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Millionen für Klagen gegen die Studiengebühren: Auf Verfassungsrichter kommt neue Arbeit zu
Wien - Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) will mit einer Doppelstrategie beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen die von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle propagierte autonome Einhebung von Studiengebühren durch die Unis vorgehen: Einerseits sucht sie derzeit aktiv Studenten, die im Rahmen einer Individualbeschwerde "bereit sind, mit uns vor den VfGH zu ziehen". Gleichzeitig rät die ÖH allen anderen Beitragspflichtigen, Anträge auf Rückerstattung zu stellen, über die am Ende des Instanzenzugs ebenfalls der VfGH entscheiden muss. Auf einem Factsheet haben die Studentenvertreter eine Anleitung zur Klage veröffentlicht.
Bisher haben nur die Uni Wien, die Wirtschaftsuni, die Uni Graz, die Technische Uni Graz und das Mozarteum in Salzburg beschlossen, selbstständig die vom VfGH aufgehobene Regelung wieder einzuführen. Demnach müssen Nicht-EU-Bürger sowie Studenten, die mehr als zwei Semester über der Mindeststudiendauer liegen, 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Laut den Unis müssen im Schnitt etwa 15 Prozent ihrer Studenten bezahlen.
Unsicherheit
Schon ab der Kundmachung jener Verordnung, mit der die autonome Einführung von Studiengebühren festgelegt wird, können betroffene Studenten eine Individualbeschwerde direkt an den VfGH richten. Allerdings räumt selbst die ÖH ein, dass "noch nicht sicher ist, ob der VfGH diese (Individualbeschwerde) zulassen wird, oder ob er auf den Weg der Bescheidbeschwerde verweist".
Bescheidbeschwerden soll es nach dem Willen der ÖH allerdings ohnehin im großen Stil geben: Die ÖH rät dazu, die Studiengebühren jedenfalls einzuzahlen, auch wenn etwa die Uni Wien die Möglichkeit einer Stundung anbietet. Denn wer nicht bezahle, riskiere die Zulassung zu verlieren oder die nachträgliche Aberkennung von Prüfungen. Gleichzeitig fordern die Studentenvertreter dazu auf, Anträge auf Rückerstattung zu stellen. Eine Vorlage für den Antrag stellt die ÖH zur Verfügung. Für die Ankündigung mehrerer Rektoren, allen Studenten die Gebühren zurückzuzahlen, falls der VfGH die autonome Einhebung für rechtswidrig befindet, "gibt es keine Rechtsgrundlage und daher auch keine Rechtssicherheit".
Nach dem Antrag muss man zwischen zwei Wochen und sechs Monaten auf den Bescheid des Rektorats warten, gegen den man - ebenfalls per Vorlage der ÖH - beim Senat berufen kann. Dieser hat ein bis sechs Monate Zeit für eine Entscheidung. Die Senatsbescheide werden schließlich von der Universitätsvertretung gesammelt und dem Anwalt der ÖH übergeben, der Bescheidbeschwerden beim VfGH einbringt.
ÖH investiert Millionen in Klagen
Für die Kosten der Verfahren hat die Bundesvertretung bereits Rücklagen von knapp einer Million Euro aufgelöst, die Universitätsvertretungen haben dieselbe Summe beigesteuert. Deshalb kann die Einhebung der Studiengebühren in Eigenregie für die Unis auch nur ein Minusgeschäft sein, glaubt die ÖH. "Das Klagerisiko für die Universitäten beträgt ein Vielfaches der eingehobenen Studiengebühren." (APA)
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Was für einen Zweck soll dieses Massenverfahren haben, bis auf dass man die Behörden sekiert und unnötiger Weise Kosten zu Lasten der notleidenden Universitäten produziert? Ein klassischer Anwendungsfall für die Verhängung von Mutwillensstrafen!
Rechtslage:
Nach der Rsp des VwGH handelt mutwillig in diesem Sinn, wer sich im Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und der Zwecklosigkeit seines Anbringens an die Behörde wendet, sowie wer aus Freude an der Behelligung der Behörde handelt.
Und es ist der ÖH nicht gestattet dafür Studentengelder aufzuwenden!
Wenn Sie das so sehen, dann fordere ich meine Steuern zurück. Einfach so. Ich sehe nämlich überhaupt nicht ein, warum ich für öffentliche Leistungen Steuern zahlen soll. Ich will auch nicht für Studenten zahlen müssen, die sich mutwillig und verantwortungslos an staatlichen Behörden vergreifen.
