"Zweifellos gewaltige Reform"

Conrad Seidl, 15. Mai 2012, 19:05

Juristen sehen aber noch viel Detailarbeit offen

Wien - Warum nicht gleich? Hätte Österreich nicht von Anfang an Verwaltungsgerichte, wie sie am Dienstag im Parlament beschlossen wurden, einführen können? Der Linzer Verwaltungsrechtsprofessor Andreas Hauer erinnert an die Anfänge der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die im 19. Jahrhundert liegen: "In der Monarchie war es ein gewaltiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit, dass man über die bestehende Verwaltung einen Gerichtshof gesetzt hat."

1876 war das - und dann ist mehr als ein Jahrhundert wenig passiert: Wer sein Recht bei der Behörde gesucht hat, konnte einen behördlichen Bescheid bei der nächsthöheren Behörde bekämpfen. Und hat von den Beamten dieser Berufungsbehörde dann wiederum einen Bescheid erhalten. Nur in Ausnahmefällen kann man diesen Bescheid dann erfolgreich beim Verfassungsgerichtshof bekämpfen.

Diese Konstruktion hat jahrzehntelang funktioniert - eine gewisse obrigkeitsstaatliche Note hat sie aber immer gehabt. Vor allem: Sie hat der Menschenrechtskonvention nicht wirklich genügt. Denn dort steht im Artikel 6, dass Strafen nur in einem ordentlichen, fairen Gerichtsverfahren verhängt werden dürfen - in Österreich konnte man gegen eine behördlich verhängte Strafe nur Berufung einlegen, ohne an ein Gericht zu kommen.

Dieser Mangel wurde 1988 durch die Einrichtung der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) zumindest teilweise behoben.

Mit der nun beschlossenen verfassungsrechtlichen Änderung soll aber das gesamte System umgestellt werden: "Zweifellos eine gewaltige Reform" nennt Hauer den Grundsatzbeschluss des Parlaments, er verweist aber auf umfangreiche rechtliche und organisatorische Reformen, die bis 2014 erfolgen müssen, um die Verwaltungsgerichte auch tatsächlich in Funktion zu setzen. Die UVS werden demnach wohl in den neuen Verwaltungsgerichten aufgehen. Offen ist, wie die Beamten versetzt werden, die in den Berufungsinstanzen Sachkenntnis und Erfahrung erworben haben.(Conrad Seidl, DER STANDARD, 16./17.5.2012)

Die Überschrift "Staat & Justiz" für diesen Artikel ist schlicht verfassungswidrig!

Hier gehts um den vermutlich grössten VERWALTUNGSreformschritt seit Bestehen des AVG.

Aber bitte: Art 94 B-VG. Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.

Die Artikel zum Thema Landesverwaltungsgerichte haben also nicht unter diesem Kapitel verloren!

Die Justiz im Sinn von "Ordentlicher Gerichtsbarkeit" (so die zukünftige Überschrift zu den Art. 82 ff B-VG) ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.

Bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit handelt es sich natürlich auch um Gerichtsbarkeit. Es handelt sich daher nicht bloß um eine Reform der Verwaltung sondern auch um eine Reform der Gerichtsbarkeit.

JE MEHR GERICHT DESTO MEHR UNRECHT UND UMSO MEHR UNNUETZE KOSTEN FUER DEN STEUERZAHLER

Das Ganze ist nichts anderes als monarchistische Zustaende wieder aufleben zu lassen und den Beamtenapparat zum Wohle der Parteibuechler mit gutbezahlten Jobs zu bereichern und zu bestaerken. Es ist steuerraubender Unfug zusaetzliche Buerokratenburgen zu installieren und dem Volk damit mehr Gerechtigkeit vorzugaukeln. Unnuetze volksfeindliche Buerokratenbescheide benoetigen keine Aufwertung durch eine eigene Gerichtsbarkeit! Soetwas kommt nur zustande, weil im Parlament beinahe ausschliesslich korrupte Beamte sitzen. Die vorhandenen Talaristen sind voellig ausreichend fuer all das Unrecht das sie bestaendig erzeugen! Ich frag den Pendler: http://www.youtube.com/user/00derpendler

Sie haben offenbar überhaupt nicht verstanden, was da im Parlament beschlossen wurde (Beamtenapparat bereichern?). Vielleicht finden's mal jemanden, der es Ihnen erklärt.

Überhaupt nix kapieren aber Hauptsache ist eh, seinen Suppenschlitz weit aufreissen! Typisch für die österreichische Seele.



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