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Wien - "Häuser am Meer" von Egon Schiele ist unzweifelhaft NS-Raubkunst: Das Gemälde gehörte einst der Wiener Fabrikantin Jenny Steiner, es wurde 1938 beschlagnahmt und 1941 im Dorotheum versteigert. 1955 kaufte Rudolf Leopold das Bild von privat.
Und es müsste restituiert werden, wäre die Stiftung Leopold ein Bundesmuseum. Doch von einer Rückgabe hält man im Stiftungsvorstand nichts: Man will die Erben von Jenny Steiner abfinden.
Vor genau einem Jahr, am 11. Mai 2011, gab die Stiftung Leopold einen Teilerfolg bekannt: Eine Drittelerbin, die von Alfred Noll vertretene Enkelin Jenny Steiners, akzeptierte das Angebot in der Höhe von fünf Millionen Dollar. Bei der Pressekonferenz sprach man von einer "fairen und gerechten" Lösung. Um zu dieser zu kommen, seien "beide Seiten über ihren Schatten gesprungen".
Doch es gibt noch zwei Erbengruppen. Sie werden von der Israelitischen Kultusgemeinde, die viele Jahre eine Naturalrestitution gefordert hatte, beraten und von Martin Maxl vertreten. Die Stiftung Leopold verhandelte mit diesen beiden Gruppen weiter. Und es sei, so IKG-Präsident Oskar Deutsch, kürzlich sogar eine Einigung erzielt worden. Doch danach hätte die Stiftung plötzlich gefordert, dass auch die Erbengruppen die Lösung als "fair und gerecht" bezeichnen müssen. Das kommt für die IKG und die beiden Erbengruppen aber nicht infrage.
"Fair ist, wenn das, was unrecht erworben wurde, zurückgegeben wird", so Deutsch. "Daher ist nur eine Naturalrestitution gerecht." Man akzeptiere eine Einigung, aber lasse sich nicht nötigen - und stelle daher kein "Koscher-Zertifikat" aus. Auch IKG-Kultusvorstand Ariel Muzicant spricht von "Erpressung". Die Stiftung beteuerte, dass das Statement immer Teil der Einigung gewesen sei. (Thomas Trenkler, DER STANDARD, 12./13.5.2012)
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...überall sonst gelten solche Lösungen durchaus als "fair und gerecht". Die "Welt" berichtet unter diesem Titel z. B. über einen Vergleich des Bonner Kunstmuseums mit den Erben nach Alfred Flechtheim, der bei weitem weniger großzügig war:
http://www.welt.de/print/wel... recht.html
Hier von "Naturalrestitution" zu sprechen ist eigentlich absurd, da eine solche nur rein formal denbar wäre.
Die Beraubte ist tot, und es gibt drei gleichrangige Erben - eine Einzelperson und zwei "Erbengruppen". Restituiert würde daher an eine heterogene Erbengemeinschaft (ideelle Anteilseigner), die das Bild versteigert, weil niemand die anderen "auskaufen" kann (zumal dann erst recht über den Wert gestritten würde).
Tatsache ist aber, dass somit alle Erben - insbesondere die Personen hinter den "Erbengruppen" - hier (im Endeffekt) nur Geld bekommen können (geht einfach nicht anders).
Gestritten wird letztlich um die Höhe. Und da haben die "Erbengruppen" natürlich einen langen Atem - die sterben nämlich nicht...
1941 war das dorotheum eine staatliche institution, die den verkauf des aus enteigneten besitz stammenden bildes zu verantworten hat. ist deshalb nicht der staat gefragt, dem heutigen eigentümer das später rechtmäßig (?) von dritten erworbene bild abzulösen, und an die erben des enteigneten besitzers zurückzugeben, bzw. mit ihnen über eine abstandszahlung zu verhandeln?
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