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Kommt bald auch eine Festplattenabgabe für Speicher in der Cloud?
Vor einigen Wochen sorgte Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) für Aufregung, als sie bei einer Pressekonferenz mitteilte, dass noch 2012 die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten umgesetzt werden soll. Doch das Thema Cloud und Online-Speicher ist aller Munde, und es stellt sich die Frage, ob auch dafür eine Abgabe eingehoben werden soll.
Überlegungen am Beginn
Sandra Csillag von der Literar Mechana, der Verwertungsgesellschaft für Autoren und Verleger, meint, dass man sich momentan auf die Urheberrechtabgabe auf Festplatten konzentriere, die technische Weiterentwicklung aber im Auge habe. Die Überlegungen zu einer Abgabe für Online-Speicher stehen erst am Beginn.
Betreibervergütung für österreichische Unternehmen
Konkrete Angaben kann Csillag daher noch nicht machen, vermutlich wird es aber auf eine Betreibervergütung für in Österreich ansässige Unternehmen herauslaufen. Betreiber, die ihre Server im Ausland stehen haben, wären von einer solchen Abgabe nicht betroffen.
EU-weite Regelung geplant
In Hinblick darauf und auch angesichts dessen, dass Online-Händler wie Amazon international tätig sind und deswegen unter Umständen mehrmals eine Urheberrechtsabgabe zahlen müssten, stellt sich die Frage, ob nicht eine zumindest EU-weite Regelung Sinn machen würde. Derzeit gibt es in Brüssel Mediationsgespräche über einen gemeinsamen Rechtsrahmen und eine generelle Harmonisierung.
Allerdings sind auch hier die Gespräche erst am Anfang. Aber sollte es zu einer Lösung kommen, könnte Amazon wieder damit beginnen, Produkte wie Festplatten wieder nach Österreich zu liefern.
Rechteverwerter hinken hinterher
Bis zu einer Harmonisierung wird es aber noch eine Zeit dauern, da die Rechteverwerter der technischen Weiterentwicklung immer noch hinterherhinken. Darum besteht die Gefahr, dass, wenn sie eine Lösung gefunden haben, diese schon wieder obsolet ist. (Christof Sorge, derStandard.at, 10.5.2012)
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gegenseitig kohle und wohnungen (eine davon in venedig !) zuschanzen:
http://www.literar.at/dwn/uu/In... t_LIME.pdf
ich finde, dass für WLAN-Kabel auch extra besteuert werden sollen ;-)
so, wie der virtuelle Cloud-Speicher
Warum soll ich für Speicher eine Rechte-Abgabe zahlen, wenn nur eigene Fotos und Dokumente dort abgelegt werden. Aus meiner Sicht ist das rechtlich sehr zweifelhaft.
Wie kann es "rechtens" sein daß sich irgendwelchen selbsternannten "rechteverwerter" immer und immer wieder neue strafzahlungen ohne jeglicher grundlage "überlegen" und dann auch noch "§/)" in der gesetzgebung finden die dieses unrechtmäßige ansinnen auch noch unterstützen ?
Dann muss man sich keine Gedanken mehr machen wofür man Abgabe zahlt. Die 25% würden dann gleich Hundesteuer, Kirchensteuer, Strafzettel, usw. beinhalten. Wäre doch ein echter Gewinn, da die Bürokratie enorm abnehmen würde. Man zahlt dann pauschal eh schon für alles was man (falsch) machen könnte.
Das heißt also, wenn ich mir ein Lied legal kaufe und bezahle, dieses auf meinen pc runterlade (festplatte), zahle ich schon doppelt für das lied, weil ich ja auch für die HDD ne abgabe leiste. Dann soll ich auch noch eine abgabe für die externe hdd leisten und weil ich zur sicherheit meine "eigenen dateien" mit der dropbox synce, soll ich also 4fach bezahlen?
Ich hör kein Radio, sehe keine ORF-Programme, zahl aber brav meine Zwangsgebühren beim ORF. Ich hab weder Musik noch Filme auf meine Festplatte, weil es mich nicht interessiert.
