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Erfolgsprovisionen für Berater sollten in öffentlichen Vergabeverfahren tabu sein, meint Korruptions-Staatsanwalt Walter Geyer.
Um Wirtschaftskriminelle wirksam zu verfolgen, fehle es in Österreich weiterhin an Personal, sagt Walter Geyer, Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Gleichzeitig stünden den Tätern zu viele Möglichkeiten offen, ihre Delikte zu vertuschen, meint Geyer im derStandard.at-Gespräch.
derStandard.at: Anfang 2010 meinten Sie, das Wasser stehe Ihrer Behörde "bis zum Mund". Wo steht das Wasser heute?
Geyer: Etwas tiefer. 2010 waren wir sieben Staatsanwälte, und wir sind damals überflutet worden mit Anzeigen, die kaum zu bewältigen waren. Seit September 2011 ist die WKStA per Gesetz nur noch für wenige, aber dafür große Fälle zuständig. Derzeit sind etwa 170 offene Verfahren anhängig, zum Teil sehr große - BUWOG, AKH, ÖBB und wie sie alle heißen. Zudem hat sich die Personalsituation etwas gebessert, heute stehen wir bei 17 StaatsanwältInnen, können aber nicht alle Planstellen besetzen.
derStandard.at: Wie viele StaatsanwältInnen haben Ihre Behörde verlassen, seit es sie gibt?
Geyer: Zwei KollegInnen haben vergangenes Jahr zu Gericht bzw. in das BMJ gewechselt. In nächster Zeit werden wir voraussichtlich zwei verlieren, weil gerade eine Ausschreibung der Oberstaatsanwaltschaft Wien im Gange ist, und da haben sich zwei KollegInnen beworben. Sie werden aber ersetzt.
derStandard.at: Warum ist es so schwer, StaatsanwältInnen für diese Aufgaben zu gewinnen? Anders gefragt: Wie schafft man es, den Job attraktiver zu machen?
Geyer: Über diese Frage denken wir intensiv nach, sie ist nicht leicht zu beantworten. Wirtschaftsstrafsachen sind sehr herausfordernd und mit normaler Kriminalität kaum zu vergleichen. Unsere KollegInnen stehen unter einem ziemlichen Druck, auch medial. Dafür Leute zu finden, die auch geeignet sind, ist schwierig. Da gehört ein guter Teil Idealismus dazu. Und ein wichtiger Faktor ist natürlich das Gehalt - etwas anderes zu behaupten wäre verlogen.
derStandard.at: Sollten StaatsanwältInnen in Ihrer Behörde mehr bezahlt bekommen als "normale" StaatsanwältInnen?
Geyer: Das war ursprünglich geplant. Als die KStA gegründet wurde, war vorgesehen, dass sämtliche Staatsanwälte bei uns das Gehalt der zweiten Instanz bekommen, weil wir ja auch in der zweiten Instanz tätig werden. Diese Regelung ist dann mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2009 relativiert worden. Das wäre wichtig, um einen Anreiz zu schaffen, damit eine gewisse Beständigkeit in zeitlicher Hinsicht eintritt, weil die Verfahren nicht in kurzer Zeit abgeschlossen sind. Dieses Problem betrifft auch die Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien.
derStandard.at: Das, was an Bezahlung fehlt, muss durch Idealismus ausgeglichen werden?
Geyer: Ja, auch. Generell gibt es derzeit zu wenige StaatsanwältInnen, daher können wir derzeit nur anderen Staatsanwaltschaften jemanden "wegnehmen", was den Personalmangel nicht behebt, sondern nur verlagert. Dazu kommt die lange Ausbildungszeit. Daher wird derzeit versucht, junge Rechtsanwälte zu motivieren, zur Justiz zu wechseln. Das funktioniert aber nur "tröpferlweise".
derStandard.at: Sie sagen selbst, dass die WKStA mit besonders komplexen Causen beschäftigt ist. Braucht es dafür nicht erfahrenere StaatsanwältInnen?
