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Die Massen-SMS, mit der die Katholischen Kirche in der Steiermark rund 17.000 säumige Kirchenbeitragszahler an ihren ausständigen Obolus erinnern sollte, hat nun ein verwaltungsstrafrechtliches Nachspiel: Wie die Fernmeldebehörde am Freitag einen Bericht der "Zeit im Bild 2" vom Donnerstag bestätigte, wurde ein Ermittlungsverfahren nach dem Telekommunikationsgesetz eingeleitet. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 37.000 Euro.

"Von Amtswegen" eingeleitet

Die Ermittlungen wurden "von Amtswegen" eingeleitet, sprich die Behörde wurde aufgrund der Berichterstattung selbst aktiv. "Wir prüfen die verwaltungsstrafrechtliche Relevanz nach Paragraf 107, Absatz 2, und es schaut sehr danach aus", erklärte Rudolf Perl, Leiter des Fernmeldebüros für Steiermark und Kärnten auf APA-Anfrage. Demnach ist das Verschicken elektronischer Nachrichten an mehr als 50 Adressen ohne Einwilligung der Empfänger nicht erlaubt, auch dann nicht, wenn es nicht zu Werbezwecken erfolgt. Bei strenger Auslegung könnte sich die Strafe auf bis zu 37.000 Euro belaufen.

Rechtsexpertise

"Wir kommunizieren mit unseren Mitgliedern", verteidigt die Leiterin der Kirchenbeitragsorganisation der Diözese Graz-Seckau, Herta Ferk, die Vorgangsweise. Vor der ersten derartigen Reminder-Aktion vor fünf Jahren habe man eine Rechtsexpertise eingeholt, diese würde nun verifiziert: "Wir sind uns bewusst, dass wir uns auf sensiblem Boden bewegen. Wir möchten da nicht schlampig sein und nehmen den rechtlichen Rahmen sehr wohl ernst". Es sei jedenfalls im Sinne der Säumigen, auf diese Weise aufmerksam gemacht zu werden statt eine Mahnung zu bekommen. Jene 1.000, die inzwischen mit einer Einzahlung reagiert haben, hätten darauf auch noch ein "Danke" - wieder per SMS - bekommen. (APA, 25.05. 2012)