Mir reichts schön langsam, für etwas zahlen zu müssen, was ich nicht konsumiere!!!
leider schon. da der orf das radio über das internet in akzeptabler qualität rund um die uhr sendet, hat jeder mit internetanschluss sozusagen auch radioempfang und muss dafür gebühr zahlen. bald wird auch das gesamte fernsehprogramm über das internet gesendet, und dann muss man mit einem internetanschluss auch fernsehgebühren zahlen.
ich finde das so zwar nicht ok, aber es scheint derzeit rechtens zu sein.
Nachtrag: Nur dass das Fersehprogramm im Internet verfügbar ist kann auch keine Gebührenpflicht begründen. Wenn ich ein Rundfunkempfangsgerät erwerbe dann ist der Einsatzzweck eindeutig: ich will Rundfunk empfangen. Das ist bei einem ans Internet angeschlossenen Computer nicht der Fall. Sonst könnte die GIS ja theoretisch von jedem Internetbenutzer weltweit Gebühren verlangen.
Das Medium Internet unterscheidet sich eben auch darin vom Rundfunk, dass es hier sehr leicht möglich - ja sogar notwendig ist - den Zugang einzuschränken und das Programm nur zahlenden Kunden zugänglich zu machen.
Wenn die ORF-Webabteilung dazu nicht willens oder in der Lage ist dann ist das deren Problem.
Ich kenne dazu nur einen einzigen Fall wo das wirklich "ausjudiziert" wurde - da hat die übergeordnete Behörde (das Finanzamt) den GIS-Bescheid wieder aufgehoben. War glaub ich sogar hier im Standard zu lesen.
Internet und Rundfunk sind rein technisch zwei sehr verschiedene paar Schuhe (broadcast vs. point-to-point, unbeeinflussbare Ausstrahlung vs. gezieltes Anfordern, ...), folglich ist ein Computer eben _kein_ Rundfunkempfangsgerät. Auch dann nicht wenn die GIS das gerne so hätte.
Das Rundfunkgebührengesetz [ http://www.rtr.at/de/m/RGG ] ist so vage in der Definition von Rundfunkempfangseinrichtungen, dass keine Aussage über PCs mit Internet gemacht werden kann.
Die Volksanwaltschaft war 2008 der Meinung, dass internetfähige Computer nicht gebührenpflichtig sind [ http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... 159777.pdf ].
Ich kenne auch nur einen Fall, in dem die Gebühren abgewehrt wurden [ http://www.heise.de/newsticke... 06574.html ].
Insgesamt scheint sich nicht viel geändert zu haben, die GIS verlangt weiter Gebühren und seit 2009 ist es sehr still um das Thema geworden.
Also, wenn die Politik in wirklich wichtigen Alltagsfragen, die unser tägliches Leben betreffen, ähnlich kreativ und effektiv vorgehen würden, hätte Europa definitiv wesentlich weniger Probleme.
Diese Gier der "Rechteverwerter" ist kaum mehr auszuhalten. Die "Produkte" werden immer schlechter, und dafür will die "Industrie" dann auch noch gleich unverschämt viel abkassieren...
Gerade bei all diesen "Pauschalabgaben" schämt sich wohl keiner mehr, gewisse "Inhalte" auf welche Art auch immer "einfach so" aus dem Netz zu holen. Man hat schliesslich den Eindruck, dass man ohnehin bereits mehrfach für vieles abgezockt wurde, was man eigentlich gar nicht nutzt.
Moderne Wegelagerei fällt mir da ein.
Fragt doch bitte mal bei der Sandra Csillag von der Literar Mechana nach wie sie denn das meint mit der Abgabe auf Online-Speicher. Vor allem weil die Daten ja erst wieder auf Festplatten liegen. Und Festplatten sollen ja mit einer Abgabe belegt werden.
http://www.literar.at/pages/ko/... r1000.aspx
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