Geyer: Grundsätzlich ja, aber auch die jungen KollegInnen sind sehr tüchtig und erhalten überdies eine spezielle Ausbildung im Wirtschaftsbereich. Um 2008 hat bei den StaatsanwältInnen ein gewaltiger Generationenwechsel stattgefunden, bei der Staatsanwaltschaft Wien sind zwei Drittel der KollegInnen relativ jung. Das ist eine Folge der Pensionierungswellen, in Kombination mit der StPO-Reform, die einen höheren Bedarf an StaatsanwältInnen gebracht hat. Um diesen Umstand kommt in der Justiz niemand herum, auch wir nicht.
derStandard.at: Sie haben den Korruptions-Untersuchungsausschuss als Testlauf bezeichnet. Wie ist das Zwischenergebnis?
Geyer: Von meinem Standpunkt aus sehr positiv. Ich sehe es als Vorteil, dass die Öffentlichkeit auf diese Weise erfährt, was wir sonst nur im nichtöffentlichen Ermittlungsakt haben. Wir schicken dem Ausschuss unsere Akten elektronisch und haben mit dem Parlament vereinbart, dass nur ganz wenige Aktenteile davon ausgenommen sind - diejenigen, die auch keiner Akteneinsicht durch die Parteien unterliegen, und diejenigen, die wir vom Ausland mit der Auflage bekommen haben, sie nur im Strafverfahren zu verwenden.
derStandard.at: Die TäterInnen, mit denen Sie üblicherweise zu tun haben, sind überdurchschnittlich gut über ihre Rechte informiert und nützen sie auch aus. Aus Ihrer Sicht zu ausgiebig?
Geyer: Es stimmt, dass die Personen, mit denen wir es zu tun haben, die Möglichkeiten der Strafprozessordnung in einer viel intensiveren Weise ausnützen, als das bei normalen Kriminaldelikten der Fall ist. Man muss sich überlegen, wie man das Verfahren trotzdem in angemessener Zeit führen kann. Da gibt es Punkte in der Strafprozessordnung, die nachjustiert werden könnten.
derStandard.at: Zum Beispiel?
Geyer: Bei Kontoöffnungen ist es zum Teil möglich, dass drei Rechtsmittel von unterschiedlichen Stellen eingebracht werden. Auch die Rechtshilfe aus dem Ausland ist oft verfahrensverzögernd. In Summe sind die Möglichkeiten der Vertuschung sehr groß - und die Möglichkeiten der Aufklärung halten dem nicht stand.
derStandard.at: Was müsste sich gesetzlich ändern?
Geyer: Alle Rechtsmöglichkeiten, die das Vertuschen erleichtern, erschweren die Aufklärung. Ein Beispiel sind die Offshore-Firmen. Es gibt ja keinen Wirtschaftsskandal, in dem Offshore-Firmen nicht eine gewaltige Rolle spielen. Solange das zulässig ist, wird es schwer sein, Geldflüsse nachzuvollziehen. In Österreich können Bargeldbeträge unbeschadet der Höhe transportiert werden - in Italien oder Dänemark ist das zum Beispiel nicht möglich oder nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erlaubt. Da geht es um viele Details, die aber in Summe die Aufklärungsarbeit massiv erschweren. Da könnte man gesetzlich etwas ändern, um solche Delikte im Vorfeld schon zu erschweren.
derStandard.at: Offshore-Firmen lassen sich national aber nicht regeln.
Geyer: Es gibt Punkte, die man sicher national kaum ändern kann. Aber auch das kann man sich genauer anschauen: Unter welchen steuerlichen Bedingungen kann Geld an eine Offshore-Firma überwiesen werden? Ein Punkt wäre auch die Frage, inwieweit es zulässig ist, durch Treuhandschaften Beweismittel zu immunisieren. Wenn ein Treuhänder gleichzeitig Rechtsanwalt ist, und das kommt relativ häufig vor: Kann er dann alle möglichen Unterlagen bei sich bunkern, ohne dass die Justiz darauf zugreifen darf? Da wäre eine klare Trennung von Berufsgeheimnis und verdeckter Treuhänderschaft erforderlich: Wer eine Treuhänderschaft übernimmt, sollte sich in diesem Rahmen nicht auf sein Berufsgeheimnis berufen können. Und er soll Aufzeichnungen entsprechend den Geldwäschevorschriften führen - welche Aufträge er bekommen hat, was der wirtschaftliche Hintergrund ist, was er mit dem Geld macht und so weiter.
derStandard.at: Wie beurteilen Sie die geplanten Änderungen im Korruptionsstrafrecht?
