Kürzungen bei der "Presse"
Die Kürzungen bei der "Presse" und die Ablehnung der Anträge von SN und "WirtschaftsBlatt" seien auf die gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen, die den zulässigen Anzeigenanteil in den Blättern definieren. Liegt dieser im Zeitraum von fünf Jahren einmal über 22 Prozent, wird die Besondere Presseförderung um ein Drittel gekürzt, bei zweimaliger Überschreitung der Grenze um zwei Drittel, und beim dritten Mal entfällt die Förderung zur Gänze. Für die "Presse" bedeute dies heuer eine Kürzung um zwei Drittel, hieß es am Mittwoch. Im Vorjahr erhielt die "Presse" 2,189.982,70 Euro, für das "WirtschaftsBlatt" gab es 347.570 Euro Besondere Presseförderung.
NZ pocht weiter auf rückwirkende Förderung für 2001
Thema war bei der Sitzung dem Vernehmen nach auch die im April 2001 eingestellte "Neue Zeit". Sie hatte im Vorjahr Presseförderung beantragt, da die Mittel stets für das vorangegangene Jahr ausbezahlt werden - und da sei das Blatt ja noch erschienen, so die Argumentation. Der Beirat hatte sich dieser Gesetzesauslegung angeschlossen, die Bundesregierung hatte aber gegen die Empfehlung entschieden und die rund zwei Mio. Euro für die NZ nicht ausbezahlt. Der Masseverwalter klagte in der Folge und bekam in zwei Gerichtsinstanzen recht, berichtete unlängst das "WirtschaftsBlatt". Die Republik ersuche nun den Obersten Gerichtshof um eine außerordentliche Revision. In der Presseförderungs-Kommission wurde am Mittwoch festgehalten, dass die Empfehlung für eine NZ-Förderung korrekt im Sinne des Gesetzes gewesen sei.
Reform weiter ausständig