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Linz - Geht die Entwicklung weiter, müssen sich Produzenten von Eheringen langsam Sorgen um ihr Geschäftsmodell machen: Waren 1980 lediglich vier Prozent der heterosexuellen Paare nicht verheiratet, sind es dreißig Jahre später bereits 14 Prozent. Eine Entwicklung, mit der der Gesetzgeber nicht so recht mitkam, wie Expertinnen am Österreichischen Juristentag in Linz bemängeln.
Monika Hinteregger, Zivilrechtlerin an der Uni Graz, hat bei den Unterschieden zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft auch verfassungsrechtliche Bedenken. Denn tatsächlich gibt es augenscheinliche Ungleichheiten.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zwar in Entscheidungen festgehalten, dass der Gesetzgeber keine grundsätzliche Pflicht hat, beiden Partnerschaftsformen dieselben Rechte und Pflichten zu geben.
Allerdings darf es auch nicht zu Diskriminierungen kommen. Was beispielsweise bei Vätern unehelicher Kinder der Fall ist, da diese das automatische alleinige Sorgerecht der Mutter nicht gerichtlich überprüfen lassen können.
Deutschland hat hier das Gesetz bereits geändert, Hinteregger empfiehlt auch in Österreich eine Novelle: Anerkennt ein Vater sein Kind und lebt er mit der Mutter im selben Haushalt, soll er automatisch die gemeinsame Obsorge mit der Mutter bekommen, außer diese widerspricht.
Auch bei Trennungen wünscht sich Hinteregger ebenso wie Astrid Deixler-Hübner von der Uni Linz klarere Bestimmungen. Nicht nur in Fragen wie der Güterteilung, sondern auch beim Unterhaltsanspruch des Partners, der beim Kind bleibt - auch der ist unterschiedlich.
Georg Kathrein, Sektionschef im Justizministerium, ist skeptischer. Denn die Situation ist nicht in ganz Österreich gleich: Zwischen Stadt und Land sowie Ost- und Westösterreich gebe es teils große Unterschiede, etwa bei der Kinderbetreuung oder den Arbeitsmöglichkeiten. Aus diesem Grund solle eine Aufsplitterung der rechtlichen Zusammenlebensmöglichkeiten eher vermieden werden.
Barbara Beclin von der Uni Wien widerspricht: Eben da man in einer pluralistischen Gesellschaft lebe, seien Alternativen geboten. Angst vor dem Aus der Ehe müsse man nicht haben - aber die Möglichkeiten einer eingetragenen Partnerschaft wie der PACS in Frankreich zeige, dass dann mehr Menschen die Möglichkeit nutzen, aus dem quasi rechtsfreien Raum zu kommen. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 12.5.2012)
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Da wird einmal aufgeworfen, dass die Ehe vielleicht nicht wirklich das ist, was alle leben oder leben wollen - sehr gut!
Und doch wird jede "Alternative" dazu dann doch immer nur in (Hetero-)Zweierkonstellationen gedacht.
Würden wir nicht eine generelle Diskussion über vielfältige Formen des Zusammenlebens brauchen? Unsere Gesellschaft besteht eben jetzt schon aus mehr als langjährigen Heteropaaren: Allen voran Singles, dann Homo-Paare, Dreier und Mehrfachkonstellationen, Wohngemeinschaften, Mehrgenerationenhaushalte, gepflegte und endmündigte alte oder psychisch beeinträchtigte Menschen als Teil einer Lebensgemeinschaft (z.B. bei ihren Geschwistern oder Kindern), Kleingruppen mit gemeinsamer Einkommenskassa, (Städte-)NomadInnen, etc.
"Anerkennt ein Vater sein Kind und lebt er mit der Mutter im selben Haushalt, soll er automatisch die gemeinsame Obsorge mit der Mutter bekommen, außer diese widerspricht."
Korrekt sollte es lauten:
"Anerkennt ein Vater sein Kind, soll er automatisch die gemeinsame Obsorge mit der Mutter bekommen."
zeitig selbst erledigen geht auch.
es reicht eine einfache gemeinsam unterschriebene erklärung beider elternteile, dass die gemeinsame obsorge erteilt wird.
eine formsache beim bezirksgericht.
klar, hintennach isses deutlich schwieriger. ich hab mich halt drum gekümmert. vorbeugen ist besser als nachjammern.
Man wird in nächster Zeit sehen, in welche Richtung die Diskussion läuft und welche Gruppen ihre Interessen durchsetzen können. Der Beitrag reißt die vielen Aspekte an, die offenbar seit Jahrzehnten rechtlich unbehandelt geblieben sind. Mich interessiert, was mittlerweile erwachsene Kinder der Scheidungsgeneration über ihre Erfahrungen zu sagen haben. Die Menschen sind glücklicherweise viel interessanter als die Klischees der absurden Feindbilder Vater vs. Mama vs. Kind vs. Staat vs. Religion vs. etc.
Gefordert wird:
- Automatischen gemeinsamen Obsorge unabhängig vom Familienstatus.
- Doppelresidenz als vorrangiges Betreuungsmodell, wodurch beiden Elternteilen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben
wird ihre Kinder zu betreuen und Kinder trotz Trennung beide Elternteile vollwertig erhalten bleiben.
Die Einführung gleichberechtigte Elternrechte.
- Durchsetzung von Umgangsregelungsbeschlüssen mit spürbaren Sanktionen für die umgangsrechtsverweigernde Person,
- Eine Neugestaltung des Unterhaltsrechts
- Eine kindgerechte Übergabe / Übernahme-Regelung durch gleichmäßige Belastung beider Elternteile.
Unterstützungen können eingebracht werden unter:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... Zustimmung
"Anerkennt ein Vater sein Kind und lebt er mit der Mutter im selben Haushalt, soll er automatisch die gemeinsame Obsorge mit der Mutter bekommen, außer diese widerspricht."
Das klingt nach einer simplen Lösung, warum kommt man in Österreich erst jetzt auf diese Idee? Ich kenne jede Menge unverheirateter Väter, die sich das gewünscht hätten, denn nach der Trennung hatten sie plötzlich bei den Kindern nichts mehr mit zu reden und das war auch noch rechtlich gedeckt!
Viele nichtverheiratete Zusammenlebende würden gerne Sonderrechte in Anspruch nehmen: Keine Pflichten aber dafür alle Rechte und Vorteile des Eherechts.
Das entspricht auch dem Wunsch vieler Menschen heutzutage, die Konsequenzen für ihr Handeln nicht tragen zu müssen.
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