Geyer: Ich kenne sie nur aus den Medien und beurteile sie grundsätzlich positiv. Ein Punkt geht mir aber ab - und zwar die Unzulässigkeit von erfolgsabhängigen Beraterhonoraren bei öffentlichen Aufträgen, die nach dem Vergabegesetz durchgeführt werden. Da sind Erfolgshonorare oft ein Einfallstor für Bestechungen. Vergabeverfahren sollen nach objektiven Kriterien durchgeführt werden, der Bestbieter soll den Zuschlag erhalten. Für Berater, die sich prozentuell am Auftragsvolumen beteiligen, ist kein Platz. Worin kann eine legale Leistung bestehen, die derartig hohe Honorare rechtfertigt?
derStandard.at: Wenn es zu einer neuerlichen Reform der Strafprozessordnung kommt - was wären in Ihrem Bereich Änderungswünsche?
Geyer: Bei normalen Kriminalfällen funktioniert die StPO gut. In Wirtschafts- und Korruptionsverfahren ist aber die Frage berechtigt, wie solche Verfahren trotz Einhaltung aller rechtsstaatlichen Standards effizient durchgeführt werden können. So schnell wie einen Einbruchsdiebstahl wird man Wirtschaftsverfahren nie klären können - aber wenn es um 20 Prozent schneller ginge, wäre es schon gut. Die Justiz könnte sich fachkundigen Rat von Universitäten holen, um die Gründe für die Dauer von Wirtschaftsverfahren auch extern zu evaluieren. Was die Personalressourcen in Justiz und Polizei betrifft, ist uns das Ausland teilweise deutlich voraus. Da müsste man nachrüsten.
derStandard.at: Müsste sich auch in der gesetzlichen Gestaltung Ihrer Ermittlungsarbeit etwas ändern?
Geyer: In anderen Staaten gibt es zum Teil Regelungstechniken, die uns nicht zur Verfügung stehen. In den USA beispielsweise verpflichtet die Börsenaufsicht Unternehmen, die in Verdacht von Schmiergeldzahlungen geraten, dass sie unabhängig vom Strafverfahren externe Untersuchungen durch Rechtsanwaltskanzleien oder Wirtschaftsprüfer veranlassen. Solche Untersuchungen gehen auf Kosten des Unternehmens. Die Prüfberichte können Grundlage für Schadenersatzzahlungen oder Abschöpfungszahlungen sein, oft in beträchtlicher Höhe. Die Vorstellung, dass ausschließlich das Strafrecht alles abdecken muss, ist zu kurz gegriffen. (Maria Sterkl, derStandard.at, 9.5.2012)
Walter Geyer ist Leiter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien.
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Korruption und Geldwäsche breiten sich bei uns wie eine Seuche aus. Doch da die Kriminellen idR international agieren benötigt es auch internationale Maßnahmen dagegen.
Sobald klar ist das Gelder aus kriminellen Aktivitäten stammen, müssen diese und alle Konten die damit zusammen hängen beschlagnahmt werden.
Man muss sie treffen, da wo es weh tut – nämlich im Börserl!
http://tagdyr.net/archive/4214
Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Geschäftsinteressen ist z.B. auch durch ein Handelsembargo gegeben. Trotzdem geht, wer z.B. Atomartechnologie nach Nordkorea liefert und sich erwischen lässt, unweigerlich in den Häfen.
Der Schaden für Ö. durch Offshore-Konstruktionen ist im Gegensatz zur Bedrohung durch eine nordkoreanische A-Bombe erstens real und zweitens höher.
muss ich Sie leider enttäuschen.
