Wien - Am siebenten Prozesstag des zweiten Bawag-Prozesses hat Richter Christian Böhm mit der Befragung von Bank-Mitarbeitern als Zeugen begonnen, die die Verluste aus den sogenannten Karibik-II-Geschäften ab 1998 mitbekommen haben. Sie berichteten am Dienstag von einem autoritären Führungsstil des wieder angeklagten Ex-Bankchefs Helmut Elsner. Allerdings konnten sich die Zeugen an Details oft nicht mehr erinnern, da die Vorgänge schon über ein Jahrzehnt her sind und sie auch nur ausschnittsweise Einblicke in die Vorgänge hatten.

Der stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung, Gerhard Fürlinger, sagte aus, dass die Rechtsabteilung der Bank mit den sogenannten Karibik-Geschäften des auf der Anklagebank sitzenden Spekulanten Wolfgang Flöttl zwischen 1995 und 2002 nicht beschäftigt war, er hätte sich aber eine Involvierung der Abteilung erwartet. Es wäre durchaus gewöhnlich gewesen, wenn etwa Elsner sich an die Leiterin der Rechtsabteilung gewandt hätte. Zwar hatte die Rechtsabteilung mit damals rund 50 Mitarbeitern, davon etwa 8 Juristen, keine Fachkompetenz für ausländisches Recht, aber man hätte Kontakt zu Anwälten gehabt.

Es wäre unüblich gewesen, dass Verträge durch Anwälte der gegnerischen Partei geprüft würden, schilderte Fürlinger weiter. Die Bawag hätte in der Regel eigene Anwälte beauftragt. Mit der Bewertung der Bilder, die der Spekulant und Angeklagte Wolfgang Flöttl der Bank als Sicherheit für die Verluste aus den Karibik-Geschäften der Bank übertragen hatte, hatte Fürlinger nichts zu tun. Um die Jahrtausendwende wurde der damalige Bawag-Anwalt Florian Gehmacher und dessen Kanzlei von der Bank sehr oft beauftragt, er vertrat die Bank etwa bei Großinsolvenzen wie Atomic.

Das sogenannte Kreditsicherheitenhandbuch war Fürlinger zufolge eine bankinterne Richtlinie für die Abdeckungen von Krediten durch Sicherheiten. Für Gemälde und ähnliche Kunstgegenstände betrugen sie bis 1998 zwischen 20 und 50 Prozent, danach wurden 30 Prozent festgelegt, sagte Fürlinger aus. Wer die Richtlinien erlassen hatte, konnte Fürlinger aber nicht beantworten.

Strengstes Stillschweigen

Eine ehemalige Mitarbeiterin in der Bilanzabteilung der Bank sagte aus, dass sie von den Verlusten aus den Flöttl-Geschäften 1998 erfahren habe. "Ich hätte nie im Leben damit gerechnet, dass es (das Geld Anm.) weg sein könnte", sagte die mittlerweile pensionierte Zeugin. Elsner habe strengstes Stillschweigen darüber verordnet. Dass das Flöttl erneut zur Verfügung gestellte Geld im Ausmaß von 250 Mio. Dollar ein Jahr später wieder weg war, war "verblüffend". "Ich hätte gedacht, dass ich mit fremden Geld, wenn ich es schon einmal verloren habe, besonders sorgfältig umgehe", sagte die Zeugin. Ihr Vertrauen in Flöttl war bereits nach den ersten Verlusten gestört. Der Wert des Flöttl-Vermögens wurde auf 800 Mio. bis 1 Mrd. Dollar geschätzt - diese Zahlen geisterten in der Bank herum, sagte sie aus.

Die damalige Leiterin der Beteiligungsabteilung der Bank sagte aus, dass sie im Jahr 2001 von den Flöttl-Verlusten erfahren habe. Damals seien ihr Chef, Bawag-Vize Johann Zwettler, und Generaldirektor Elsner zu ihr gekommen: Elsner habe sie beauftragt, nach stillen Reserven zu suchen. Als Elsner weg war, habe Zwettler zu ihr gemeint, dass sie das lassen solle. Er könne auch nichts dafür, dass das Geld weg sei. Die Führungsstruktur in der Bank war streng hierarchisch, es gab ein "klares Unterordnungsverhältnis", beschrieb sie damalige Atmosphäre in der Bank.

Die Liechtenstein-Stiftungen tauchten bei ihr erstmals 1998 auf, sagte sie heute aus. Die Bawag hatte damals die Flöttl-Verluste über diese Stiftungen ausgelagert. Eigene Ideen brachte die Beteiligungsleiterin in die Aufarbeitung der Verluste nicht ein: "Die haben mich nicht gefragt, als sie es verbockt haben. Wieso sollte ich große Ideen haben, ihnen da wieder rauszuhelfen?" fragte sie.

