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Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung

Foto: APA

Seit 1. April müssen in Österreich größere Internet- und Telefonieanbieter alle Verbindungsinfos ein halbes Jahr aufheben - im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung. So lange haben auch Polizei und Staatsanwaltschaften unter bestimmten Bedingungen Zugriff auf das Wissen, wer mit wem wann und wo in Kontakt getreten ist; der Inhalt der Kommunikation wird nicht erfasst.

"Die Liste ist offenbar inkomplett."

Bürgerinnen und Bürger, die Aufschluss über die sie betreffenden, gesammelten Infos haben wollen, liegt seit vergangenen Freitag eine Liste jener Firmen und Stellen vor, die auf Vorrat Daten speichern - der WebStandard berichtete. Doch wirklichen Durchblick ermögliche auch diese vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) veröffentlichte Zusammenstellung nicht, kritisierte am Montag Hans G. Zeger von der Österreichischen Gesellschaft für Datenschutz (Arge Daten): "Die Liste ist offenbar inkomplett. Manche Firmen und Stellen, die laut unseren eigenen Recherchen Vorratsdatenspeicherung betreiben, kommen darauf nicht vor."

Tatsächlich wurde dem STANDARD bei einer von Arge Daten sehr wohl, vom BMVIT hingegen nicht angeführten Firma bestätigt, dass sie der neuen Daten-Aufhebregel unterliege. Im Ministerium meinte ein Sprecher, die offizielle Liste werde "laufend modifiziert".

Jahresumsatz von mehr als 277.000 Euro

Die Vorratsdatenspeicherpflicht trifft eine Firma oder Stelle, wenn sie einen Jahresumsatz von mehr als 277.000 Euro hat. Überprüft wird das von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die Firma muss die Vorratsdatenspeicherung in der Folge der Datenschutzkommission melden, sodass dies im Datenverarbeitungsregister (DVR) eingetragen wird. Geschieht das nicht, droht eine Verwaltungsstrafe - doch etliche Firmen haben die DVR-Meldung bisher unterlassen. "Sie wurden gar nicht oder nur sehr unzureichend informiert", erklärt dies Zeger. Im Ministerium widerspricht man heftig.

"Die Kunden haben Anspruch auf Information."

Dort wird vielmehr herausgestrichen, dass man sich über ursprüngliche Einwände gegen die Firmenliste - weil damit Aufschlüsse über die Umsatzhöhe verbunden sind - hinweggesetzt habe: "Die Kunden haben Anspruch auf Information." Dazu haben sie rein gesetzlich aber auch ein Recht: durch Einblick im Datenverarbeitungsregister.
 (Irene Brickner, 07.05. 2012)