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Linz - Ein ehemaliger Zögling des Kinderheims Leonstein (Bezirk Kirchdorf), der schwere Missbrauchsvorwürfe erhebt, will das Land Oberösterreich auf 1,1 Mio. Euro klagen. Seine Anwältin Julia Andras von der Wiener Kanzlei Lansky, Ganzger + Partner bestätigte der APA am Freitag einen entsprechenden Bericht der Zeitung "Österreich". Am 1. Juni startet der Prozess im Landesgericht Linz. Es ist bereits die zweite Millionenklage gegen das Land als Heimträger.
Prügel, Missbrauch und Demütigungen
Der heute 44-Jährige kam mit zwölf Jahren ins Heim, weil seine allein erziehende Mutter mit fünf Kindern überfordert war. Vier Jahre blieb er dort. Er berichtet von Prügel durch den Heimleiter, sexuellem Missbrauch durch Erzieherinnen, Demütigungen und zu wenig zu Essen. Zudem sei er ganze Wochenenden eingesperrt worden. "Ich habe lange geschwiegen. Aber ich lasse mich nicht mehr mundtot machen", sagte der Mann im Zeitungsinterview.
Der gebürtige Bad Ischler (Bezirk Gmunden) hat sich bei der Opferschutzkommission des Landes gemeldet und auch bereits 20.000 Euro zugesprochen erhalten. Für ihn steht das aber nicht im Verhältnis zu seinem Leid. Er sei seit dem 31. Lebensjahr als Invalide eingestuft und bekomme eine Pension von 800 Euro. Nun will der Mann Pensionsschaden und Schmerzensgeld einklagen.
Laut Andras geht das Land Oberösterreich in seiner Klagsbeantwortung von einer Verjährung aus und weist die Vorwürfe zudem zurück. "Wieso zahlt man ihm erst 20.000 Euro, wenn man ihn dann als Märchenerzähler hinstellt?", kann die Anwältin das nicht nachvollziehen. Eine Verjährung sieht sie nicht: Ihr Mandant sei von 1979 bis 1983 im Heim gewesen. Die Frist betrage 30 Jahre. Sie will außerdem ein Gutachten beantragen, um zu beweisen, dass ihr Mandant wegen seiner schweren Traumatisierung vorher nicht in der Lage gewesen sei, seine Ansprüche geltend zu machen. Dadurch würde die Verjährung gehemmt.
Expertise soll bis zum Sommer vorliegen
Andras vertritt auch jenen "falschen Vollwaisen", der das Land auf 1,6 Mio. Euro geklagt hat. Der heute 65-jährige ehemalige Kinderheimbewohner war nach dem Zweiten Weltkrieg fälschlicherweise als elternlos geführt worden. Er berichtete ebenfalls von Misshandlungen und Missbrauch. Dieses Verfahren läuft seit März. Auch hier geht es um die Frage der Verjährung und ein Gutachten soll klären, ob der Mann wegen seiner Traumatisierung nicht früher in der Lage war, vor Gericht zu ziehen. Andras rechnet damit, dass die Expertise bis zum Sommer vorliegt und dieser Prozess im Herbst weitergeführt wird. (APA, 18.5.2012)
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... sind doch mit Strafen von mindestens 10-20 Jahren bedroht. In diesem Fall gibt es keine Verjährung, nur reduzierte Strafen nach 20 Jahren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Verj... erreich%29
Was hats immer mit dieser Verjährung auf sich?! Gerade die Auswirkungen von psychischer Gewalt halten oft ein Leben lang. Da ist es schon schwierig überhaupt irgendwann einmal den Mund aufzumachen, auch wenn mehrere zehn Jahre vergangen sind.
Verjaehrung hat deshalb einen Sinn, weil sich nach so vielen Jahren oft entweder nichts mehr beweisen laesst oder sich keine Zeugen mehr finden lassen koennen oder sich die Opfer nicht mehr genau erinnern koennen...
Manche Verbrechen, wie z.B. Mord verjaehren eh nicht.
Wer eine unbedingte Erbserklärung abgibt haftet natürlich für die Schulden des Erblassers. Das kann auch Schadenersatzansprüche betreffen (soweit diese noch nicht verjährt sind).
Daher ist eine derartige Schadenersatzklage gegen die Erben durchaus denkbar; diese haben ja das Vermögen des Erblassers übernommen und müssen daher dessen mögliche Schulden begleichen.
Auch wenn es in Leonstein nicht so schlimm war wie in anderen Heimen. Aber auch dort wurde massiv geschlagen, die Kinder mussten auf dem kalten Steinboden stundenlang
barfuß stehen, wurde zum essen gezwungen und andere Heimkinder auf schwächere gehetzt und es von den Erziehern lustvoll zugesehen wie andere verprügelt wurden.
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