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Übersicht über den Stand der Entscheidungen zu autonomen Studiengebühren.

Grafik: apa

Der Senat der Uni Graz hat sich für die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Staaten ausgesprochen. Bei einer Abstimmung am Mittwoch haben 15 Mitglieder für und 11 Mitglieder des Senats gegen die Gebühren gestimmt. Das geht aus einer Aussendung der Österreichischen Hochschülerschaft an der steirischen Uni hervor.

"Es ist nicht leicht gefallen"

"Die Untätigkeit der Politik hat diesen Schritt erforderlich gemacht. Er ist dem Senat nicht leicht gefallen, aber ohne dieses Geld können wir das bestehende Angebot in Forschung und Lehre nicht aufrecht erhalten", erklärte Senatsvorsitzende Monika Hinteregger der Uni Graz in einer Aussendung. Rektorin Christa Neuper meinte, dass ihr Uni auf das Geld nicht verzichten könne. Hochgerechnet auf ein Jahr leisteten Studierende der Uni Graz so einen Beitrag in der Höhe von etwa 3,5 Millionen Euro bei einem jährlichen Gesamtbudget von rund 184 Millionen Euro. Sollte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diese Regelung aufheben, sichert das Rektorat allen Studierenden - auch denen, die keine Beschwerde vor dem VfGH erheben - die Rückzahlung zu.

Die Studierendenvertreter zeigen sich über die Entscheidung enttäuscht, sie haben angekündigt, die betreffenden Studierenden bei Klagen bis zum Verfassungsgerichtshof zu unterstützen.

Medzin-Uni vertagt Entscheidung

Auf der Med-Uni Graz hingegen werden vorerst keine Studiengebühren eingehoben. Wie die Uni in einer Aussendung mitteilt, hat der Senat der Med-Uni Graz den Antrag auf Wiedereinführung der Studiengebühren "auf Grund der mangelnden Rechtssicherheit" vertagt. Anstelle einer Wiedereinführung einigte man sich auf eine Resolution. Darin fordert der Senat eine Sicherstellung der Finanzierung der Universitäten, wobei diese "durch flächendeckende Studienbeiträge gestützt werden kann". 

Generelles Bekenntnis für Studiengebühren

Voraussetzung für Studiengebühren seien aber Rechtssicherheit, soziale Maßnahmen und der Ausbau des Stipendienwesens. Als Obergrenze nennt der Senat 500 Euro pro Semester, wobei durch Studiengebühren es nicht weniger Mittel vom Bund geben darf.

Prinzipiell spricht sich das Rektorat der Med-Uni Graz aber für Studienbeiträge aus, die Vertragung der Entscheidung sei deswegen auch nicht als Ablehnung zu verstehen, sondern als "Aufforderung zur Schaffung klarer politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen". Der Rektor der Med- Uni Graz, Josef Smolle, ergänzt: "Natürlich wäre für die Universität die sofortige Umsetzung und Lukrierung der Studienbeiträge in der beantragten Form wünschenswert - ebenso streben aber auch wir eine langfristige Lösung an."

VfGH wird entscheiden

Derzeit ist nicht klar, ob Unis im Rahmen ihrer Autonomie überhaupt Gebühren einführen dürfen. Dies wird voraussichtlich erst der VfGH entscheiden, dessen Anrufung bereits von mehreren Seiten angekündigt wurde. Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle hatte die Unis unter Berufung auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben. Die SPÖ beruft sich hingegen auf Gutachten, wonach gar keine Gebühren mehr eingehoben werden dürfen.

Mehr als die Hälfte der österreichischen Universitäten hat über Studiengebühren für das Wintersemester 2012/13 bereits entschieden. Neben der Uni und der TU Graz werden die Universität Wien und die Wirtschaftsuniversität (WU) Wien Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester einheben - dies allerdings ebenfalls nur für Langzeitstudenten und Studenten aus Nicht-EU-Ländern. Keine Gebühren geben wird es an der TU Wien, der Uni Klagenfurt, der Montanuni Leoben, den Musik-Unis Wien und Graz, der Kunstuni Linz, der Akademie der Bildenden Künste, der Universität für angewandte Kunst, den Medizin-Unis Innsbruck und Graz sowie der Uni Salzburg. (APA/(red, derStandard.at, 15.5.2012)