Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Das Logo von Android.
Die Geschworenen im Android-Prozess von Oracle gegen Google haben mit ihrer ersten Entscheidung für eine Patt-Situation gesorgt. Sie beschlossen zwar, dass Google bei der Entwicklung des mobilen Betriebssystem Android einige Urheberrechte von Oracle verletzt habe - dabei geht es um die Software-Technik Java. Zugleich waren sie aber uneins, ob dies vom Grundsatz des "Fair Use" (angemessene Nutzung) gedeckt und damit nicht strafbar gewesen sei.
Gescheitert?
Nach Bekanntgabe der Geschworenen-Entscheidung am Montag stellte Google angesichts der unklaren Situation den Antrag, den Prozess für gescheitert zu erklären. Beobachter gingen davon aus, dass Oracle kaum noch Chancen hat, den angestrebten Milliarden-Schadenersatz durchzusetzen. Der Prozess ist jetzt zunächst in die zweite Phase gegangen, bei der es um mögliche Patentverletzungen geht. In einem dritten Teil soll über Oracles Schadenersatz-Ansprüche entschieden werden.
Google will keine Verletzung von Urheberrechten anerkennen
Oracle wirft Google vor, mit Android Patente und Urheberrechte für Java zu verletzen. Java ist eine Software-Plattform, auf der Programme für die unterschiedlichsten Zwecke und auch für verschiedene Betriebssysteme aufsetzen können. Java wurde ursprünglich von Sun Microsystems entwickelt. Oracle hatte Sun und damit die Rechte an Java im Jahr 2010 übernommen. Google will keine Verletzung von Urheberrechten anerkennen und streitet Oracle auch das Recht ab, die ins Feld geführten Patente gegen Android einzusetzen.
Neun Zeilen Softwarecode
Die Geschworenen mussten entscheiden, ob Google Urheberrechte von 37 sogenannten APIs verletzt habe, also von Software-Schnittstellen, über die man auf Java-Techniken zugreifen kann. Sie erkannten den eindeutigsten Verletzungsfall an: Ein Entwickler hatte neun Zeilen Softwarecode übertragen. Google hatte dies auch eingeräumt und aus aktuellen Android-Versionen entfernt. Da es aber um neun von insgesamt Millionen Zeilen Programmiercode geht, dürfte die Milliardenforderung von Oracle kaum zu halten sein.
Zugleich könnte die Entscheidung noch zu einem wichtigen Präzedenzfall für die amerikanische IT-Branche werden. Denn mit ihrer Antwort setzten die Geschworenen voraus, dass APIs generell urheberrechtlich geschützt werden können. Darüber gibt es schon seit Jahren eine Grundsatzdiskussion.
Sechs Milliarden
Oracle hatte den eigenen Schaden ursprünglich mit mehr als sechs Mrd. Dollar (4,60 Mrd. Euro) beziffert, musste die Ansprüche später jedoch auf rund eine Milliarde herunterschrauben. Der Richter William Alsup versuchte vor Prozessbeginn, die Unternehmen zu einer außergerichtlichen Einigung zu drängen. Die Gespräche blieben jedoch ergebnislos. Der Prozess sorgte zu Beginn für Schlagzeilen, weil in ihm die beiden Konzernchefs Larry Ellison und Larry Page sowie andere bekannte Manager und Software-Entwickler aussagten. (APA, 08.05. 2012)
Mit derStandard.at/Mobil sind Sie unterwegs immer top-informiert - mit Liveberichten und Postings!
