Dass die Internetkriminalität boomt, belegt nicht nur die soeben veröffentliche Kriminalstatistik für das erste Quartal 2012, sondern auch Zahlen des Justizministeriums. Demnach sind die Verurteilungen wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs nach §148a Strafgesetzbuch (StGB) in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen.

Während es im Zeitraum 2005 bis 2007 pro Jahr jeweils nur eine Hand voll Schuldsprüche auf Basis dieser Gesetzesbestimmung gegeben hat, wurden 2008 bundesweit 26 rechtskräftige Urteile registriert. 2009 waren es 32, 2010 35. Zahlen für das vergangene Jahr liegen noch nicht vor.

Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen

§148a StGB sieht Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten oder Geldstrafen von bis zu 360 Tagessätzen vor, wenn mit dem Vorsatz, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, das Ergebnis einer automationsunterstützten Datenverarbeitung durch Gestaltung des Programms, durch Eingabe, Veränderung, Löschung oder Unterdrückung von Daten oder durch sonstige Einwirkung auf den Ablauf des Verarbeitungsvorgangs beeinflusst wird. Bei gewerbsmäßiger Tatbegehung oder Eintritt eines über 3.000 Euro gelegenen Schadens erhöht sich die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre. Wird ein finanzieller Schaden von mehr als 50.000 Euro angerichtet, sieht das Gesetz Haftstrafen von einem bis bis zu zehn Jahren vor. (APA, 11.05. 2012)