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Victor Willis, "Polizist" der Dicsoband Village People, hat einen überraschenden Sieg gegen die Musikindustrie errungen.
Victor Willis, besser bekannt als "Polizist" der Discoband Village People, hat in Kalifornien einen überraschenden Sieg gegen die Musikindustrie davon getragen, der weitreichende Konsequenzen haben dürfte. Willis forderte die Rechte an den Songs der Band zurück, darunter Hits wie "YMCA" und "Macho Man", berichtet die New York Times.
Recht nach 35 Jahren zurückfordern
Willis berief sich auf eine US-amerikanische Urheberrechtnovelle von 1978, die Künstlern die Möglichkeit gibt das Recht an ihren Werken nach 35 Jahren zurückzufordern. Die Verlagsfirmen Scorpio und Can't Stop hatten jedoch argumentiert, dass er kein Anrecht auf die Urheberschaft an den insgesamt 33 Songs habe.
Nur Auftragsarbeiter einer Casting Band
Nach Ansicht der Verlagsfirmen habe Willis die Songs nur als Auftragsarbeit geschrieben und sei prinzipiell nur ein Angestellter des Managements der Gruppe gewesen. Im Gegenteil zu vielen Rockbands aus der Zeit, waren die Village People eine zusammengestellte Casting Band. Des Weiteren hätten sämtliche an den Werken beteiligte Personen gemeinsam die Rechte zurückverlangen müssen, nicht nur ein einziges Mitglied.
Urheberrecht gegen unfaire Verträgen
Gegen sämtliche von den Anwälten der Musikindustrie hervorgebrachten Punkte entschied das Gericht jedoch zugunsten des Sängers. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Urheberrecht eigentlich dazu geschaffen worden sei, um Künstler vor unrentablen Vereinbarungen zu schützen. Auch wies das Gericht auf die "ungleiche Verhandlungsposition von Autoren" hin.
Weitere Klagen geplant
Nach dem Urteil steht Willis nun ein Drittel der Tantiemen an den Village-People-Hits zu anstatt der 12 bis 20 Prozent, denen er zu Vertragsabschluss zugestimmt habe. Beobachter erwarten, dass nun auch weitere Künstler unter dem Urheberrechtszusatz von 1978 gegen ihre damaligen Verlagsfirmen klagen. So sollen unter anderem Bruce Springsteen oder Billy Joel bereits ähnliche Klagen vorbereiten. (red, derStandard.at, 11.5.2012)
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Ich kaufe viel, viel Musik, ich gebe viel, viel Geld für Konzerte aus, ich kaufe gerne schöne Merchandising-Artikel und ich freue mich, dass die Künstler, die ich schätze, alle auf kleinen, teils eigenen Labels veröffentlichen und dass mein Sauer-Verdientes nicht im gierigen Rachen von Großkonzernen landet, sondern weitgehend dort, wo es hingehört: zu den jeweiligen Künstlern.
Aus Ihrem Mail:
"Red nicht, wenn DU keine Ahnung hast!
Ein Fotograf verlangt für Objektfotografie - 1/2 Stunde, 6 Fotos inkl. Nachbearbeitung UND ÜBERGABE DES URHEBERRECHTS(!!!!!) - in Ö € 330,00.
Habe ich unlängst gebraucht für Fotos für eine Webseite!!!
Sprich keinen Unsinn, wenn Du keine AHnung hast!
"
Und wenn Sie es noch 100 mal wiederholen und den Rest des Postings mit Rufzeichen auffüllen, wird es nicht wahrer.
Sie können die Urheberrechte nicht übernehmen, diese sind nicht übertragbar. Sie haben lediglich Verwertungsrechte erhalten.
Sie sollten anderen vielleicht etwas weniger oft Ahnungslosigkeit unterstellen. Überhaupt in Zeiten wie diesen, in denen es Google gibt.
Das Urheberrecht eines Werkes können auch mehrere Personen (mehrere Authoren, etc.) innehaben und ein Inhaber kann auf seinen "Teil" ausdrücklich verzichten (freiwillig oder durch die Contentmafia erzwungen), was bedeutet, dass damit das Urheberrecht an den/die Anderen ÜBERTRAGEN wird! So macht es auch der Objektfotograf und auch der Softwareentwickler, wenn er dafür fürstlich entlohnt wird!
Schnallst Du es jetzt endlich????
"Das Urheberrecht eines Werkes können auch mehrere Personen (mehrere Authoren, etc.) innehaben"
Ja.
"und ein Inhaber kann auf seinen "Teil" ausdrücklich verzichten (freiwillig oder durch die Contentmafia erzwungen), was bedeutet, dass damit das Urheberrecht an den/die Anderen ÜBERTRAGEN wird!"
Nein
"So macht es auch der Objektfotograf und auch der Softwareentwickler, wenn er dafür fürstlich entlohnt wird!"
Nein.
Was soll ich schnallen? Daß Sie auf Biegen und Brechen auf Ihrem Blödsinn beharren? Ja, das schnalle ich.
Wir befinden uns in 2 verschiedenen Rechtssystemen. Das anglikanische Rechtssystem ist anders zu betrachten als das mitteleuropäische Rechtssystem. Im amerikanischen Rechtssystem sind Urheberrechte und Verwertungsrechte das Selbe und im Begriff "copyright" zusammengestellt.
Derjenige, der den Artikel übersetzt hat, hat somit nicht nur falsch, sondern auch unschlüssig und unlogisch übersetzt. Die Qualität des copy/Paste Journalismus hat leider seine Grenzen.
In Europa können Sie gar nicht auf das Urheberrecht verzichten, es gar nicht verkaufen, vermieten oder weitergeben, selbst wenn Sie es wollten. In USA ist dies als "Copyright" möglich.Das einklagbare Copyright entsteht dort sogar erst nach kostenpflichtiger Registrierung des Werks.
Denn bisher hatte Willis 12-20% der Tantiemen über den damaligen Vertrag erhalten (also einen Anteil an den Verwertungsrechten), nun, da ihm die Urheberschaft zugesprochen wurde, erhält er seinen vollen Anteil daraus, also 33%.
Was die Verwertung betrifft, wird auch Willis wohl darauf verzichten.
Interessant auch, dass das Gericht (natürlich) die international verbindlichen langen Laufzeiten der Urheberrechte unterstützt, im Gegensatz zu Patenten (bei denen Angestellte zudem völlig rechtlos sind), hier im Forum aber der Sekt geühlt wird, weil's ja gegen das Feindbild Musikfirmen geht.
Sind das nicht dieselben User, die sonst rot sehen, wenn man besseren Vertragsschutz fordert, und dabei zwischen Labels und Verwertern differenziert...
das ist kein troll, sondern ein rädchen jener maschine, der david crosby (von crosby, stills, nash & young, also noch ein wenig älter als die village people) wünscht, sie möge im straßengraben landen, und er würde dabeistehen und applaudieren.
das ist einer derjenigen die gerne behaupten für künstler zu sprechen und immer nur deren bestes zu wollen.
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