Wenn man mutwillige Handlungsweisen toleriert, dann werde ich auch welche setzen. Und gehe mit meinem Begehren natürlich bis zu VfGH. Ja, den werde ich auch noch sekieren.
...steuern rechtlich geregelt und sind zu bezahlen. wenn der staat z.b. eine akademikersteuer (z.b. in form einer einkommenssteuer von 1 %) einheben würde, wäre diese selbstverständlich verpflichtet zu zahlen, auch wenn man damit politisch nicht einverstanden ist. gleiches galt auch für studiengebühren, die rechtsstaatlich eingeführt wurden. auch sie musste man bezahlen, egal ob es einem gefiel. die gebühren die da von manchen unis unter dem druck von töchterle und seiner övp jetzt eingehoben werden, sind jedoch rechtswidrig. um recht zu bekommen und sein geld zurückzuerhalten, muss also jeder studierende dank der övp und töchterle den rechtsweg beschreiten, und wird von seiner interessenvertretung unterstützt. so what?
Wieso sollen die rechtswidrig sein, wenn Höchstrichter entschieden haben, dass dem so ist.
Die Universitäten sind meines Wissens ja nicht aus eigenem Antrieb auf die Idee verfallen. Vielmehr wurde ihnen seitens der Höchstrichter quasi nahegelegt, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, wenn die Politik in ihrer permanenten Selbstblockade dazu außerstande ist.
Die Angelegenheit ist sozusagen gegessen, weil abschließend ausjudiziert. Dagegen in einer infantilen Aufwallung zu trotzen, ist in der Tat der reinste Mutwillen, eine bloße Sekiererei, und sollte auch entsprechend sanktioniert werden.
Es sei jedenfalls jeder Studioso gewarnt, sich für dieses fraktionspolitisch motivierte Kasperltheater einspannen zu lassen.
Mich würd ja mal interessieren wie viele von den "Gegen Studiengebühren"-Leuten die Mindeststudienzeit überschritten haben.
Ich finde es fair Studiengebühren einzuführen, immerhin weiß man was auf einen zukommt, wenn man zu studieren beginnt. Wer zu faul ist zum lernen soll was anderes machen.
Und die ÖH soll die Millionen lieber in Förderungen oder sonstiges investieren...von mir aus sollen sie mal wieder irgendetwas besetzten, sie scheinen ja alle so viel Zeit zu haben!
Das führt dann auf Dauer zu einem Technikermangel. Aus politischen Gründen dürfen Bachelorstudien in Österreich ausschließlich 3 Jahre dauern. Viele technische Bachelorstudien sind aus diesem Grund so angefüllt mit diversen Lehrveranstaltungen, dass es kaum möglich ist, diese in der Regelstudienzeit zu studieren. Man könnte natürlich die Studiendauer an die wahren Gegebenheiten anpassen, aber das traue ich keiner der beiden Regierungsparteien zu.
Weil Sie mich ja durch das Posting jetzt genau kennen.
Finde ich super wenn Leute arbeiten gehen, wenn sie nebenbei aber auch noch studieren müssen sie ja wissen worauf sie sich einlassen. Muss man halt für eine Zeit lang auf ein bisschen seiner Freizeit verzichten...und man kann mir nicht sagen, dass die Leute NUR zwischen Studium und Arbeit leben...gut, vielleicht kenne ich die falschen Leute, aber ich kenne viel zu viele die zu viel Zeit haben.
Ob´s gut ist oder schlecht werden wir noch sehen...
AN DIE ÖVP Studiegebührenbeitragsfanatikerkampfposter! Ihr seit ja nur mehr lächerlich, aber wenn eine Partei 99% "schlechte Gesetze" macht, wobei jedes fast in die Grundrechte eingreift als bsp.) Sammelwut des Staates durch die VDS oder hier jetzt bei dem Bsp.) Freie Bildung für alle! --> steht sogar in den Menschenrechten nur so als info, dürft ihr euch nicht wunder, dass es mit euch bergab geht (Heute 18% für Regierung).
Und nochmal wer das noch immer nicht behirnd hat, egal woher, was auch immer ER/SIE macht, freie Bildung ist Luxus ja, aber WICHTIG und NÖTIG!
ÖVPKampfposter euch wirds bald nicht mehr geben ihr Pfeifen!
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