Wien - Nach Rückschlägen zuletzt hat die Bank Austria nun in der Madoff-Affäre einen Sieg errungen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Klage von zwei Anlegern, die ihr Geld in Primeo-Fonds investiert hatten, zurückgewiesen, berichtet das "WirtschaftsBlatt" in seiner Montagausgabe. Im Zentrum des Streites stand, ob die Bank für den Fondsprospekt haftet oder nicht.

"Dabei ist im vorliegenden Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Prospektkontrolleur nicht für die Unrichtigkeit der Unvollständigkeit des Prospektes haftet, sondern für erfolgte unrichtige oder unvollständige Kontrollen, sofern sie auf eigenem grobem Verschulden bzw. grobem Verschulden seiner Leute oder sonstiger Personen beruhen", zitiert die Zeitung aus dem Urteil.

Laut OGH ist auch eine Irreführung der Anleger durch den Fondsprospekt nicht gegeben. Zwar sei das Vermögen nicht, wie im Prospekt erwähnt, breit diversifiziert (maximal 20 Prozent für einen Manager) worden, doch auch darauf wurde hingewiesen. Die Kläger negieren die im Prospekt erhaltenen Hinweise, "dass im Fall einer guten Performance dem Fondsmanager auch ein höherer Prozentsatz übergeben werden durfte".

Die Bank Austria, die die Primeo-Fonds an Anleger vermittelte, sieht sich durch das OGH-Urteil bestätigt. "Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zum Primeo Fonds zu unseren Gunsten ist eine richtungsweisende Entscheidung, die den Rechtsstandpunkt der Bank Austria in Zusammenhang mit der Prospekthaftung in wesentlichen Punkten bestätigt. Wir denken, dass die Entscheidung für alle weiteren Primeo-Entscheidungen in der Zukunft relevant sein wird", wird Bank Austria-Sprecher Martin Halama in dem Bericht zitiert. (APA, 21.5.2012)