Die jetzt ergänzten Geldwäscheregeln sehen einen harmonisierten Katalog von Sorgfaltspflichten für den gesamten Finanzbereich vor. Nicht mehr nur Banken, sondern auch Versicherungen sowie Akteure im Wertpapierbereich werden damit einbezogen. Zudem sollen Unternehmen im Finanzbereich bei internen Vorbeuge- und Kontrollmaßnahmen für risikobehaftete Geschäfte eine spezielle Analyse vornehmen.
Austrocknung der Finanzquellen des internationalen Terrorismus
Über weitere acht Empfehlungen zur Austrocknung der Finanzquellen des internationalen Terrorismus soll an diesem Donnerstag entschieden werden, hieß es. Bei der Terrorismusbekämpfung will Deutschland Geschäfte so genannter Untergrund-Bankensystem stärker ins Visier nehmen. Hier gebe es "beachtliches Missbrauchspotenzial". Bei den Gegenmaßnahmen gehen die Positionen in der FATF aber auseinander.
Schätzungen gehen davon aus, dass jährlich 800 Mrd. bis 1,5 Bill. Dollar (1,3 Bill. Euro) aus dunklen Geschäften gewaschen werden. Die Tendenz sei trotz aller Anstrengungen steigend, heißt es. Mit den Empfehlungen werden Standards gegen Geldwäsche gesetzt, die von den FATF-Mitgliedstaaten zumeist Basis nationaler Gesetze sind.