Schreiduelle im Grazer Wiederbetätigungsprozess

Colette M. Schmidt, 22. Mai 2012, 17:40
  • Soll Holocaust-Leugner Gerd Honsik bei Betreiben der Homepage geholfen haben: Hauptangeklagter Franz Radl.
    foto: apa/leodolter

    Soll Holocaust-Leugner Gerd Honsik bei Betreiben der Homepage geholfen haben: Hauptangeklagter Franz Radl.

Entlastungszeugen tauchten nicht auf, eine Honsik-Befragung ist nur per Videoschaltung geplant

Graz - Ungewöhnlich turbulent ging es in der Fortsetzung des Prozesses gegen zehn Männer wegen NS-Wiederbetätigung am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu: Verteidiger der Rechtsextremen, die Nazi-Parolen gerufen und Propaganda-Aufkleber verteilt haben sollen, lieferten sich Schreiduelle mit Staatsanwalt Johannes Winklhofer.

Winklhofer wollte wissen, warum zwei junge Frauen, die für zwei der Angeklagten Alibis bereithielten, erst 26 Monate nach den angeklagten Taten als Zeuginnen präsentiert wurden. Es folgte ein Disput, in dem Richter Raimund Frei schließlich auch lauter werden musste, als er rief: "In der ersten Klasse Volksschule lernt man das, dass man den anderen ausreden lässt!"

Zeugen fehlten

Vier andere Entlastungszeugen blieben der Verhandlung fern. Dar unter die beiden zukünftigen Schwiegereltern und die Verlobte eines Angeklagten, der im ersten Prozess gegen acht der Männer, wegen schwerer Körperverletzung, dank dieser drei Zeugen - noch nicht rechtskräftig - freigesprochen wurde. Er sei, so die Familie der Freundin damals, zum Tatzeitpunkt nicht in Graz, sondern in Stockerau gewesen. Der Angeklagte sagte, seine Verlobte könne aus psychischen Gründen nicht kommen, weil sie eine Fehlgeburt erlitten habe, nachdem sie der Staatsanwalt "seelisch gequält habe". Dieser konterte erbost. "Ich habe sie ganz normal befragt!"

Der Anwalt des Hauptangeklagten und Ältesten unter den Beschuldigten, Franz Radl, beantragte, dass das Gericht den nicht erschienenen Zeugen der Verteidigung Gerd Honsik mittels Amtshilfeverfahrens an seinem Wohnsitz Spanien einvernehmen solle. Radl soll laut Anklage dem verurteilten und 2011 auf Bewährung freigelassenen Holocaust-Leugner Honsik mit dem Betreiben seiner Homepage geholfen haben.

Frei gab dem Antrag statt. Möglicherweise wird die Einvernahme per Videokonferenz in den Gerichtssaal übertragen. Der Prozess wird am 2. Juli fortgesetzt. Einen einzelnen Verhandlungstag im Juni hält Frei aber für möglich. (Colette M. Schmidt, DER STANDARD, 23.5.2012)

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Unabhängig von der Gesinnung dieser Typen, ich bin über unsere Ermittler und unseren Rechtsstaat wieder einmal enttäuscht.

*) Die Anklage hat offenbar nichts zwingendes in der Hand.
*) Die Richterin reitet immer wieder auf der Gesinnung dieser Leute herum, das ist aber nicht das Thema, die haben DAS ja nie abgestritten.
*) Wieso sollte man keinen unabhängigen Gutachter zulassen, wo doch spätestens seit dem Tierschützerprozess bekannt ist, wie Ermittler mit BEweisen umgehen?
*) Der StA sollte von Rechts wegen neutral sein und sich um die Aufklärung bemühen, er ist nicht der Gegner der Angeklagten, übrigens auch die Richterin nicht, auch sie sollte neutral sein.
*) Als bei den Tierschützern derSprachgutachter seine Sprachmethode erläuterte,...
Für die Unterscheidung zweier User wird hier offenbar nur Augenmaß benötigt.
*) So arbeitet unser System...schlecht

ist das der radl, welcher wegen den briefbomben (damals zu unrecht)

angeklagt war?

ja,isser

soviele rechte spinner gibts zum glück ned,
deshalb sitzen in mehr oder weniger grossen
abständen ja immer wieder die gleichen vor dem richter.

Dann wundert mich aber, warum sich die Republik vor dieser Hand voll Bürscherln so derart ins Hemd macht.

benehmen hat derengleichen auch keins...

...woher denn auch?

kein anstand.

Dieser Staat ist gegen den Faschismus wehrlos, weil er bereits bis in Regierung und Parlament vorgedrungen ist.

Nicht schreien!

Wir geben Euch ja eh die Stimme und unser Geld!
Wisst Ihr nicht dass wir blöd sind?

Sicherheitsverwahrung wäre für Küssel klar angezeigt

Die Tatwiederholungen sind ja gar nicht mehr überschaubar. Küssel ist ein notorischer Wiederholungstäter. Bereits im Gefängnis wird er sich zum Märtyrer stilisieren und den ersten Tag in Freiheit mit exakt dem selben Delikt begehen.

Der wird ohnehin wieder frei gesprochen!

ab in den Hefn

an diesem braunen Pack sollte ein Exempel statuiert werden, um zu zeigen, dass wir wenigstens teilweise unsere Geschichte aufgearbeitet haben.

Vielleicht sollte man einfach auch einmal

an Ihnen ein Exempel statuieren. Und zwar möglichst aufgrund von Gummiparagraphen, die man in jede Richtung auslegen kann.

Vielleicht würden Sie dann endlich begreifen, welche Verhöhnung des Rechts Ihren Wünschen innewohnt.

...glaubt uns nur im Ausland keiner, wenn im Inland die FPÖ im NR sitzt, ein aktiver Neona*zi 3. NR ist und ein weiterer Rechtsextremist als möglicher Kanzler gehandelt wird.

Der Richter ist ein Kasperl

Wer den anderen ausreden lässt, hat den Prozess schon verloren. So meine Erfahrung.

viel erfahrung vor gericht haben sie aber wohl nicht.

Mit Gericht und Strafvollzugsanstalt gewinnen und nicht verlieren

Rechte lassen andere nicht nur nicht ausreden, sondern auch nicht leben.

Gericht, Verurteilung, Strafhaft für die rechte Brut sind jedenfalls für die Gesellschaft ein Gewinn.

Ungefähr so:...?

...
"Ich..."
"Schuldig!"
"Aber..."
"Schuldig!"
"Das Licht....!"
"Schuldig!"
"...ist aus..."
"ICH seh nix!"

Schlechte Strategie - zur Wahrheitsfindung, für kommerziellen Anwalts- Erfolg vielleicht schon.

lg
Stuhl

bei dem vorbild parlament -

wie sollen die kids das jemals lernen, wenn kein vorbild vorhanden?

Das Parlament ist weder Vorbild, noch Abbild, bestenfalls ein Zerrbild...

Die warn noch nicht mal in der Volksschule, woher sollen die das wissen?

die waren schon dort, sind aber nur bis volks- gekommen.

Natürlich ...

... waren sie in der Volksschule!

Leider sind sie halt nicht darüber hinaus gekommen ...

Doch doch, aber alles versoffen ;)

es sollte ein sondergesetz geben

die solche rechtsextremen in eine anstalt für abnorme rechtsbrecher einweist die sind werde resozialisierbar noch therapierbar und eine gefahr für die öffentlichkeit

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