Sinngemäß müsste das Gesetz eine Liste von Ländern enthalten, in denen Österreicher und in Ö. Aufhältige keine Konten oder Firmen besitzen dürfen.
keine solidarität mit denen, die im vergleich zu anderen zu viel besitzen und/oder verdienen. unrechtsbewusstsein sollte das plausibel erscheinen lassen.
gesetze und regelungen, die mit diesem verständnis beschlossen würden, machen andere gesetze möglich.
da ich selbständig bin, hab ich 2 davon; einen für das steuerrecht und einen für das zivilrecht; für meinen job selbst brauche ich keinen, weil es ist ja mein job. in der Politik ist das anders: da übernimmt man offensichtlich einen Job, von dem man keine Ahnung hat und konsultiert dann Finanzberater um sich als Finanzminister erklären zu lassen, wie man denn seinen Job zu machen hätte. mit öffentlichem geld natürlich. und dafür bekommt man auch noch ein stattliches gehalt. irgendwie hab ich was falsch gemacht.
STAATSANWÄLTE SIND WEISUNGSGEBUNDEN UND SOMIT ERFÜLLUNGSGEHILFEN DER APPARATSCHIKS...
ich hoffe das meine enkel mal diesen saustall dort hinbefördern wo er hinghört. meine generation 75+ ist leider handlungsunfähig aufgrund deralterssenilität....
also ich seh darin nicht das Problem. Ich seh auch kein Problem die Staatsanwälte NICHT weisungsgebunden zu machen.
Aber wenn man die gesamte Justiz weisungsfrei macht, muss man dann schon fragen, wer kontrolliert die Justiz?
es ist nur mehr lachhaft, wieso hat denn die Justiz 2004 nicht sofort reagiert und alle Handys abgehört bzw. Konten überprüft, Hausdurchsuchungen ect.durchgeführt. Weil wohl Schüssel die Justiz blockierte und alle Beteiligten bis in die Justiz hoch geschmiert waren. Jetzt nach 8 Jahren nach Beweisen zu forschen ist etwas so wie die Stecknadel im Heuhaufen zu suchen. G.& Konsorten hatten endlos lange Zeit Beweise zu vertuschen.
Was noch stutziger macht- warum wurde Schüssel nicht wg. des Abhörprotokolls mit Grasser vorgeladen ? Das muss doch brisant sein, sonst hätte das Zwergerl doch nicht so panisch sein Mandat niedergelegt nachdem seine Vertuschungen des Protokolls gescheitert waren.
Staatsverbrecher sind halt nach wie vor "heilige Kühe"
absolut nichts! Die etablierten Parteien und ihre Regierungsabgesandten muessen von ihren kriminellen Anwandlungen bereinigt werden, das ist Sache. Dass dafuer natuerlich ein regierungsbezahlter Staatsanwalt nicht geeignet ist, versteht sich von selbst. Der Wille zur Entkriminalisierung der Regierungsstuben muss im Volk geboren werden, solange die Korrupten die Korruptionsverfolgungsmassnahmen beschliessen wird wohl aus effizienter Korruptionsverfolgung nichts werden.
Ich frag den Pendler, warum Korruption in Oesterreich eigentlich unbestraft bleibt? http://www.youtube.com/user/00derpendler
sollten eine komplette Beweislastumkehr nach sich ziehen. Wer den ausländischen Sachverhalt nicht rückhaltlos und umfassend offenlegt, belegen und erklären kann, hat die Rechtsfolgen daraus zu tragen. Es kann nicht sein, dass die Verfolgungsbehörden jahrelang an der Nase herumgeführt werden. Irgendwelche zwischenstaatliche Abkommen (zur gegenseitigen Hilfestellung) mit Staaten wie Zypern, Griechenland (beides Euro-Mitglieder!!!) oder anderen südlichen Ländern sind bekanntlich für die Würst! Behördliche Unterstützungsansuchen landen in gewissen Ländern regelmäßig im Mist.
Mit welchem Recht vermeint der Staat vorschreiben zu dürfen mit welcher Firma ein Staatsbürger Geschäfte macht.
