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Die Aufgaben der Polizei ließen sich ohne Ausnahme von der zeitlichen Beschränkung der Kurzparkzonen "nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen", heißt es im Antrag.

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Wien - Exekutivbeamte in Wien sollen mehr Ausnahmegenehmigungen für Kurzparkzonen bekommen. Ein entsprechender Antrag von elf Landtagsabgeordneten der SPÖ und der Grünen wurde am Freitag im Wiener Rathaus eingebracht. Der Antrag sieht noch nicht die Umsetzung der Parkerleichterung vor, sondern die Prüfung, ob die Ausgabe zusätzlicher Einlegekarten für Privatautos von Beamten überhaupt möglich ist.

Solche Karten ermöglichen das zeitlich unbegrenzte Abstellen von Privatfahrzeugen in Kurzparkzonen. Nach der bisherigen Regelung teilten sich jeweils fünf Beamte zwei Einlegekarten, der jetzige Antrag sieht eine Senkung dieses Verhältnisses auf zwei Polizisten je Karte vor, erklärt Martin Schipany vom SPÖ-Klub auf Nachfrage von derStandard.at.

Die Sonderregelung gelte speziell für Polizisten, weil sie aufgrund des Beamten-Dienstrechtsgesetzes von 1979 verpflichtet seien, auch Journaldienste zu verrichten, und dabei von einer Bereitschaft zur "Dienstleistung rund um die Uhr" ausgegangen werde.

Spontane Kommandierungen

"Die in Wien Exekutivdienst versehenden BeamtInnen werden permanent für spontane Kommandierungen herangezogen und der Dienst muss sofort aufgenommen werden, wodurch auch keine Möglichkeit besteht, das private Fahrzeug aus einer Kurzparkzone zu entfernen", heißt es dazu im Beschlussantrag der Mandatare. Die Aufgaben ließen sich ohne Ausnahme von der zeitlichen Beschränkung der Kurzparkzonen "nicht oder nur mit besonderen Erschwernissen durchführen".

"Deshalb setzen wir uns dafür ein, den PolizeibeamtInnen Regelungen zu ermöglichen, ihren Dienst, der auch der Wiener Bevölkerung zugute kommt, durch verwaltungstechnische Regelungen zu erleichtern", erklärten die SPÖ-Landtagsabgeordneten Karlheinz Hora und Godwin Schuster in einer Aussendung.

Der Anspruch auf einen Anteil an der Pauschalparkkarte steht laut Schipany nicht jedem Beamten zu, sondern nur jenen, die nach individueller Prüfung als berechtigt eingestuft werden. Die Antragsgebühr für die Nutzung einer Einlegekarte beträgt pro Person 50 Euro, eine ebenfalls vom Antragsteller zu entrichtende Pauschalgebühr wird von der Personalvertretung der Exekutive refundiert. (red, derStandard.at, 25.5.2012)