Ein Bild, das bei dem Einsatz der Polizisten gegen Tierschützer entstand.

Foto: VgT

Anfang Dezember des Vorjahrs filmte David Richter, ein ehemaliger Angeklagter im TierschützerInnenprozess, eine Treibjagd auf Zuchtfasane in der Nähe von Laßnitzhöhe in der Steiermark. Die Jäger fühlten sich von der legalen Dokumentation ihrer Jagd jedoch gestört und holten die Polizei dazu. Zu den darauffolgenden Ereignissen gibt es abweichende Aussagen der involvierten Personen. Ein Video veranlasste den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) Graz, der Maßnahmenbeschwerde des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) nun Recht zu geben.

"Willkürliche Festnahme"

Der Tierschützer "wurde durch die willkürliche Festnahme und Anhaltung am Boden in den Grundrechten der persönlichen Freiheit und dem Grundrecht, nicht einer erniedrigenden Behandlung unterworfen zu werden, aufs Gröblichste verletzt", heißt es vom UVS. Die Tierschützer gaben an, dass zwei Polizisten das Filmen verhindern wollten, aber ihre Dienstnummern nicht vorgezeigt hätten.

Die Tierschützer berichten, dass daraufhin ein Polizist Richter von hinten niederschlug und seine Brille, sein Navigationsgerät und seine Videokamera beschädigte. Anschließend wurde Richter festgenommen und musste 30 Minuten auf dem kalten Boden liegen bleiben. Dagegen erhob der VgT eine Maßnahmenbeschwerde, der vom UVS stattgegeben wurde. "Der VgT forciert jetzt seine Anzeige gegen den Polizisten wegen Körperverletzung und plant eine Amtshaftungsklage auf Schadenersatz", heißt es auf der VgT-Website.

"Das Video beweist, wie der Beamte den Tierschützer widerrechtlich angriff und zu Boden riss. Auch die Zeugenaussagen des Jägers und des Kollegen des Täters werden widerlegt, wobei es sehr fragwürdig ist, dass der Kollege des Täters zuerst persönlich den Jäger als Zeugen einvernimmt und dann erst selbst seine Zeugenaussage macht", sagt VgT-Obmann Martin Balluch zur Causa. Auch die Bezirkshauptmannschaft hatte in einem Schreiben an den UVS von einer "emotionalen Fehlleistung" des Polizisten gesprochen und zugegeben, dass der "Maßnahmenbeschwerde Berechtigung zukommt". (jus, derStandard.at, 8.5.2012)