Rechteverwerter überlegen Festplattenabgabe für Online-Speicher

10. Mai 2012, 17:47

Nur österreichische Betreiber betroffen - EU-weiter Rechtsrahmen geplant

Vor einigen Wochen sorgte Kulturministerin Claudia Schmied (SPÖ) für Aufregung, als sie bei einer Pressekonferenz mitteilte, dass noch 2012 die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten umgesetzt werden soll. Doch das Thema Cloud und Online-Speicher ist aller Munde, und es stellt sich die Frage, ob auch dafür eine Abgabe eingehoben werden soll.

Überlegungen am Beginn

Sandra Csillag von der Literar Mechana, der Verwertungsgesellschaft für Autoren und Verleger, meint, dass man sich momentan auf die Urheberrechtabgabe auf Festplatten konzentriere, die technische Weiterentwicklung aber im Auge habe. Die Überlegungen zu einer Abgabe für Online-Speicher stehen erst am Beginn.

Betreibervergütung für österreichische Unternehmen

Konkrete Angaben kann Csillag daher noch nicht machen, vermutlich wird es aber auf eine Betreibervergütung für in Österreich ansässige Unternehmen herauslaufen. Betreiber, die ihre Server im Ausland stehen haben, wären von einer solchen Abgabe nicht betroffen.

EU-weite Regelung geplant

In Hinblick darauf und auch angesichts dessen, dass Online-Händler wie Amazon international tätig sind und deswegen unter Umständen mehrmals eine Urheberrechtsabgabe zahlen müssten, stellt sich die Frage, ob nicht eine zumindest EU-weite Regelung Sinn machen würde. Derzeit gibt es in Brüssel Mediationsgespräche über einen gemeinsamen Rechtsrahmen und eine generelle Harmonisierung.

Allerdings sind auch hier die Gespräche erst am Anfang. Aber sollte es zu einer Lösung kommen, könnte Amazon wieder damit beginnen, Produkte wie Festplatten wieder nach Österreich zu liefern

Rechteverwerter hinken hinterher

Bis zu einer Harmonisierung wird es aber noch eine Zeit dauern, da die Rechteverwerter der technischen Weiterentwicklung immer noch hinterherhinken. Darum besteht die Gefahr, dass, wenn sie eine Lösung gefunden haben, diese schon wieder obsolet ist. (Christof Sorge, derStandard.at, 10.5.2012)

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hübsch, wie sich da einige

gegenseitig kohle und wohnungen (eine davon in venedig !) zuschanzen:

http://www.literar.at/dwn/uu/In... t_LIME.pdf

ich finde, dass für WLAN-Kabel auch extra besteuert werden sollen ;-)
so, wie der virtuelle Cloud-Speicher

Warum soll ich für Speicher eine Rechte-Abgabe zahlen, wenn nur eigene Fotos und Dokumente dort abgelegt werden. Aus meiner Sicht ist das rechtlich sehr zweifelhaft.

Wie kann es "rechtens" sein daß sich irgendwelchen selbsternannten "rechteverwerter" immer und immer wieder neue strafzahlungen ohne jeglicher grundlage "überlegen" und dann auch noch "§/)" in der gesetzgebung finden die dieses unrechtmäßige ansinnen auch noch unterstützen ?

Umkehrschluss: Filesharing legal

Wenn man gerade für Rechte auf offline und onlinespeicher bezahlt - müsste Filesharing demnach nicht nur legal sein, sondern man hätte ein anrecht darauf!

Der Einfachheit halber 25% Abgabe auf Nettolohn

Dann muss man sich keine Gedanken mehr machen wofür man Abgabe zahlt. Die 25% würden dann gleich Hundesteuer, Kirchensteuer, Strafzettel, usw. beinhalten. Wäre doch ein echter Gewinn, da die Bürokratie enorm abnehmen würde. Man zahlt dann pauschal eh schon für alles was man (falsch) machen könnte.

Ich bin Futterverwerter und überlege eine Whiskas-Abgabe

für alle die eine Maus haben (zzgl. Infrarot-Zuschlag)

Die Frage ist nur, um mir die Frau Minister beim Wix... äh beim Überlegen zuhört

Das ist ja recht nett, aber was hat "die frau minister" mit dieser abstrusen idee zu tun ?

Nix.

Dabei würde doch eine Lobbying-/Schmiergeldabgabe ertragsreicher sein...

kann man die Rechteverwerter nicht verwerten?? in der Wurscht, Kreiner wäre zu überlegen. Aber dann kommen schon wieder welche und behaupten dieser besondere Zutat braucht eine pharmazeutische Abgabe ; )

zuerst waren die Autofahrer die Gemolkenen, jetzt werden auch schon Computerbesitzer zur Ader gelassen.

Das ist modernes Raubrittertum !!!

Der Unterschied ist, dass bei Autofahrern allmählich zur tatsächlichen Kostenwahrheit aufgeschlossen wurde, nachdem diese jahrzehntelang auf Kosten der Allgemeinheit und Umwelt billig fahren durften.