Richter Christian Böhm bekam von den Zeugen immer wieder zu hören, dass sie sich an die Vorgänge, die über ein Jahrzehnt zurückliegen, nicht mehr im Details erinnern konnten. Dann wurde ihnen mit dem Vorlesen ihrer Aussagen aus dem ersten Bawag-Prozess wieder auf die Sprünge geholfen.

Anwalt: Wusste nicht, dass Bank in Gefahr war

Anschließend hat der damalige Bawag-Anwalt Florian Gehmacher über vier Telefonate mit dem ehemaligen Bawag-Vorstand und dem später dazugekommen Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger, der auf der Anklagebank sitzt, vom 27. Oktober 1998 ausgesagt. Es war ungewöhnlich, dass der gesamte Vorstand und der Aufsichtspräsident der Bank bei einem Telefongespräch dabei waren, so Gehmacher. Er nahm, dass es sich um "eine Person von öffentlichem Interesse" handle, die ein Kreditproblem hätte, und nicht, dass die Bank in Gefahr wäre. Den genauen Sachverhalt habe er damals nicht erfahren.

Vor dieser kritischen Vorstandssitzung im Jahr 1998 hatte der wieder angeklagte Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner von den Karibik-Verlusten des ebenfalls angeklagten Spekulanten Wolfgang Flöttl erfahren und den Vorstand informiert. Danach wurde die weitere Vorgangsweise in den Vorstandssitzungen am 26. und 27. Oktober 1998 erörtert.

An die Gespräche konnte sich Gehmacher wie beim ersten Prozess nicht mehr erinnern, allerdings rekonstruierte er einige Dinge aus seinem damals verfassten Aktenvermerk, den Buchhaltungsunterlagen und der Telefonanlage seiner Kanzlei. Seit den letzten Aussagen seien wieder fünf Jahre vergangenen, "das Erinnerungsvermögen ist nicht besser geworden", so der Anwalt. Er habe damals die Bank grundsätzlich auf allen Rechtsgebieten beraten, hauptsächlich hatte er aber mit Insolvenzen zu tun.

Ärger über "undichten" Aufsichtsrat

Am 27. Oktober 1998 telefonierte er wahrscheinlich dreimal am Vormittag mit dem Bankvorstand und einmal am Nachmittag, weil nachmittags AR-Präsident Weninger dazugekommen war, so Gehmacher. Die Telefongespräche sollen zwischen drei und neun Minuten gedauert haben, Hauptansprechpartner war Elsner. Er habe sich bei Gehmacher über den undichten Aufsichtsrat beschwert. In der Vergangenheit wären Informationen aus den Aufsichtsratssitzungen in den Medien gestanden. Dies war schon einmal vor den Telefonaten Thema der Rechtsberatung der Bawag durch Gehmacher.

Elsner schilderte einen Problemfall bei einem Kredit, berichtete der Anwalt. Es wäre sehr ungünstig gewesen, wenn dieser an die Öffentlichkeit käme, soll Elsner Gehmacher damals erzählt habe. Gehmacher dachte, dass es "um eine Person von öffentlichen Interesses" ginge. Es könnte unangenehm für einen Kreditnehmer werden, wenn so etwas publik würde, so der Anwalt. Später habe er die Vorgespräche dem am Nachmittag dazugekommenen Weniger wahrscheinlich summarisch mitgeteilte, ob es Zusatzfrage gegeben habe, könne er nicht ausschließen.

Ob die Umstände eine gewisse Größe des Kredits impliziere?, wollte Richter Christian Böhm von Gehmacher wissen. Er habe sich schon damals gedacht, dass es sich um keinen Bagatellfall handle, eine Gefahr für die Bank habe er aber nicht vermutet. Er habe den Vorstand unter Heranziehung von Gesetzesstellen und juristischen Kommentaren beraten und auf diese hingewiesen.

Bei der Beratung ging es nur um eine zivilrechtliche, aber nicht um strafrechtliche Haftung, so Gehmacher. Er habe damals den Telefonaten keine große Bedeutung zugemessen. Wenn er gewusst hätte, worum es ginge, hätte er sicher keinen Ratschlag gegeben, sondern es hätte eines Gutachtens bedurft. Zu weiteren Details konnte Gehmacher kaum Auskunft geben, weil er sich nicht mehr erinnerte. Er hatte damals als Verwalter sogenannte Anderkonten bei der Bawag teilweise in Schilling-Millionenhöhe. Die hätte er abziehen müssen, um eventuell auch einer persönlichen Haftung vorzubeugen, gab der Anwalt zu bedenken.

Dass die Telefonate aus dem Jahr 1998 Gegenstand von strafrechtlichen Ermittlungen waren, habe er 2005 nach einem Anruf der Bawag-Rechtsabteilung erfahren und dann begonnen zu recherchieren, berichtete der Anwalt. (APA, 22.5.2012)