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Foto: REUTERS/Arnd Wiegmann

Brüssel - Die Gold-Schokoladehasen des Schweizer Herstellers Lindt & Sprüngli müssen weiterhin ohne speziellen Markenschutz durch die europäischen Wettbewerbslandschaft hoppeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine Entscheidung der EU-Markenschutzbehörde OHIM, wonach der Edelschokolade-Produzent seine Hasen nicht als spezielle Marke registrieren lassen kann.

Die in Goldpapier verpackten Hasen verfügen nach Ansicht der Behörde nicht über genügend spezielle Merkmale, die einen Schutz vor ähnlich aussehenden Produkten rechtfertigen würden. Lindt & Sprüngli betrachtet den Goldhasen ebenso wie einen im vergangenen Jahr für das Weihnachtsgeschäft konzipierten Goldbären als einen ihrer Marketing-Ikonen.

Kein Rechtsfehler

Das zuständige Gemeinschaftsmarkenamt, das EU-Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), habe das ursprünglich richtig und fehlerfrei entschieden, teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit. Auch die nachfolgende von Lindt & Sprüngli angerufene Instanz, das europäische Gericht, habe keinen Rechtsfehler begangen, befand die höchste Rechtsinstanz bei der EU. Der Gerichtshof weist darauf hin, dass sich die Vorinstanz bei ihrer Auslegung bezüglich fehlender Unterscheidungskraft auf die Anschauung der wesentlichen Verkehrskreise gestützt habe. Dabei seien die Branchengepflogenheiten und die Wahrnehmung durch den Konsumenten eingeflossen.

Lindt & Sprüngli nahm am Vormittag zu dem Urteil keine Stellung. Unternehmenssprecherin Sylvia Kälin sagte auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda, das Urteil liege noch nicht in seiner Gänze vor.

In Österreich hatten die Schweizer vor einem Jahr mit einer ähnlichen Klage Erfolg. Nach jahrelangem Hin und Her beendete der Oberste Gerichtshof (OGH) dieses Jahr kurz vor Ostern den Hasenstreit zwischen Lindt und der burgenländischen Firma Hauswirth: Laut Höchstgericht verletzt der in Goldfolie gehüllte Hauswirth-Prachthase mit seiner roten bzw. rot-weiß-roten Schleife die Markenrechte von Lindt & Sprüngli.

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass der Schweizer Konzern seinen Goldhasen nicht als spezielle Marke registrieren lassen kann, wollte sich Geschäftsführer Roman Hauswirth am Donnerstag nicht äußern. "Wir haben ein rechtskräftiges Urteil. Deshalb will ich die weiteren Entscheidungen nicht kommentieren", weil es ihn eigentlich nicht mehr betreffe, sagte Roman Hauswirth.

(APA/Reuters, 24.5.2012)