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Vermieter von Objekten mit schlechter Bauphysik werden es in Zukunft schwer haben. Ab Dezember müssen die Energiekennzahlen nämlich bereits in der Annonce angeführt werden.
Wien - Ende März wurde vom Nationalrat das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) 2012 beschlossen. Vor kurzem wurde das Gesetz, das sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien betrifft, vom Bundesrat bestätigt.
Das Erstaunliche ist: Noch wissen in der Branche nicht alle Bescheid. Denn auf telefonische Anfrage des STANDARD zeigten sich einige der befragten Immobilienmakler ob der Gesetzesnovelle bass erstaunt.
Bis 1. Dezember 2012 sollte der Überraschungsmoment verflogen sein. Dann nämlich wird die Angabe von gebäudespezifischen Energieeffizienz-Indikatoren wie etwa Heizwärme- oder Kühlbedarf verpflichtend sein - und zwar nicht erst im Laufe der Verhandlungsgespräche oder bei Vertragsabschluss einer Immobilie, wie dies bisher der Fall war, sondern schon im Inserat. Sollten in den Immobilien-Annoncen im Netz oder in der Zeitung diese Angaben fehlen, dann werden künftig nicht nur Vermieter und Verkäufer zur Kasse gebeten, sondern auch die Immobilienmakler.
Zu viele Schlupflöcher
"Natürlich bin ich als Maklerin nicht glücklich darüber, dass die Anforderungen steigen und dass uns mit Strafen gedroht wird", sagt Natascha Casar-Olbrich, Geschäftsführerin von Rustler - Die Makler. "Abgesehen davon begrüße ich den Gesetzesbeschluss voll und ganz. Das Thema Energie ist wichtig, und ich bin froh darüber, dass die Transparenz bis in die Inserate vordringen wird."
Bisher habe es in Bezug auf den Energieausweis zu viele Ausnahmeregelungen und Schlupflöcher gegeben. Wird heutzutage trotz Verpflichtung kein Ausweis vorgelegt, so geht man auf Basis klein gedruckter Klauseln davon aus, dass ein für diesen Gebäudetyp typischer Durchschnittswert als vereinbart gilt. Die Formulierungen sind sehr schwammig. "Mit ein paar Zahlen, die schwarz auf weiß in der Anzeige stehen, hat das Durchschwindeln ein Ende", so Casar-Olbrich.
Gesetzeskonforme Inserate
"Auf die Makler kommen immer mehr Hürden zu", meint Stefan Linder, Geschäftsführer der Resag Immobilienmakler GmbH. Das Gesetz mit den Energiekennzahlen sei eine weitere. Konkret heißt das: "Wir werden in Zukunft mit Objekten nur dann auf den Markt gehen, wenn wir die hundertprozentige Sicherheit haben, dass alle Unterlagen vorliegen und dass das Inserat gesetzeskonform veröffentlicht wird. Grauzonen wird es bei uns nicht geben."
Auch beim Online-Immobilien-Portal wohnnet.at werde man rigoros vorgehen. "Es sind bereits alle Makler, die bei uns inserieren, darüber informiert, dass sie ab Dezember diese Infos in die Annonce einbauen müssen", erklärt Nicole Klyma, zuständig für Marketing beim wohnnet-Medieninhaber DMID Internet und Bauverlags GesmbH. "Makler, die mit unserer Software 'Topreal' arbeiten, müssen schon heute verpflichtend die Energiekennzahl eintragen. Ansonsten taucht im Pflichtfeld die Anzeige 'Keine Angabe' auf. So etwas ist für einen Interessenten nicht wahnsinnig attraktiv."
Das sehen nicht alle so. "Die Frage ist, wie genau man die Überprüfung der Inserate handhaben wird", sagt Max Huber, Geschäftsführer der Dr. Max Huber & Partner Gewerbeimmobilien GmbH. "Wir werden unsere Auftraggeber auf das Gesetz aufmerksam machen. Aber wenn sie nicht bereit sind, die verpflichtenden Energiekennzahlen zu veröffentlichen, dann wird eine etwaige Strafe definitiv Bestandteil des Maklerauftrags sein. Wir werden die Kosten auf jeden Fall auf den Auftraggeber abwälzen."
Die Zeit wird knapp
Die größte Problematik ist der Zeitfaktor. Denn für die meisten Bestandsbauten - und damit auch für einen Großteil der bisher inserierten Objekte - liegt kein aktueller Energieausweis vor. Den Ausstellern von Ausweisen steht also eine stressige Zeit bevor. "Die großen Objekte landen ja meistens nicht auf den Immobilienseiten, sondern werden branchenintern beworben", so Huber. "Aber auch unter den kleinen inserierten Objekten gibt es viele, die noch nicht zertifiziert sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das alles bis Dezember ausgehen wird."
Auch Alexandra Ehrenberger, EHL Immobilien GmbH, hat diesbezüglich Zweifel: "Wir werden uns bemühen, die Zahlen rechtzeitig einzuholen. Bei den Erstbezügen mache ich mir keine Sorgen, da liegen die meisten Zahlen bereits vor. Aber bei den Zweitbezügen wird es auf jeden Fall knapp werden."
Sanieren oder Preise senken
Welche Auswirkungen wird das neue Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 auf den Markt haben? Da scheiden sich die Geister. Im Idealfall könnte das EAVG eine Sanierungswelle auslösen, meinen einige Makler. "Das ist ja auch Sinn und Zweck des neuen Gesetzes", so Ehrenberger. Andernfalls müssten die Verkäufer und Vermieter von Objekten mit schlechten Kennzahlen mit den Mietpreisen deutlich runtergehen.
