Wien - Im österreichischen Parlament zeichnet sich eine Einigung ab, welche Rechte die Abgeordneten im Zusammenhang mit dem dauerhaften Rettungsschirm ESM bekommen sollen. Die Grünen, auf deren Zustimmung die rot-schwarze Koalition beim ESM angewiesen sind, hatten ursprünglich mit einem Veto gedroht. Nach den ersten Verhandlungen habe man nun ein " gutes Gefühl", wie der außenpolitische Sprecher Alexander Van der Bellen sagt.

Die Rechte der heimischen Parlamentarier sollen sich im Wesentlichen an jenen ihrer deutschen Kollegen orientieren. Bei Grundsatzbeschlüssen des ESM - also wenn beispielsweise ein neues Land finanzielle Hilfe benötigt - bräuchte es demnach einen Parlamentsbeschluss. Ebenso, wenn der ESM mit neuen Instrumenten ausgestattet wird - in Diskussion ist ja, ob der Fonds nicht auch direkte Hilfen an Banken geben können soll. Im Tagesgeschäft - wann welche Geldtranchen in welcher Höhe freigegeben werden - würde das Parlament nur informiert.

Beim provisorischen Rettungsschirm EFSF hatte der Nationalrat keinerlei Einfluss auf die Zusage von Rettungspaketen, hier musste nur die Regierung ihren Sanktus geben. "Was das deutsche Parlament darf, müssen auch wir dürfen", bestätigt SP-Finanzsprecher Jan Krainer die nunmehrige Grundsatzeinigung. An den Details wird freilich noch gefeilt. Die Frage ist etwa, ob in einem zeitlichen Notfall nicht auch ein Beschluss eines Parlamentsausschusses reichen würde. (go, DER STANDARD; 12./13.5.2012)