Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Die Diskussion um ein zeitgemäßes Urheberrecht ist um eine neue Facette reicher: Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE!AT) hat eine Online-Plattform installiert, auf der sich jeder Interessierte zum Thema äußern kann. So sollen "Erwartungen an das Urheberrecht von morgen" formuliert werden können, wie es in einer Aussendung heißt. "Es geht in erster Linie darum, Spannungsfelder darzustellen", so Michael Bauer vom Verein.
"Gratiskultur", "Content-Mafia" und "arme Künstler"
Auf diese Weise soll der Diskurs, der laut Bauer derzeit zwischen den Polen "Gratiskultur", "Content-Mafia" und "armen Künstler" pendle, erweitert und etwa auch Bereiche wie Wissenschaft und Softwareentwicklung berücksichtigt werden. Dem Verein gehe es darum, "Wünsche und Anforderungen an ein reformiertes Urheberrecht aus der Gesellschaft heraus zu sammeln und auf die Agenda zu setzen". (APA, 23.05. 2012)
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
"Die Leute sind großteils ehrlich", meint Programmchef Sarandos
Die Internet-Memes sollen ohne Genehmigung im Spiel Scribblenauts verwendet worden sein
Initiative "beschenkte" Bundestagsabgeordnete mit falschen iPods
Schießt bei Kampf gegen Piraterie der eigenen TV-Serie über Ziel hinaus - Namensgleichheit reichte aus
Die wenigen IP-Adressen des Landes zeigen Interesse an Serien und Mac-Software
Musik zum Mieten macht Download-Verkäufern iTunes, Amazon und Google Konkurrenz
Kommunikationsminister will User wegen illegaler Downloads nicht vor Gericht bringen
Über eine Million Downloads am ersten Tag - Für HBO-Programmchef "eine Art Kompliment"
Allerdings 10 Prozent Zuwachs im Onlinebereich - Hannes Eder: "Onlinemusikangebote haben Potenzial, den gesamten Musikmarkt wieder auf Wachstumskurs zu bringen"
Neben dem eigenen Musikangebot - Wäre direkte Konkurrenz zu HBO Go oder Netflix
Die Reaktionen auf den einstweiligen Verzicht auf die Festplattenabgabe könnten unterschiedlicher nicht sein
HBOs Serie erfreut sich online großer Nachfrage, ein passendes legales Angebot fehlt jedoch.
Dateien nicht-zahlender Nutzer über 5 GB werden ab April gelöscht
Online-Piraterie hat weniger Auswirkungen auf Absätze als von der Musikindustrie vermutet wird
"Delta Machine" komplett auf Internetplattform MyVideo verfügbar
Auf
http://schutzfristen-irrsinn.de/
gibt es einen "Schutzfristenrechner". :-)
Beispielsweise endet die Schutzfrist für ein von einem heute 40-jährigen Mann geschaffenes Werk im Schnitt im Jahr 2120!
2012 (=heute)
+ 38 (=statistische Restlebensdauer)
+ 70 (=Schutzfrist)
Wobei, gibt's da überhaupt eine Frage, die um das Urheberrecht geht? Bis jetzt habe ich nur Fragen bezüglich der Verwertungsrechte gesehen!
Ich will nämlich NICHT haben, dass mein Urheberrecht nach 10 Jahren ausläuft und mein Werk gemeinfrei wird. Solange ich lebe, will ich (als Urheber) entscheiden können, was mit meinen Werken geschieht und wem ich welches Verwertungsrecht übertrage.
Urheberrecht und Verwertungsrechte sollte man eher getrennt sehen. Ich fänds spitze, wenn man gleich nach dem Ableben eines Schrifstellers dessen Werke gemeinfrei bekommen könnte. Warum auch nicht? Die großen Verlage profitieren ja weiterhin von gedruckten Ausgaben. Ich mag ja auch gerne Bücher kaufen, keine Frage. Manche Texte bekommst du aber gedruckt gar nicht mehr und da wäre es spitze, wenn die bereits ins Projekt Gutenberg aufgenommen werden könnten (oder ähnliche Archivierungsprojekte gemeinfreier Texte).
stehen leider auch im Urheberrechtsgesetz.
Deswegen wird das gerne in einen Topf geworfen.
Ich verstoße beim illegalen Kopieren ja auch gegen das Urheberrechtsgesetz, verletze aber Verwertungsrechte.
Abgesehen davon sprichst du in deinem Posting das Urheberrrecht an.
Du meinst aber wahrscheinlich das Verwertungsrecht, das nach 10 Jahren nich auslaufen soll???
Nein, ich beziehe mich auf eine konkrete Frage dieser VIBE-Umfrage: "Von einem zeitgemäßen Urheberrecht erwarte ich, dass die Schutzfrist wesentlich früher abläuft. Nach spätestens 10 Jahren sollte ein Werk gemeinfrei werden."
Und genau das ist viel zu schwammig formuliert. Geht es um 10 Jahre nach der Erschaffung des Werk? Um 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers? Wahrscheinlich ist mit "Schutzfrist" eh das Verwertungsrecht gemeint, aber wieso sollte das Werk gemeinfrei werden?
Mit "Nach dem Tod des Urhebers wird jedes Werk unter die Lizenz CC-BY gestellt" könnte ich hingegen gut leben. Wieso sollte denn der Urheber des Werks gar nicht genannt werden müssen?
Man könnte auch argumentieren, dass 10 Jahre nach der Erstveröffentlichung wirklich lange genug sein sollten, um etwas ausgiebig kommerziell zu verwerten. Auch danach wird es genug Leute geben, die sich nicht mit amateurmäßig hergestellten Kopien zufriedengeben und lieber eine professionelle Version kaufen wollen.
Auch gedruckte Ausgaben von Büchern, die schon lange gemeinfrei sind, verkaufen sich immer noch.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.