Die EU hat einen weiteren Schritt in
Richtung Softwarepatente gemacht. Der
Rechtsausschuss
des EU-Parlaments
hat
sich eindeutig für den Richtlinienvorschlag für die Patentierbarkeit von
computerimplementierten Erfindungen verabschiedet. Der Vorschlag der
Vorsitzenden des Ausschusses, der britischen Labour-Abgeordneten Arlene
McCarthy, erhielt 20 Stimmen. Acht Ausschussmitglieder stimmten dagegen,
eines enthielt sich der Stimme. Demnach können computerimplementierte
Erfindungen geschützt werden, allerdings nur dann, wenn sie einen
technischen Beitrag leisten.
Strengere Maßstäbe an, als
das US-Patentrecht
Der Richtlinienvorschlag des Ausschusses legt strengere Maßstäbe an, als
das US-Patentrecht. Geht es nach den EU-Abgeordneten werden von dem
geplanten europäischen Patentrecht nicht die Softwareprogramme oder
Geschäftsprozesse, wie der One-Klick-Einkaufswagen von Amazon, selbst
geschützt. Statt dessen können nur Erfindungen zur Lösung von technischen
Problemen geschützt und die patentierten Methoden müssen eine
industrielle Anwendung haben. Die endgültige Entscheidung des
EU-Parlaments zum europäischen Softwarepatent wird für September
erwartet.
Nachteile
Die Mitglieder des Ausschusses sehen in einer europaweiten
Vereinheitlichung der Patentgesetze im Computerbereich eine Verbesserung
der Wettbewerbsposition für die europäische Computerindustrie. Gegner von
Softwarepatenten fürchten dagegen, dass der Vorschlag genügend
Hintertüren offen lässt, um Patente auf einzelne Prozesse oder Programme
einzuführen, und damit vor allem kleineren Softwareunternehmen
benachteiligt werden. (pte)