Die Plattform interpretiert die Videos des 23-Jährigen als Coverversionen
Australische Polizei testete "Liberator" - US-Sicherheitsministerium gibt massive Bedenken an
Netzaktivist in Spanien festgenommen - Soll für DDoS-Attacke auf Spamhaus verantwortlich sein
Nachträglich keine missbräuchliche Verwendung der Daten festgestellt
Angriffe gegen Energiekonzerne zuletzt zugenommen
Deutsche Bundesregierung bezog Stellung zum im März vorgelegten "Tallinn Manual"
Autoren sprechen von "ironischer Darstellung"
Strongbox soll es ermöglichen, anonym und sicher Informationen einzureichen
Angebliche Drehbuch-Abschrift von US-Dokumentation veröffentlicht
Im Chat verschickte https-URLs bekommen unangemeldeten Besuch von Microsoft
Seite tauchte auf Zensurliste auf - Behörden sprachen von "menschlichem Fehler"
Die von Google vorgeschlagenen Suchwort-Ergänzungen können im Einzelfall rechtswidrig sein
Ziel: Verbesserung der Personenartikel
Baupläne waren innerhalb von 48 Stunden über 100.000 Mal heruntergeladen worden
Deutscher Unternehmer wirft Twitter und Co. unrechtmäßige Patentnutzung vor
Entwickler wählten Mega zur Verbreitung, u.a. weil sie mit Gründer Dotcom sympathisieren - Update: Vorlagen entfernt
Umsetzung der nationalen Cyber-Security-Strategie
Internetbanking betroffen - Bankchef Cernko: "Das war ein krimineller Akt, wir verfolgen das mit aller Härte"
Internetkommunikation soll bei Bedarf einfach "mitgeschnitten" werden können
Seit 2007 trainiert die Gruppe Computernetzwerk-Operationen in der Eifel für den Cyber-Krieg
Deutscher BGH entschied, dass Autocomplete-Begriffe im Einzelfall gelöscht werden müssen
Netzwerk schließt solche Dienste auch dann aus, wenn sie im Land der NutzerInnen legal sind
Smartphone-App informiert, welche Unternehmen und Interessensgruppen hinter einem Produkt stehen
wenn solche trivialsachen (rangecheck) patentierbar sind, dann lass ich mir jetzt
double distance(double x, double y) {
return(sqrt(x*x+y*y));
}
patentieren, vielleicht sogar auch in 3 dimensionen, und verklage alle von google bis nasa...
das ist die methode "hypot" in java's math library. ich werde sie morgen vor gericht zerren und so verklagen, dass es sich gewaschen hat.
http://docs.oracle.com/javase/6/... ot(double, double)
Die Zahl, merke ich, kann natürlich nicht stimmen. Die Leute ohne Bürgerrechte machten unter der erwachsenen Bevölkerung selbstverständlich keine 95 Prozent aus, sondern eher so bei 85 bis 87 Prozent. Es gab schätzungsweise 12,5 % Bürger. Vielleicht blättert jemand nach, ich verlasse mich dabei auf meine Merkfähigkeit, aber es ist schon sehr lang her.
Nö. Man war dann halt einfach nicht mehr “mehr” als der weitaus größte Teil (95%) der erwachsenen Bevölkerung – die Frauen, Sklaven und Ausländer (dh. Polisfremden). Kein Wählen mehr, keine Ämter, und durchaus auch der ganze Rest. Wobei: auch Frauen, Sklaven und Ausländer durften sich offensichtlich in der Polis aufhalten.
Ich verstehe die Diskussionen hier teilweise nicht. Dass die Klage (in dieser Phase des Prozesses) vollkommen unnötig ist, und eigentlich in keiner Relation steht, bestreitet niemand.
Vielmehr schreckt mich als Entwickler die Argumentation mancher Forenbenutzer ab, die da besagt "Programmierer haben kein Copyright auf ihren Sourcecode". Bitte auf was hinauf sollten sie den nicht haben?
Haben Schriftsteller auf ihre Werke jetzt auch kein Copyright, weil sie Sprachkonstrukte wie Jamben, etc. verwenden?
Ich bräuchte für meine Arbeit kein Geld verlangen, wenn ich Code für meine Firma produzierte, für den sie im Endeffekt fast kein Geld bekommt, nachdem ihn jeder der ihn dekompilieren kann auch als sein Produkt ausgeben darf!
Das ist doch Unsinn - auf Sourcecode hat ohnehin jeder das URHEBERRECHT, nach wie vor und immer schon gehabt.
Das Problem bei Softwarepatenten ist die Patentierbarkeit von fast immer völlig trivialen Ideen auf die jeder beinah zwangsläufig kommt (etwa das berühmte “One-Click“-Patent von Amazon, dass man nur ein- und nicht dreimal klicken muss um den Einkauf abzuschließen, sofern man eingeloggt ist).
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.