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In manchen Schulen verboten: Irokesenfrisuren oder Boxerhaarschnitt.

Foto: AP/Miguel Villagran

Villach/Linz - "Er hat sich bei mir entschuldigt", sagt Schuldirektor Gerfried Pirker. Wegen seines auffälligen Haarschnitts - längeres Deckhaar und kurzgeschnittene Seitenpartien - war der Schüler vorübergehend vom Unterricht an den Kärntner Tourismusschulen in Warmbad Villach freigestellt worden. Diese irokesenähnliche Frisur, auch bekannt als Boxerschnitt, darf nämlich an der Schule nicht getragen werden. Nach einem "Krisengipfel" wurde die Unterrichtsfreistellung rückgängig gemacht.

Die Hausordnung der Kärntner Schule schreibt vor, dass die Burschen " einem eleganten Outfit entsprechend einen Kurzhaarschnitt zu tragen" hätten. "Wir bilden hier für die gehobene Gastronomie aus", da werde auf ein gepflegtes Äußeres Wert gelegt, verteidigt der Direktor den anfänglichen Schulausschluss.

Am Dienstagabend wurde bei einer eilig einberufenen Sitzung mit Vertretern der Schule, des Landesschulrats und den Eltern des Schülers dann vereinbart, dass der 16-Jährige den Haarschnitt herauswachsen lassen muss, dafür darf er - nach zwei Tagen Freistellung - wieder den Unterricht besuchen. Um in Zukunft solche Fälle zu vermeiden, plant Pirker eine Präzisierung des entsprechenden Abschnitts in der Hausordnung. Zwei ähnliche Streitfälle habe es laut dem Direktor vor Jahren einmal an der Schule gegeben: Einmal wollte sich ein Schüler aus Griechenland, ein anderes Mal einer aus Indien nicht von den langen Haaren trennen. "Die Hausordnung ist jedem bei Eintritt bekannt", so Pirker. In ganz Österreich gebe es 28 Tourismusschulen - alle mit ähnlichem Bildungsauftrag.

Liberalere Haltung

In der oberösterreichischen Tourismusschule Bad Leonfelden verzichtet man auf eine Haarschnittvorgabe in der Hausordnung. "Wir haben zu dem Thema eher eine liberale Haltung", erklärt Direktor Herbert Panholzer. Wenn es wegen des äußeren Erscheinungsbilds eines Schülers oder einer Schülerin ein Problem gebe, werde dies in einem direkten Gespräch individuell gelöst. Grundsätzlich müsse den Jugendlichen aber schon klargemacht werden, wofür sie sich ausbilden lassen. Von einer Servicekraft in der gehobenen Gastronomie werde nun einmal kein auffälliges, extravagantes Äußeres erwartet. Da schließt sich Panholzer seinem Kärntner Kollegen an. Ein Irokesenhaarschnitt sei genauso deplatziert wie etwa grün oder blau gefärbte Haare, meint er. Ein entsprechend angepasstes, gepflegtes Auftreten werde von den Schülern in Bad Leonfelden akzeptiert, in den vergangen Jahren sei dies kein Thema gewesen.

Genauso verhält es sich an den Tourismusschulen Salzkammergut mit Sitz in Bad Ischl. Allerdings müssen hier die Jugendlichen bei Schulantritt eine Verhaltensvereinbarung unterschreiben, in der sehr wohl Haarlänge, -schnitt und -farbe geregelt sind. "Auch Piercings und sichtbare Tattoos sind verboten", erläutert Direktor Klaus Enengl. In den "letzten zehn Jahren" habe gegen diese Hausordnung niemand verstoßen.

Diese sogenannten Verhaltensvereinbarungen seien gesetzlich gedeckt, heißt es aus dem Büro von Unterrichtsministerin Claudia Schmied. Sie seien "sachlich begründbar", da ein angemessenes Äußeres für die an den Tourismusschulen gelehrten Berufe in Gastronomie und Hotelbetrieben vorausgesetzt werde. Nach Paragraf 44 Schulunterrichtsgesetz "kann das Schulforum bzw. der Schulgemeinschaftsausschuss, soweit es die besonderen Verhältnisse erfordern, eine Hausordnung erlassen; sie ist der Schulbehörde erster Instanz zur Kenntnis zu bringen und durch Anschlag in der Schule kundzumachen."( Jutta Kalian/Kerstin Scheller, DER STANDARD, 10.5.2012)