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Die EU-Kommission hat das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Prüfung vorlegt. "Wir können bestätigen, dass die Europäische Kommission ihren Antrag auf eine Stellungnahme dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt hat", teilte ein Kommissionssprecher am Freitag in Brüssel mit. Aufgrund von zahlreichen Protesten in den EU-Ländern und auch Bedenken unter den Regierungen hatte die Brüsseler Behörde diesen Schritt bereits im Februar angekündigt, nun wurde er vollzogen.
Stellungnahme sei "unerlässlich"
Die Stellungnahme des EU-Gerichts sei "unerlässlich" aufgrund der zahlreichen Bedenken, ob ACTA in irgendeiner Weise gegen die Grundrechte verstoße, fügte der Sprecher hinzu. Das Gericht solle nun unabhängig die Rechtmäßigkeit des Abkommens klären. Die EU-Kommission forderte das Europaparlament auf, bis zu einer Entscheidung des Gerichts mit einer Abstimmung über ACTA zu warten. Demnach lautet die den Luxemburger Richtern vorgelegte Frage: "Ist das geplante Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen (ACTA) vereinbar mit den Verträgen und insbesondere mit der Grundrechte-Charta?"
Schutz des geistigen Eigentums
Das von der EU-Kommission ausgehandelte ACTA-Abkommen soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es geht also etwa um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus Fernost beschlagnahmt wird. Das Abkommen berührt aber beispielsweise auch illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.
Freiheit im Internet wird beschnitten
Kritiker machen geltend, dass ACTA die Freiheit im Internet beschneiden könnte. Sie befürchten etwa, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstößen den Anschluss sperren. Ausdrücklich vorgesehen ist dies in dem Abkommen aber nicht. Neben dem Inhalt des Abkommens stört viele Kritiker aber auch, dass es angeblich geheim verhandelt wurde - was die EU zurückweist.
Inkrafttreten nicht mehr erwartet
Die EU-Internetkommissarin Neelie Kroes hatte sich vor einer Woche dahingehend geäußert, dass sie kein Inkrafttreten des umstrittenen Abkommens mehr erwarte. Im Europaparlament zeichnet sich immer größerer Widerstand gegen ACTA ab. Auch die EU-Mitgliedstaaten müssen dem Vertrag zustimmen. Deutschland hat den Prozess zur Zustimmung vorerst auf Eis gelegt. (APA, 12.05.2012)
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Und der EU-GH sowieso.
Wie schrieb schon Ludwig Thoma :
"Der königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande."
na schön, dann wird (was unwahrscheinlich ist) die rechtliche unbedenklichkeit von ACTA bescheinigt. aber eine politische entscheidung oder eine politische einschätzung erfolgt dadruch natürlich nicht. und davor können sich unsere politiker nicht drücken. für eine politische entscheidung ist natürlich die rechtliche freigabe unerläßlich, aber es liegt dann an den politikern das nicht als freigabe auch im politischen sinn zu sehen. und ich sehe die gefahr, dass wenn der gerichtshof sagt, das ist in ordnung, dann winken die politiker das halt durch. so kann das aber nicht sein!!
Ich verstehe nicht, warum ein Gesetz, das verworfen wird, noch nachträglich von einem Europäischen Gerichtshof bewertet werden muss.
Wenn es denn erforderlich ist, warum wird dieses Gesetz nicht dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt, wenn es sich schon um Belange der Privatsphäre und des geistigen Eigentums hadelt?
rettungsmaßnahme: wenn es politisch nicht durchsetzbar ist, können die befürworter argumentieren: "ist doch alles in ordnung, gibt keine einwände des gerichts, also steht einem beschluss nichts im weg."
(genau das befürchte ich, wenn die politische entscheidung von der juristischen verdrängt wird)
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