Das heißt also, wenn ich mir ein Lied legal kaufe und bezahle, dieses auf meinen pc runterlade (festplatte), zahle ich schon doppelt für das lied, weil ich ja auch für die HDD ne abgabe leiste. Dann soll ich auch noch eine abgabe für die externe hdd leisten und weil ich zur sicherheit meine "eigenen dateien" mit der dropbox synce, soll ich also 4fach bezahlen?

Ich hör kein Radio, sehe keine ORF-Programme, zahl aber brav meine Zwangsgebühren beim ORF. Ich hab weder Musik noch Filme auf meine Festplatte, weil es mich nicht interessiert.

Mir reichts schön langsam, für etwas zahlen zu müssen, was ich nicht konsumiere!!!

"Mir reichts schön langsam, für etwas zahlen zu müssen, was ich nicht konsumiere!!!"

Wenns nur das wäre. Aber du zahlst sogar für etwas dass du NICHT KONSUMIEREN DARFST.

selbst schuld, entgegen der lügenpropaganda der gis sind sie nicht verpflichtet, für internet zwangsgebühren zu zahlen.

leider schon. da der orf das radio über das internet in akzeptabler qualität rund um die uhr sendet, hat jeder mit internetanschluss sozusagen auch radioempfang und muss dafür gebühr zahlen. bald wird auch das gesamte fernsehprogramm über das internet gesendet, und dann muss man mit einem internetanschluss auch fernsehgebühren zahlen.
ich finde das so zwar nicht ok, aber es scheint derzeit rechtens zu sein.

Nachtrag: Nur dass das Fersehprogramm im Internet verfügbar ist kann auch keine Gebührenpflicht begründen. Wenn ich ein Rundfunkempfangsgerät erwerbe dann ist der Einsatzzweck eindeutig: ich will Rundfunk empfangen. Das ist bei einem ans Internet angeschlossenen Computer nicht der Fall. Sonst könnte die GIS ja theoretisch von jedem Internetbenutzer weltweit Gebühren verlangen.

Das Medium Internet unterscheidet sich eben auch darin vom Rundfunk, dass es hier sehr leicht möglich - ja sogar notwendig ist - den Zugang einzuschränken und das Programm nur zahlenden Kunden zugänglich zu machen.
Wenn die ORF-Webabteilung dazu nicht willens oder in der Lage ist dann ist das deren Problem.

Ich kenne dazu nur einen einzigen Fall wo das wirklich "ausjudiziert" wurde - da hat die übergeordnete Behörde (das Finanzamt) den GIS-Bescheid wieder aufgehoben. War glaub ich sogar hier im Standard zu lesen.

Internet und Rundfunk sind rein technisch zwei sehr verschiedene paar Schuhe (broadcast vs. point-to-point, unbeeinflussbare Ausstrahlung vs. gezieltes Anfordern, ...), folglich ist ein Computer eben _kein_ Rundfunkempfangsgerät. Auch dann nicht wenn die GIS das gerne so hätte.

Ich halte von Gebühren für PCs mit Internetanschluss auch nichts, aber die Rechtslage dazu ist unklar

Das Rundfunkgebührengesetz [ http://www.rtr.at/de/m/RGG ] ist so vage in der Definition von Rundfunkempfangseinrichtungen, dass keine Aussage über PCs mit Internet gemacht werden kann.

Die Volksanwaltschaft war 2008 der Meinung, dass internetfähige Computer nicht gebührenpflichtig sind [ http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/... 159777.pdf ].

Ich kenne auch nur einen Fall, in dem die Gebühren abgewehrt wurden [ http://www.heise.de/newsticke... 06574.html ].

Insgesamt scheint sich nicht viel geändert zu haben, die GIS verlangt weiter Gebühren und seit 2009 ist es sehr still um das Thema geworden.

unfassbare dummheit

Also, wenn die Politik in wirklich wichtigen Alltagsfragen, die unser tägliches Leben betreffen, ähnlich kreativ und effektiv vorgehen würden, hätte Europa definitiv wesentlich weniger Probleme.

Diese Gier der "Rechteverwerter" ist kaum mehr auszuhalten. Die "Produkte" werden immer schlechter, und dafür will die "Industrie" dann auch noch gleich unverschämt viel abkassieren...

Gerade bei all diesen "Pauschalabgaben" schämt sich wohl keiner mehr, gewisse "Inhalte" auf welche Art auch immer "einfach so" aus dem Netz zu holen. Man hat schliesslich den Eindruck, dass man ohnehin bereits mehrfach für vieles abgezockt wurde, was man eigentlich gar nicht nutzt.

Moderne Wegelagerei fällt mir da ein.

Anrufen:

Fragt doch bitte mal bei der Sandra Csillag von der Literar Mechana nach wie sie denn das meint mit der Abgabe auf Online-Speicher. Vor allem weil die Daten ja erst wieder auf Festplatten liegen. Und Festplatten sollen ja mit einer Abgabe belegt werden.

http://www.literar.at/pages/ko/... r1000.aspx

Einzige Konsequenz: in Österreich wird - sollte das kommen - es kein Unternehmen geben, das einen Cloud-Dienst anbietet...

Freut EUch IHR NUR AUF DIE NR WAHL!

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