Klagenfurt  - Ein 32 Jahre alter Kärntner ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung schuldig gesprochen worden. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Norbert Jenny verurteilte ihn zu 15 Monaten Haft, dem Entzug des Wahlrechts sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der mehrfach vorbestrafte Installateur hatte sich im Jahr 2009 auf der einschlägigen Internetplattform alpen-donau.info registriert, sich dort in einem Mail als "überzeugter Nationalsozialist" deklariert und mit "Heil Hitler" unterschrieben. Bei den Ermittlungen gegen Gottfried Küssel war die Staatsanwaltschaft auch auf den Kärntner gestoßen, sein Fall wurde aus dem Verfahren gegen Küssel herausgetrennt und im Oktober des Vorjahres an Kärnten übertragen.

Wollte nur ernst genommen werden

Der Angeklagte erklärte sich des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz für schuldig, bestritt jedoch, nationalsozialistischem Gedankengut anzuhängen. Er habe diese Behauptung nur aufgestellt, um in dem Internetforum ernst genommen zu werden. Weiters habe er nur einem mittlerweile verstorbenen Bekannten einen Gefallen erweisen und Flugblätter sowie Aufkleber zum Thema "kriminelle Ausländer" bestellen wollen. Er sei sich der Tragweite dieser Aussage nicht bewusst gewesen.

Staatsanwalt Helmut Jamnig wertete dies als "Schutzbehauptung". Bei einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten seien NS-Devotionalien, SS-Fahnen und verschiedene einschlägige Abzeichen gefunden worden. Diese Sammelleidenschaft weise ganz klar auf die Einstellung des Kärntners hin. "Wenn er uns jetzt weismachen will, er wolle gar nicht damit zu tun haben, gehe das an der Realität vorbei", so der Staatsanwalt. Darüber hinaus sei der Angeklagte bereits im Jahr 2003 nach dem Verbotsgesetz verurteilt worden.

Der Richter begründete das Strafausmaß mit der langen Vorstrafenliste des Angeklagten, die meisten davon wegen Körperverletzung. Eine bedingte oder teilbedingte Haftstrafe schloss er aus "general- und spezialpräventiven Gründen" aus. Der Verteidiger legte umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. (APA)