Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Soll Holocaust-Leugner Gerd Honsik bei Betreiben der Homepage geholfen haben: Hauptangeklagter Franz Radl.
Graz - Ungewöhnlich turbulent ging es in der Fortsetzung des Prozesses gegen zehn Männer wegen NS-Wiederbetätigung am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu: Verteidiger der Rechtsextremen, die Nazi-Parolen gerufen und Propaganda-Aufkleber verteilt haben sollen, lieferten sich Schreiduelle mit Staatsanwalt Johannes Winklhofer.
Winklhofer wollte wissen, warum zwei junge Frauen, die für zwei der Angeklagten Alibis bereithielten, erst 26 Monate nach den angeklagten Taten als Zeuginnen präsentiert wurden. Es folgte ein Disput, in dem Richter Raimund Frei schließlich auch lauter werden musste, als er rief: "In der ersten Klasse Volksschule lernt man das, dass man den anderen ausreden lässt!"
Zeugen fehlten
Vier andere Entlastungszeugen blieben der Verhandlung fern. Dar unter die beiden zukünftigen Schwiegereltern und die Verlobte eines Angeklagten, der im ersten Prozess gegen acht der Männer, wegen schwerer Körperverletzung, dank dieser drei Zeugen - noch nicht rechtskräftig - freigesprochen wurde. Er sei, so die Familie der Freundin damals, zum Tatzeitpunkt nicht in Graz, sondern in Stockerau gewesen. Der Angeklagte sagte, seine Verlobte könne aus psychischen Gründen nicht kommen, weil sie eine Fehlgeburt erlitten habe, nachdem sie der Staatsanwalt "seelisch gequält habe". Dieser konterte erbost. "Ich habe sie ganz normal befragt!"
Der Anwalt des Hauptangeklagten und Ältesten unter den Beschuldigten, Franz Radl, beantragte, dass das Gericht den nicht erschienenen Zeugen der Verteidigung Gerd Honsik mittels Amtshilfeverfahrens an seinem Wohnsitz Spanien einvernehmen solle. Radl soll laut Anklage dem verurteilten und 2011 auf Bewährung freigelassenen Holocaust-Leugner Honsik mit dem Betreiben seiner Homepage geholfen haben.
Frei gab dem Antrag statt. Möglicherweise wird die Einvernahme per Videokonferenz in den Gerichtssaal übertragen. Der Prozess wird am 2. Juli fortgesetzt. Einen einzelnen Verhandlungstag im Juni hält Frei aber für möglich. (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, 23.5.2012)
Gegenoffensive zum Gedenken der schlagenden Burschenschaften: Am Abend des 8. Mai laden die Wiener Symphoniker zum Konzert auf den Heldenplatz
FPÖ-Linz-Chef Detlef Wimmer soll Kontakte zu Betreibern der Neonazi-Seite Alpen-Donau.Info gehabt haben - Dieser dementiert
Rassismusreport von ZARA zeigt Zunahme bei Internet-Hetze gegen Minderheiten - Rassismus in Schulen macht Sorgen
Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht: Kritik an Geschworenen-Auswahl, Richtersenat und Rechtsbelehrung
Neonazi-Netzwerk "Objekt 21": Landessicherheitsrat tagt im Frühling erneut
Kripobeamter und Datenforensik-Sachverständiger kämpft privat gegen Neonazis
Zehn Verdächtigen werden Verbrechen von Brandanschlägen bis Waffenhandel angelastet
Oberösterreichisches rechtes Netzwerk im Visier der Justiz
Hinter der Verschandlung eines Kunstprojekts in Klagenfurt soll eine Neonazi-Gruppe stecken
20-Jähriger stach jungem Mann verbotenen Körperschmuck - Urteil bereits rechtskräftig
Sitz der Vertriebenenverbände lukriert Steuergeld, Verfassungsschutz schritt nicht ein
Mauthausen-Komitee: "Katastrophale Zustände" - Ministerium weist Kritik zurück
Angeklagter bekannte sich schuldig - 18 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt
Zwei von drei mit Rechtsextremismus befasste Beamte sollen selbst gute Kontakte zur Szene haben - Polizei weist die Vorwürfe zurück
Zwei Angeklagte tauschten Verteidiger aus - Fortsetzung am 20. August
"Alte" Wiener Polizei-Uniform statt SS-Uniform
"Ich entziehe dem Verteidiger die Vollmacht", sagte Felix B. Somit musste die Verhandlung nach einem abgelehnten Vertagungsantrag doch vertagt werden
32-jähriger Lokalbetreiber wegen Verstoß gegen das Verbotsgesetz angezeigt - Hakenkreuzfahne im "nicht-öffentlichen" Bereich
32-Jähriger postete auf "alpen-donau.info" unter anderem "Heil Hitler" - Nicht rechtskräftig
Drei Männer angeklagt - Drohungen, Nazi-Symbole und "Heil Hitler!"-Rufe
Zeugin: "Er ist mit Fleisch und Blut ein Nazi"
In Oberösterreich sorgt die Dimension des gesprengten Rings im Rechtsradikalen- und Rotlichtmilieu auch für politische Diskussionen
Auto vor einem Bordell in Wels abgefackelt
Immer wieder aufsehenerregende Prozesse nach dem Verbotsgesetz
*) Die Anklage hat offenbar nichts zwingendes in der Hand.
*) Die Richterin reitet immer wieder auf der Gesinnung dieser Leute herum, das ist aber nicht das Thema, die haben DAS ja nie abgestritten.
*) Wieso sollte man keinen unabhängigen Gutachter zulassen, wo doch spätestens seit dem Tierschützerprozess bekannt ist, wie Ermittler mit BEweisen umgehen?
*) Der StA sollte von Rechts wegen neutral sein und sich um die Aufklärung bemühen, er ist nicht der Gegner der Angeklagten, übrigens auch die Richterin nicht, auch sie sollte neutral sein.
*) Als bei den Tierschützern derSprachgutachter seine Sprachmethode erläuterte,...
Für die Unterscheidung zweier User wird hier offenbar nur Augenmaß benötigt.
*) So arbeitet unser System...schlecht
Die Tatwiederholungen sind ja gar nicht mehr überschaubar. Küssel ist ein notorischer Wiederholungstäter. Bereits im Gefängnis wird er sich zum Märtyrer stilisieren und den ersten Tag in Freiheit mit exakt dem selben Delikt begehen.
an Ihnen ein Exempel statuieren. Und zwar möglichst aufgrund von Gummiparagraphen, die man in jede Richtung auslegen kann.
Vielleicht würden Sie dann endlich begreifen, welche Verhöhnung des Rechts Ihren Wünschen innewohnt.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.