Klagenfurt - Die Generalprokuratur empfiehlt, die erstinstanzlichen Freisprüche für die ehemaligen Hypo-Manager Wolfgang Kulterer, Gert Xander und Albin Ruhdorfer im Hypo-Prozess wegen Kreditvergaben an die später pleitegegangene Fluglinie Styrian Airways (Styrian Spirit), aufzuheben. Das berichtete die "Wiener Zeitung" am Donnerstag. Das Verfahren liegt derzeit beim Obersten Gerichtshof (OGH). Wie dieser entscheidet, war offen. Jetzt haben jedenfalls noch die Verteidiger der Manager drei Wochen Zeit, ihrerseits eine Stellungnahme beim OGH abzugeben.

"Wir haben dem Obersten Gerichtshof empfohlen, das Urteil weitgehend aufzuheben und dem Erstgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückzuweisen", sagte Wilfried Seidl von der Generalprokuratur gegenüber der "Wiener Zeitung". Die drei Manager waren im März 2011 von Richter Norbert Jenny am Landesgericht Klagenfurt freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt brachte Anfang Oktober 2011 Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil ein.

Nichtigkeitsbeschwerde

Damit wurde die Causa ein Fall für den OGH, der vor einer Entscheidung die Generalprokuratur mit einer rechtlichen Stellungnahme beauftragte. Die Generalprokuratur legt dem OGH nun laut Zeitung nahe, der Nichtigkeitsbeschwerde in weiten Teilen zu folgen. Laut Seidl hat die Generalprokuratur unter anderem "formelle Begründungsmängel" festgestellt.

"Es ist nicht unüblich, dass die Generalprokuratur der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft folgt", sagte Herbert Felsberger, Rechtsanwalt des Drittangeklagten, gegenüber der APA. Er werde jetzt seine Möglichkeit zur Stellungnahme gegenüber dem OGH nutzen. Wie die Höchstrichter dann entscheiden, sei völlig offen, so Felsberger.

Neben dem Fall Styrian Spirit war Kulterer in dem Verfahren auch wegen einer Kreditvergabe an den Detektiv Dietmar Guggenbichler angeklagt und von Richter Jenny freigesprochen worden. Dieser Freispruch kann laut "Wiener Zeitung" für die Generalprokuratur bestehenbleiben. (APA, 10.5.2012)