"Schon jetzt sind die Mieter gewerblicher Objekte sehr kritisch und vergleichen Bruttomieten mit Bruttomieten", stellt Georg Fichtinger, Head of Capital Market bei CBRE GmbH, auf Anfrage des STANDARD fest. "Ab Dezember werden dann wohl auch die Käufer und Mieter von Wohnobjekten aufmerksamer auf die Energiekennzahlen schauen." Bei Gebäuden mit schlechten Indikatoren gebe es in Zukunft nur zwei Möglichkeiten: entweder thermisch sanieren oder Mietpreissenkung und Angebot von Incentives und anderen Goodies. (Wojciech Czaja, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 12./13.5.2012)
Wissen: Die Energiekennzahl muss rein ins Inserat
Das kürzlich beschlossene und bestätigte Energieausweis- Vorlage-Gesetz (EAVG) tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft. Demnach müssen bestimmte energiespezifische Faktoren des jeweiligen Nutzungsobjekts bereits im Inserat veröffentlicht werden. Das Bundesgesetz bezieht sich sowohl auf Anzeigen in Druckwerken als auch auf solche in elektronischen Medien. Die Aushändigung eines Energieausweises an den Mieter oder Käufer bei Vertragsabschluss bleibt weiterhin aufrecht. Wird die Angabe der Energiekennzahlen umgangen, drohen dem Vermieter beziehungsweise Verkäufer, aber auch dem Makler Geldstrafen in der Höhe bis zu 1450 Euro pro Anzeige.
Ausgenommen von dieser Regelung sind laut §5 lediglich Gebäude, die entweder kleiner als 50 Quadratmeter (Nutzfläche) oder aber für eine temporäre Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren errichtet sind. Wenn in Industrieanlagen, Werkstätten oder etwa landwirtschaftlichen Nutzgebäuden der überwiegende Anteil der benötigten Energie für die Konditionierung der Innenräume aus der entstehenden Abwärme aufgebracht werden kann, dann entfällt die Veröffentlichungspflicht der Energiekennzahlen ebenfalls. (woj)
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Vermutlich wird jetzt die verfache Miete als Honorar gefordert, weil man ja nun neben der richtigen Adresse, den richtigen Schlüsseln nun auch noch die richtige Kennzahl wissen muss => höchte Anforderungsstufe für Makler
Was bei Miete vielleicht noch Sinn macht ist bei Eigentum einfach skrupellose Geldmacherei. Niemand braucht bei einem Eigentumshaus einen Energieausweis, weder der Verkäufer noch der Käufer.
Jeder muss beim Hauskauf selbst wissen, dass ein altes 80-iger Jahre Haus mehr Energie brauchen wird, als ein neues Passivhaus, ist ja logisch.
Der Energieuasweis ist keine Messung sondern eine grobe Berechnung und damit völlig Sinnfrei.
Jede Wohnung im Altbauhaus ist unterschiedlich. Wird aber nach dem ganzen Haus gemessen.
Unglaublich, die Abzocke dieser lobbyistisch durchgebrachten gesetzlichen Vorschrift.
Die schlimmsten Gebaeude diesbezueglich sind ohnehin die oeffentlichen z.b. die Schulen.
Und wenn ein Mieter im Altbau 2 Euro zahlt, wird er sich wohl noch um die Abdichtung der Fenster kuemmern koennen und verstehen, dass Raumhoehe von 4 Meter mehr Heizkosten verursacht als 2,40 Meter....
Stimmt. Sinnvoller wäre es, die Vormieter / Vorbesitzer auf verläßliche Angaben zu den Heizkosten zu verpflichten - wäre aber auch nicht ganz objektiv. Also lieber die Energiekennzahl berechnen.
Bei neueren Objekten ist es keineswegs sinnfrei, ob das Haus eine Energiekennzahl von 60 oder 20 hat, das schlägt sich sehr wohl in den Heizkosten nieder.
Bei Autos werden auch genormte Verbrauchswerte geliefert. Die stimmen zwar selten bis nie mit der Praxis überein, aber zum Vergleichen sind sie doch gut.
Oder reicht Ihnen die Information, dass ein Hummer mehr Sprit braucht als ein Golf?
wie viel Energie ich dort brauche um zu heizen, dann bitte ich halt die Erwachsenen meiner Familie, mir das zu erklaeren, was wo wieviel Energie verliert (z.B. Raumhoehe 4m = schoen aber unguenstig, genauso hohe und grosse Fensterfronten). und wer Plastikverpackungen fuer Altbauziegelbauten verlangt, kann nur irgendwo dagegen gerannt sein.
Dann sollten Sie ihre Erwachsenen auch bitten, ihnen alle anderen Faktoren für den Energieverbrauch zu nennen. Z.B. Fenster, Bausubstanz, -material, Mauerstärken, Dämmung, Außen-Innen-Anteil der Mauern, Ausrichtung der Wohnung (Süden?), Luftmenge, Größe der Heizkörper, Heizungsart,... bis hin zur Lage des Gebäudes in Österreich.
Dann bitten Sie dieselben Erwachsenen, ihnen die Energiekennzahl auszurechnen. Mit Garantie.
Sie denken, Raumhöhe=Energieverbrauch?
Sind sie Makler?
die werden max. ein Wärmemessbild von der Hausfassade machen und dann nach "Erfahrungswerten" das Haus bewerten.
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