch wer anderer.
Gäbe es viele Artikel dieses Niveaus im Standard, er wäre DAS Qualitätsmedium Österreichs.
Warum der Artikel so gut ist? Er stellt sachlich dar, worums geht, bleibt dabei immer verständlich UND (!) er enthält sich jeder Wertung bzw. jeglicher Spekulation.
Das wäre m.E. auch der Weg zum Wähler: kein Geschwurbel, keine Primitiv-Meinungsmache á la Kampfposter, sondern Klarheit (ist oft sehr schwierig zu erreichen, ich weiß) und Durchschaubarkeit: so wird Vertrauen hergestellt.
Was noch sinnvoll gewesen wäre, eine etwas genauere Zahl als "jede Menge Bargeld und Wertpapiere"
Wenn es wirklich um 75.000E geht, wie auf meineabgeordneten.at behauptet, dann ist der Graf ein schwindliger aber die gute Dame auch.
75k Grundkapital und Auszahlungen von 5-6k pro Jahr sind unmöglich.
Nur Graf hätte der Dame niemals eine Stiftung einrichten dürfen, und sie schon gar nicht in dem glauben lassen dass sie da 5-6k im Jahr rausbekommen kann.
Und Schulden hätte er schon gar keine Aufnehmen dürfen.
Deswegen wäre es schon interessant ob es um 1Mio Euro geht oder um 75k, macht halt schon einen Unterschied.
JA dann sag das deinen roten Freunden, die vom Steuergeld bezahlt in den SPÖ-Burgen sitzen und 10 Stunden am Tag im Internet surfen und kapmfposten. Bei jedem dämlichen ARtikel kommt irgend ein FPÖ ist böse Posting dazu. Völlig sinnfrei...
Aber die erfolglosen Znichterl hier amüsierts :-)
nur den Prolos, die dann trotzallem FPÖ wählen ist diese Sachlichkeit sowas von wurscht, die lesen das gar nicht und ihr HC bleibt ihr Held gegen die da oben... egal, was seine parteigenossen aus sachlicher Sicht in Wahrheit so treiben!
leider!
diese selbsternannten Saubermänner haben ganz schon viel Dreck am Stecken! aber gott sei dank sind's ja Männer mit feschen Anzügen und tollen Autos, die sich blonde Russinnen leisten können, und schon sind sie wählbar für den Herrn Österreicher über 50!
(beim tolle Hecht Haider war ähnlich, obwohl die braungebrannten Buberln ihm ja bekanntlich lieber waren)!
manchmal denk ich mir, man müsste zumindest ein Minderstmaß an Verstand ausfindig machen, bevor man das Wahlrecht an alle vergibt!
nur den Prolos, die dann trotzallem SPÖ wählen ist diese Sachlichkeit sowas von wurscht, die lesen das gar nicht und ihr Werner bleibt ihr Held gegen die da oben... egal, was seine parteigenossen aus sachlicher Sicht in Wahrheit so treiben!
leider!
diese selbsternannten Saubermänner haben ganz schon viel Dreck am Stecken! aber gott sei dank sind's ja Männer mit feschen Anzügen und tollen Autos, und schon sind sie wählbar für den Herrn Österreicher über 50!
(beim tolle Hecht Vranitzky war ähnlich, obwohl die braungebrannten Buberln ihm ja bekanntlich lieber waren)!
manchmal denk ich mir, man müsste zumindest ein Minderstmaß an Verstand ausfindig machen, bevor man das Wahlrecht an alle vergibt!
besonders unverschämt ist der passus daß der stiftungszweck verändert werden kann.ich glaub es heißt da daß die bestehende stiftung in eine mit'ähnlichen zielen' umgewandelt werden kann.da ist dem mißbrauch in zukunft tür u. tor geöffnet.man kann sich gut vorstellen wo das vermögen in 10 jahren landet.es ist jetzt schon eine fpö-organisation in dem haus eingemietet,sie stehn mit dem fuß in der tür.in ein paar jahren suchen die burschenschafter vielleicht ein vereinslokal u. die fpö wüßte da etwas günstiges usw.
weil manche fragen, warum sich der Graf nicht einfach zurückzieht, wenn die Frau Meschar ihm das vertrauen entzogen hat.
kann er nicht. das wäre für ihn wahrscheinlich das bedrohlichste. da geht es nicht um die kohle der stiftung. ein neuer vorstand bekommt unweigerlich auch einblick in die bisherige geschäftstätigkeit der stiftung und da kann/wird wohl noch anderes auftauchen als "nur" der Kauf des hauses, wo die Familie Graf jetzt wirtschaftet.
und da könnte eventuell manches auftauchen, was dann strafrechtlich nicht mehr zurechtbiegbar ist. das weiß der rechtsanwalt Graf wohl nur zu gut.
Also ich gehe davon aus, dass wenn nicht die Frau Meschar selbst, dann zumindest ihr Anwalt Einblicke in die Bilanzen und Prüfberichte dieser Privatstiftung hat.
Also somit kann nicht wirklich etwas unerwartetes auftauchen. Zumal vor Gericht ja ohnehin auch alles offengelegt wird.
Aber wenn Graf als Stiftungsvorstand freiwillig gehen würde, kann er sich nicht mehr ausreichend gegen die Vorwürfe wehren, weil er nur mehr erschwerten Zugang zu den Vertragen, den Bilanzen, der Stiftungsurkunde dieser Privatstiftung hat.
und Herr Dr. Graf hätte tatsächlich nach bestem Wissen und Gewissen erfolgreich die Interessen der Frau vertreten.
Dann bliebe immer noch die unbestreitbare Tatsache, dass er ihr Vertrauen unwiederbringlich verloren hat. Das alleine müsste für einen Mann von Anstand und Charakter reichen, um unverzüglich freiwillig zurück zu treten.
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