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Unter anderem, weil er bei einer Versammlung den "Hitler-Gruß" gemacht haben soll, ist Felix B. (Mitte) angeklagt. Sein Anwalt Herbert Orlich tat genau das: er demonstrierte den "Hitler-Gruß".

Foto: APA/Fohringer

Wien - Eines scheint nach dem dritten Verhandlungstag im Alpen-Donau-Prozess gegen Gottfried Küssel, Felix B. und Wilhelm A. festzustehen: Die Leiterin der Abteilung Extremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) ist in Zeitgeschichte nicht wirklich sattelfest. Denn auf die Frage von Küssels Verteidiger Walter Dohr, ob sie wisse, was die Benes-Dekrete sind, antwortet Sibylle G. nach Zögern: "Nein."

Das Heikle: Küssel sitzt unter anderem auf der Anklagebank, da in einer Vereinbarung zwischen tschechischen, deutschen und österreichischen Rechtsextremisten die Aufhebung dieser Dekrete verlangt und auch Entschädigungen für sudetendeutsche Vertriebene gefordert werden.

Beendet wird der Text mit der Feststellung, dass es auch ein Ziel sei, die "unsere Völker knechtende Nachkriegsordnung zu beseitigen." Für Zeugin G. ist das potenzielle Wiederbetätigung.

Etwas in Erklärungsnotstand kommt sie aber durch weitere Fragen Dohrs. Denn Küssel habe dieses Manifest schon in einem einschlägigen deutschen Forum veröffentlicht, bevor es auf der neonazistischen Alpen-Donau.info erschien. Woher sie also wisse, dass Küssel den Text dort platziert habe? "Ich weiß nicht, wer das konkret auf die Page gestellt hat", muss sie zugeben.

Ebenso wie die Tatsache, dass sich in den vom FBI an die heimischen Behörden übermittelten Computerdaten kein Beleg befinde, dass Küssel als Betreiber oder Nutzer der Seite tätig gewesen sei. Man gehe aber davon aus, dass er der Verantwortliche sei.

Drei Indizien gegen Küssel

Einerseits, da drei Monate, bevor die Seite online ging, Küssel den Drittangeklagten Wilhelm A. in einer Mail gebeten hat, die Seiten in den USA registrieren zu lassen, was dieser postwendend ablehnte. Zweites Indiz ist das Manifest, und schließlich wurde auf seinem PC das Schreiben eines Fotografen gefunden, das dieser wegen einer Urheberrechtsverletzung an die ihm unbekannten Betreiber der Seite geschickt hat. Dohr argumentiert in diesem Fall, dass es nicht das Original sei, Küssel also nicht der Adressat.

Davor war es aufgrund des Benehmens von Herbert Orlich, der den Zweitangeklagten Felix B. vertritt, zu fast tumultartigen Szenen gekommen. "Was soll das Kasperltheater? So etwas habe ich in 30 Jahren am Gericht noch nicht erlebt!", echauffiert sich Beisitzer Norbert Gerstberger, ein für gewöhnlich recht besonnener und freundlicher Richter. Immer wieder provoziert Orlich, wiederholt Fragen an Zeugen und attackiert die Richter verbal, schließlich wird er zum zweiten Mal offiziell abgemahnt.

Für Aufregung sorgt vor allem, dass er bei der Befragung eines Zeugen den "Hitler-Gruß" demonstriert. Der einschlägig vorbestrafte 20-Jährige will das nicht machen, daher lässt sich Orlich Anweisungen geben, bis er die rechte Hand ausgestreckt hat.

Zu einem Urteil kam es entgegen dem ursprünglichen Plan nicht. Das Gericht wird nun doch einen Sachverständigen und weitere Zeugen laden, Ende Juni geht es weiter. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 25.5.2012)