Selbst wenn mein Fliesenleger eine Offshore-Firma hat die mir die Rechnung legt geht das die Republik Österreich nur wenig an! Selbst wenn ich die Rechnung ans Ausland bezahle!
Anstatt dass die Republik ständig via ihren Organen herummosert und herummault sollten sich die Verantwortlichen lieber überlegen wie sie Arbeitsleistung in Österreich für Österreicher erschwinglich machen können! Denn gerade die Hochsteuerpolitik fördert die "kreative Steuervermeidung" . Wenig ist hier Korruption viel ist Steuerverneidung die hier schlagend wird das ist aber schon fast Notwehr der Bürger!
Der Staat ist ein Zwangssystem. Die haben natürlich kein Recht das zu tun, aber das Recht ist ja pervertiert worden.
Es wurde gegründet um zu verhindern, dass Leute anderen ihren Besitz und ihr Leben nehmen können ohne bestraft zu werden.
Dann schaut man sich das Gesetz heute an, und fast alles was es macht ist Geld und Besitz umzuverteilen. Also genau das Gegenteil von dem wofür es geschaffen wurde. Es nimmt mit Hilfe der Staatsgewalt Leuten ihren Besitz weg (stehlen) und gibt es der Gruppe die den Politikern am meisten Wählerstimmen verspricht.
Organisierter Diebstahl auf Bestellung.
Und wenn sich dann jemand "schlecht bestehlen" lässt, wird er als Dieb bezeichnet.
Siehe "du-sollst-nicht-stehlen-Debatte im Parlament"
sagen aber andere hier zum Staat. Zwangsgemeinschaft ist aber eine Diktatur oder etwa nicht!
Wenn man unter Berücksichtigung des Wertewandels unserer Zeit ihre Definiton liest , dann muß man leider zugeben sie haben recht. Unser e Demokratien wandeln sich langsam aber stetig zu Autokratien und nehmen immer mehr diktatorische Züge an... auch die EU die diesen Vorgan durch die Zentralisierung in Brüssel beschleunigt. Fataler Weise glauben aber die EU-ler tatsächlich, dass Vorratsdatenspeicherung, Flugdatenaustausch Finanzdatenaustausch Datenaustausch untereinander ein Freiheitsakt sei......kopfschüttel!
Alle diejenigen die diese Überrwachung ablehnen nennt man dann "Asozial" !...kopfschüttel!
Selbst wenn eine Arbeitsstunde nur die Hälfte kostete, würde es Leute geben, die noch weniger als eben diese Hälfte zahlen wollen. Der Wert einer Dienstleistung wird den typischen Verbraucher nie interessieren, der zahlt eben so viel, wie er unbedingt muss, der weiß, dass 20 weniger ist als 30, das reicht ihm.
Das ist nicht asozial sondern Preisbewußt. Assozial ist der Staat zu den Bürgern wenn er zB Benzin über 50% Steuern drauf schlägt wenn Lohn Endbesteuerung 63% Steuern beträgt somit auch die Lohnkosten in die Höhe treibt...
Im Mittelalter gab es Aufstände wegen 10% Steuern (Zehent) logo heute hat der Staat mehr Aufgaben aber mehr wie 20% flat ist schlichtweg unverschämt!
Korruption gehört sicher verfolgt keine Frage das kann aber nicht damit enden dass der Staat überall hineinschauen darf! Auch nicht die Politik die ja nur am Machterhalt interessiert ist daher die Bespitzelung!!
Warum muß nicht jeder jedes Jahr per Gesetz einen Offenbarungseid leisten?? Das will auch niemand warum dann das andere zizerlweise???
österreich produktiv tätig:
8 Mio minus pensionisten; - kinder; -sozialhilfe empfänger; -arbeitslose; -beamte....
ergibt im durchschnitt für einen vollzeitbeschäftigten 50% steuern aug gehalt und saftige energiepreise. am ende des tages ist der staat aber noch immer rekordverschuldet. zukunftsaussichten negativ trotz rekord steuererhöhungen... so schaut´s aus.....
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